Die Krankenhausreform muss kommen!
Krankenhäuser sind für die medizinische Versorgung der Menschen von zentraler Bedeutung. Die Ampelkoalition hat richtigerweise eine Reform der Krankenhausversorgung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.
Eine eigens hierfür berufene Regierungskommission hat im letzten Jahr Empfehlungen erarbeitet, die in gesundheitspolitischen Kreisen größtenteils auf Zustimmung gestoßen sind und in die richtige Richtung gehen. Vom Bundesgesundheitsministerium wurden diese Empfehlungen aufgegriffen und im Wesentlichen in zwei Gesetzesentwürfen (Krankenhaustransparenzgesetz und Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) abgebildet.
Aktuell ist das Reformvorhaben ins Stocken geraten. Bund und Länder sind sich uneins, ob – wie im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen – die Krankenhäuser im Vorfeld Angaben zum Leistungsgeschehen und Qualitätsaspekte in einem Transparenzverzeichnis veröffentlichen sollen.
Dabei geht es im Kern der Reform eigentlich um etwas viel Wichtigeres: Ziel ist es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine bedarfsgerechte, qualitätsorientierte und finanzierbare Krankenhausversorgung für die Patientinnen und Patienten zu organisieren. Neben der Neuordnung der Leistungsspektren der Krankenhäuser soll die mengenabhängige Vergütung über Fallpauschalen (DRG) neu ausgerichtet werden. Ein Teil der Vergütung soll künftig in Form von Vorhaltepauschalen definiert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen und Operationen vergütet wird.
In Stuttgart hat der BKK Landesverband Süd heute mit Parlamentariern des Sozialausschusses des Landtages von Baden-Württemberg das Reformvorhaben im Rahmen einer gesundheitspolitischen Veranstaltung diskutiert und nochmals auf die dringende Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung der Reform hingewiesen. Hierzu Jacqueline Kühne, Vorständin des BKK Landesverbandes Süd: „Das Gesundheitssystem und die Gesetzliche Krankenversicherung stehen unter sehr starkem Handlungs- und Finanzdruck. Wir erleben aktuell schon steigende Beitragssätze bei vielen Krankenkassen. Sollte die Strukturreform nicht wie geplant verabschiedet werden, wird der finanzielle Druck für Krankenhäuser und Krankenkassen noch steigen. Daher appellieren wir an Bund und Länder sich schnell zu einigen und die Reform ins parlamentarische Verfahren zu bringen, damit die Umsetzung ab 2025 starten kann.“
Auch aus wissenschaftlicher Sicht ist die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen dringend angezeigt. Frau Dr. Dr. med. Heidrun Sturm, Senior Researcher für neue Versorgungsformen und Gesundheitssysteme an der Uniklinik Tübingen, die als Expertin bei der Veranstaltung dabei war, sieht allein schon aufgrund der Fachkräftesituation an den Kliniken Handlungsbedarf: „Allein die Fachkräftesituation in den Häusern macht eine organisatorische Neuausrichtung zwingend notwendig. Es wird auch in Kliniken nicht mehr möglich sein, an allen Standorten ein vollumfängliches Behandlungsspektrum anzubieten. Das sollte aber auch als Chance verstanden werden, denn aus Qualitätsaspekten und damit im Interesse der Patientinnen und Patienten macht es Sinn, spezielle Behandlungen und operative Eingriffe an bestimmten Standorten zu konzentrieren. Wir dürfen allerdings den Krankenhaussektor nicht isoliert betrachten, vielmehr ist auch eine bessere Verzahnung mit dem ambulanten Sektor im Sinne der sektorenübergreifenden Versorgung, inklusive die vorgesehenen Level Ii Krankenhäuser zentral, um die Versorgung an den Patientenpfaden entlang auszurichten. Dazu gehört auch die Neuausrichtung der Notfallversorgung, die zwingend mit der Neustrukturierung der Krankenhausstrukturen einhergehen muss. Das wichtigste ist aber, die Versorgung künftig aus Patientenperspektive über Strukturen hinweg zu denken und zu planen, nur so kann man mit geringeren Ressourcen künftig eine gute Versorgung aufrechterhalten.“
Das sieht auch Jacqueline Kühne so: „Mit dem Argument einer verbesserten und qualitativ hochwertigen Versorgung können wir die Versicherten sicherlich von längeren Wegen in spezialisierte Kliniken überzeugen. Dafür muss aber in dringenden medizinischen Fällen und Notfällen eine schnell zugängliche medizinische Behandlung in Notfallpraxen, Notaufnahmen und über die Rettungsdienste zwingend gewährleistet sein – und das flächendeckend im gesamten Land. Nur so können wir die Bürgerinnen und Bürger für die Veränderungen, die immer Unsicherheiten mit sich bringen, gewinnen.“
Der BKK Landesverband Süd nimmt die Interessen von 24 Betriebskrankenkassen und deren Pflegekassen mit Sitz in Baden-Württemberg und Hessen wahr. Hinter den Betriebskrankenkassen stehen namhafte und traditionsreiche Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen. In Baden-Württemberg und Hessen leben 2,4 Mio. Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind.
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