Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Digitalisierung, Herausforderungen und Fortschritt
Apotheker erwägen Cyberversicherung als Schutz vor E-Rezept-Risiken
Mit steigenden Bedenken bezüglich der wachsenden Bedrohung durch Cyber-Kriminalität im Zuge der Einführung des E-Rezepts, diskutieren Apotheker nun die Möglichkeit einer Cyberversicherung als mögliche Lösung, um sich vor potenziellen Vermögensschäden zu schützen.
Die Apotheker, die bereits mit den finanziellen Herausforderungen der Umstellung auf das E-Rezept konfrontiert sind, sehen sich nun auch mit der Gefahr von Cyber-Angriffen konfrontiert. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen sind Apotheken verstärkt Ziel von Hackerangriffen, die nicht nur die Sicherheit sensibler Patientendaten, sondern auch das finanzielle Wohlergehen der betroffenen Apotheken gefährden.
In diesem Kontext wird die Idee einer Cyberversicherung als potenzielle Schutzmaßnahme diskutiert. Eine solche Versicherung könnte Apotheker vor den finanziellen Konsequenzen von Cyber-Angriffen absichern, einschließlich Datenverschlüsselungen durch Ransomware und anderen Formen von Cyber-Kriminalität. Durch den Abschluss einer Cyberversicherung könnten Apotheken im Falle eines Angriffs möglicherweise finanzielle Entschädigungen erhalten, um die entstandenen Schäden zu bewältigen.
Experten betonen jedoch, dass eine Cyberversicherung allein nicht ausreicht und nur ein Teil einer umfassenden Sicherheitsstrategie sein sollte. Apotheker werden weiterhin aufgefordert, ihre IT-Systeme angemessen zu schützen, Mitarbeiter in Sicherheitsbestimmungen zu schulen und regelmäßige Sicherheitsaudits durchzuführen, um die Risiken von Cyber-Angriffen zu minimieren.
Die Diskussion um die Cyberversicherung als potenzielle Lösung für die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Einführung des E-Rezepts zeigt die Dringlichkeit, sich gegen die wachsende Bedrohung der Cyber-Kriminalität zu wappnen. Inwiefern diese Versicherungsform eine wirksame Antwort auf die Herausforderungen darstellt, wird von den Apothekern weiterhin intensiv diskutiert. Die Frage nach angemessenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt jedoch zentral, um den reibungslosen Ablauf des E-Rezept-Systems sicherzustellen und gleichzeitig die Apotheken vor potenziellen Vermögensschäden zu schützen.
Krisenmanagement in Apotheken: Frühzeitig handeln für nachhaltigen Erfolg
Inmitten anhaltender globaler Unsicherheiten, geprägt von Herausforderungen wie Pandemien, geopolitischen Spannungen und wirtschaftlichen Schwankungen, wird die Bedeutung eines effektiven Krisenmanagements immer deutlicher, insbesondere für Apothekenbetreiber. Mit dem Motto "Früher an später denken" wird die Dringlichkeit betont, nicht erst in kritischen Momenten zu reagieren, sondern präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten.
Der erste Anti-Krisen-Tipp unterstreicht die Notwendigkeit eines Notfallplans in guten Zeiten, um in schwierigen Phasen handlungsfähig zu bleiben. Oft übersehen Apothekenleiter die freien Ressourcen während prosperierender Perioden, die für die Krisenbewältigung von unschätzbarem Wert sein können.
Ein weiterer Schlüsselaspekt des Krisenmanagements liegt in der Stärkung der Widerstandskräfte von Mitarbeitern und Führungspersonal. Ein unterstützendes Arbeitsklima, regelmäßige Erholungszeiten und eine auf Wertschätzung basierende Führung fördern die Resilienz. Der Aufbau eines positiven Teamgeists und die Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung sind entscheidende Elemente für eine erfolgreiche Bewältigung krisenhafter Situationen.
Die Bedeutung offener Kommunikation zeigt sich im dritten Anti-Krisen-Tipp. Regelmäßige Krisensitzungen dienen nicht nur der Reflexion, sondern auch der Stärkung des Zusammenhalts und der gemeinsamen Suche nach Lösungen. Durch das Hervorheben früherer Erfolge wird die Selbstwirksamkeit betont, was einen positiven Einfluss auf das Krisenmanagement haben kann.
