Finanzen / Bilanzen

Schneefall und Eisregen: Wer muss räumen und streuen?

Gefrorener Regen und vereister Schnee bergen ein hohes Rutsch- und Sturzpotenzial. Hauseigentümer*innen und oftmals auch Mieter*innen sind daher verpflichtet, glatte Gehwege und Auffahrten zu räumen und zu streuen. „Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden – eine Privat- oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.

In erster Linie haben Hauseigentümer*innen eine Räum- und Streupflicht. Jedoch können sie die Pflicht auf ihre Mieter*innen übertragen, indem sie dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbaren. Es reicht laut dem unabhängigen Portal proMietrecht Gbr nicht aus, die Mieter*innen per Hausordnung mit dem Streuen und Räumen zu beauftragen.

Vernachlässigen Eigentümer*innen und Mieter*innen ihren Winterdienst, haften sie unter Umständen, wenn eine Person auf glatten Wegen zu Schaden kommt. Beispielsweise, weil Schnee fiel, während sie bei der Arbeit waren und in diesem Zeitraum ein Spaziergänger auf einer nicht geräumten Fläche vor der Haustür ausgerutscht ist. Sind Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Mieter*innen schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden. Sie müssen mit dem Privatvermögen sowie den Einkünften haften und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze. Die Privathaftpflichtversicherung bietet in einem solchen Fall Versicherungsschutz. Sie schützt nicht nur gegen die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, indem sie bei berechtigten Ansprüchen Geschädigter den Schaden begleicht, sie wehrt auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. 

Eigentümer*innen, die ihr Haus vermieten und dort nicht selbst wohnen, sollten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Gut zu wissen: Wann und wie häufig Schnee geräumt werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. In Hannover besteht die Reinigungspflicht beispielsweise werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte. In Kiel muss nach jedem neuen Schneefall der Schnee innerhalb einer Stunde geräumt werden. Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr. Die Ortssatzungen legen auch fest, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. Streusalz darf in den meisten Städten und Gemeinden nicht mehr privat zum Einsatz kommen, weil es die Umwelt belastet. Laut Umweltbundesamt sollten alternativ Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat zum Einsatz kommen – mehr Infos hier.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de

Ansprechpartner:
Bund der Versicherten e. V.
Telefon: +49 (40) 3573730-97
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel