Gesundheit & Medizin

Auditverfahren sichert einheitlichen Versorgungsstandard in Hebammenkreißsälen

Die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH, ein Tochterunternehmen der Ecclesia Gruppe und Schwesterunternehmen der hevianna Versicherungsdienst GmbH, hat gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband e. V. (DHV) ein Auditverfahren für das Versorgungsmodell Hebammenkreißsaal entwickelt. Damit können sich Krankenhäuser zertifizieren lassen und bestätigen damit die Verfügbarkeit eines Versorgungsmodells im Sinne von Mutter und Kind.

Nach bestandener Prüfung wird vom DHV das sogenannte „HKS+Zertifikat” an die teilnehmenden Krankenhäuser vergeben. Der Hebammenkreißsaal ist ein hebammengeleitetes geburtshilfliches Betreuungsmodell im klinischen Setting, in dem Hebammen gesunde Frauen in der Schwangerschaft, während und nach der Geburt sowie im Wochenbett betreuen. Aufgrund der positiven wissenschaftlichen Evidenz dieses Versorgungsmodells entscheiden sich immer mehr Krankenhäuser dafür, ihr geburtshilfliches Angebot um den Hebammenkreißsaal zu erweitern. Sie möchten damit ihr geburtshilfliches Profil nach außen schärfen, die Abteilung weiterentwickeln, die Hebammen an den Arbeitsplatz binden und Mutter und Kind eine bestmögliche Versorgung zukommen lassen. Einige Bundesländer unterstützen dieses Vorhaben durch die Bereitstellung von Fördermitteln.

Die Ausgestaltung von Hebammenkreißsälen in den Krankenhäusern ist bisher sehr unterschiedlich. Der DHV wünscht sich einen einheitlichen Versorgungsstandard in den Hebammenkreißsälen. „Das Netzwerk Hebammenkreißsaal im DHV hat für den Hebammenkreißsaal Kriterien entwickelt, damit dort, wo Hebammenkreißsaal draufsteht, auch die entsprechenden Leistungen für Schwangere und ihr Kind enthalten sind“, sagt Andrea Köbke, Beirätin für den Angestelltenbereich des DHV. Es geht dabei nicht nur um die Ausgestaltung des Versorgungsmodells selbst, sondern insbesondere um Sicherheitsaspekte für Mutter und Kind. Dafür ist die Implementierung des klinischen Risikomanagements im Hebammenkreißsaal in ihren Augen zwingend erforderlich. Um diese Expertise im Auditverfahren abzubilden, haben die GRB und der DHV ein gemeinsames Konzept entwickelt. „Wir sind Profis, wenn es um die Ausgestaltung der Patientensicherheit in klinischen Prozessen geht“, sagt Vera Triphaus, selbst Hebamme und Mitarbeiterin der GRB.

Das Zusammenführen des Versorgungsmodells Hebammenkreißsaal mit Aspekten von Haftung und Patientensicherheit in einem einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandard als Auditverfahren bietet laut Vera Triphaus den Krankenhäusern folgende Vorteile: „Sie haben dadurch die relevanten Risikoaspekte geburtshilflicher Versorgung und damit auch zentrale Fragen der Haftung im Blick und setzen zudem das Versorgungsmodell im Sinne der Frauen, Kinder und Hebammen ganzheitlich um.“ Wer das „HKS+Zertifikat“ des DHV erhalten möchte, muss kontinuierlich nachweisen können, dass das Thema Risiko in der geburtshilflichen Versorgung in allen Prozessen mitgedacht wird. „Die sichere Versorgung von Mutter und Kind in einem Hebammenkreißsaal, aber auch in einem interdisziplinären Kreißsaal muss jeden Tag neu erreicht werden“, beschreibt Vera Triphaus den Zweck hinter dem Gesamtkonzept. „Deshalb ist die Laufzeit des „HKS+Zertifikats“ auf drei Jahre begrenzt und wird in diesem Zeitraum regelmäßig durch die externe Prüfgesellschaft evaluiert.“

Für das Gesamtkonzept wurde zwischen dem DHV und der GRB ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die wesentlichen Aspekte für die Teilnahme der Krankenhäuser am Verfahren, aber auch die Inhalte der Prüfkriterien festschreibt. „Neben der GRB können auch weitere Prüfgesellschaften die Risikoauditierung von Hebammenkreißsälen durchführen, wenn sie uns die Einhaltung der festgelegten Kriterien nachweisen können“, führt Andrea Köbke aus. Damit ist der Grundstein für die strukturierte Qualitäts- und Sicherheitsprüfung von Hebammenkreißsälen gelegt, die in dieser Form einmalig in Deutschland ist. Bisher stehen geburtshilflichen Abteilungen entweder allgemeine Zertifizierungsverfahren oder solche für die spezifische Versorgung (Stillen, Perinatalzentrum) zur Verfügung. Ein Auditverfahren, welches die geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in den Mittelpunkt stellt und in jeder geburtshilflichen Einrichtung, die das Versorgungsmodell implementiert hat, angewendet werden kann, ist ein absolutes Novum in der Krankenhauslandschaft.

Über den DHV

Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit insgesamt rund 22.000 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrer*innen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftler*innen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschüler*innen und Studierende vertreten. www.hebammenverband.de

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