Das Lernen aus vergangenen Krisen ist ein weiterer Ansatzpunkt. Die Analyse bewährter Lösungsmuster ermöglicht eine effektive Anpassung an aktuelle Herausforderungen. Dieser Ansatz betont die Bedeutung der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit im Umgang mit sich ändernden Umständen.
Der Königsweg der Krisenbewältigung liegt idealerweise in der Vermeidung von Krisenausbrüchen. Frühindikatoren bieten die Möglichkeit, drohende Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Nutzung von Netzwerken, der Austausch mit Kollegen und die Überprüfung von Abläufen durch Fachleute fördern eine proaktive Herangehensweise.
Insgesamt zeigen diese Anti-Krisen-Tipps die Relevanz eines ganzheitlichen und proaktiven Krisenmanagements für Apothekenbetreiber. Eine frühzeitige Vorbereitung und kontinuierliche Anpassung sind unerlässlich, um nicht nur erfolgreich auf Krisen zu reagieren, sondern diese idealerweise schon im Vorfeld zu verhindern.
Digitale Gesundheit im Alter: Die Herausforderung des E-Rezepts für ältere Patienten
Die Einführung des E-Rezepts im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen soll Prozesse optimieren und den Patienten den Zugang zu Medikamenten erleichtern. Allerdings sind ältere Menschen oft nicht so vertraut mit digitalen Technologien wie ihre jüngeren Mitbürger.
Die Nutzung von Smartphones, Tablets und Computern kann für ältere Patienten eine Hürde darstellen, insbesondere wenn es um den Umgang mit Gesundheitsanwendungen geht. Die Eingabe von persönlichen Daten, das Herunterladen von Apps und die Interaktion mit einem digitalen Rezeptsystem können für die ältere Generation ungewohnt und herausfordernd sein.
Experten betonen jedoch, dass eine gezielte Schulung und Unterstützung älteren Menschen helfen können, die Vorteile des E-Rezepts zu nutzen. Dafür sind nicht nur die Patienten selbst verantwortlich, sondern auch das Gesundheitssystem und die beteiligten Akteure. Es wird empfohlen, Schulungsprogramme einzuführen, die ältere Menschen mit den notwendigen digitalen Fähigkeiten ausstatten, um das E-Rezept problemlos nutzen zu können.
Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden muss, ist die Sicherheit der elektronischen Systeme. Ältere Patienten können besorgt über Datenschutzfragen und die Sicherheit ihrer persönlichen Informationen sein. Die Gesundheitsbehörden sind daher aufgerufen, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und transparente Informationen bereitzustellen, um das Vertrauen der älteren Bevölkerung in die digitale Gesundheitsinfrastruktur zu stärken.
Trotz dieser Herausforderungen bieten E-Rezepte auch Chancen für ältere Patienten. Die Möglichkeit, Medikamente elektronisch zu erhalten, kann den Zugang zu Apotheken erleichtern und den lästigen Papierkram reduzieren. Darüber hinaus könnten digitale Gesundheitsanwendungen auch Funktionen wie automatische Erinnerungen für die Medikamenteneinnahme integrieren, was besonders für ältere Menschen mit komplexen Medikationsplänen von Vorteil ist.
Insgesamt ist es entscheidend, dass die Einführung des E-Rezepts mit einer umfassenden und angepassten Strategie erfolgt, um sicherzustellen, dass alle Altersgruppen von den Vorteilen der digitalen Gesundheit profitieren können. Der Fokus sollte darauf liegen, ältere Menschen aktiv in den digitalen Wandel einzubeziehen und sicherzustellen, dass ihre Bedenken ernst genommen werden. Nur so kann die Digitalisierung des Gesundheitswesens inklusiv und für alle Generationen zugänglich sein.
Lieferengpässe in Apotheken: Hoffnung auf Besserung?
In den letzten Jahren hat sich der Dauerzustand von Lieferengpässen in Apotheken zu einem ernsthaften Problem entwickelt, das sowohl Patienten als auch Gesundheitsdienstleister vor große Herausforderungen stellt. Die anhaltende Knappheit bestimmter Medikamente hat zu Unsicherheit und Frustration in der Bevölkerung geführt. Die zentrale Frage bleibt: Gibt es Hoffnung auf Besserung, und welche Maßnahmen könnten das Problem nachhaltig verbessern?
