Gesundheit & Medizin

Weniger Antibiotika-Verordnungen

Die Verschreibung von Antibiotika nimmt in Sachsen seit 2013 ab. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Demnach sank die Zahl der Verordneten Medikamente von rund 1,8 Millionen im Jahr 2013 auf rund 1,2 Millionen im Jahr 2022. Einen deutlicheren Rückgang hatte es während der Corona-Pandemie gegeben: In den Jahren 2020 und 2021 wurden lediglich rund eine Million bzw. 900.000 Verordnungen ausgestellt.

Besonders erfreulich ist der Rückgang des Anteils von Reserveantibiotika an der Gesamtheit der Verordnungen im betrachteten Zeitraum, da diese nur im Bedarfsfall, bei schweren bakteriellen Erkrankungen, eingesetzt werden sollten. Ihr Anteil ist von 64 Prozent im Jahr 2013 auf 47 Prozent im Jahr 2022 gesunken. Mit 146 Verordnungen je 1.000 Versicherten liegt Sachsen im bundesweiten Vergleich im unteren Drittel.

Nach wie vor zu viele Reserveantibiotika verschrieben
Auch wenn die Auswertung des WIdO eine positive Tendenz erkennen lässt, werden nach wie vor zu viele Reserveantibiotika verschrieben. Denn je öfter sie eingesetzt werden, desto resistenter werden Bakterien gegen sie. Daher ist ihr Einsatz auch stark reglementiert und nur bei bestimmten Indikationen angezeigt. Die AOK PLUS setzt sich dafür ein, dass Reserveantibiotika nur dann eingesetzt werden, wenn es auch medizinisch notwendig ist.

Über AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.

Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden EUR. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 15,80 Mrd. EUR, die Pflegeversicherung 3,89 Mrd. EUR und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 0,65 Mrd. EUR.

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