Experten weisen darauf hin, dass die Ursachen für Lieferengpässe vielschichtig sind. Eine globale Vernetzung der pharmazeutischen Industrie, komplexe Lieferketten und regulatorische Hürden sind nur einige der Faktoren, die zu diesem Problem beitragen. Die COVID-19-Pandemie hat zudem Schwächen in der Resilienz des Systems aufgedeckt.
Die Hoffnung auf Besserung liegt in einer kombinierten Anstrengung von Regierungen, Herstellern und Regulierungsbehörden. Eine verbesserte Transparenz in den Lieferketten könnte dazu beitragen, Engpässe frühzeitig zu erkennen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Regierungen könnten Anreize schaffen, um die Produktion lebenswichtiger Medikamente zu fördern und die Abhängigkeit von wenigen Herstellern zu verringern.
Ein weiterer Schlüsselaspekt ist die Stärkung regionaler Produktion und Lagerung. Die Förderung von lokalen Herstellern könnte nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, sondern auch ökonomische Vorteile schaffen. Dies erfordert jedoch eine Neubewertung von Handelsabkommen und eine engere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
Regulierungsbehörden stehen ebenfalls in der Verantwortung, flexiblere Genehmigungsverfahren zu entwickeln, um Engpässe zu verhindern. Schnellere Freigaben und die Ermutigung zur Diversifizierung der Lieferanten könnten dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des Systems zu stärken.
Insgesamt erfordert die Lösung des Problems eine koordinierte Anstrengung auf globaler, nationaler und regionaler Ebene. Die Hoffnung auf Besserung besteht, wenn alle Beteiligten gemeinsam daran arbeiten, die strukturellen Schwächen im System zu adressieren und nachhaltige Lösungen zu implementieren. Nur so kann eine dauerhafte Verbesserung der Lieferengpässe in Apotheken erreicht werden.
Relevanz für Apotheker: Transparenz bei Versicherungsangelegenheiten und Offenlegung von Vorschäden
Im aktuellen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Bremen, datiert vom 14. Juni 2023 (Az. 3 U 41/22), wurde klargestellt, dass Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, ihren Versicherer über bekannte Vorschäden an ihren Fahrzeugen zu informieren. Diese rechtliche Klarstellung birgt besonders für Apotheker als potenzielle Betroffene eine bedeutende Relevanz.
In dem vorliegenden Fall hatte eine Frau eine Vollkaskoversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen, das einen Totalschaden nach einem Unfall erlitt. Allerdings wurde entscheidend, dass die Versicherungsnehmerin bei der Schadensmeldung und einer späteren Nachfrage ihres Versicherers verschwieg, dass das Fahrzeug bereits beim Kauf als Gebrauchtfahrzeug reparierte Vorschäden aufwies. Diese Information teilte sie auch dem Sachverständigen nicht mit, der das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem aktuellen Schaden begutachtete. Als diese Verschleierung ans Licht kam, verweigerte der Versicherer aufgrund einer arglistigen Obliegenheitsverletzung den Versicherungsschutz.
Sowohl das Bremer Landgericht als auch das Oberlandesgericht der Hansestadt bestätigten einstimmig die Entscheidung zugunsten des Versicherers. Die Gerichte bewerteten die unvollständigen Angaben der Klägerin als "arglistiges Verschweigen von Tatsachen", was dem Versicherer das Recht gab, den Versicherungsschutz zu verweigern.
Im Rahmen einer Klage trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der von ihm behauptete Wiederbeschaffungswert, gestützt auf ein Sachverständigengutachten, korrekt ist. Insbesondere muss er im Falle von Schadensüberlagerungen den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur nachweisen. Der Ersatzanspruch erstreckt sich nur auf die Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem aktuellen Unfall erforderlich sind.
Die Klägerin konnte jedoch lediglich behaupten, dass die Vorschäden gemäß ihrer Informationen fachgerecht mit Originalteilen repariert wurden, ohne dies jedoch zu belegen. Da auch der Sachverständige aufgrund fehlender Informationen durch die Klägerin die Vorschäden in seinem Gutachten nicht berücksichtigen konnte, wurde ihr Anspruch auf Schadensersatz abgewiesen. Diese rechtliche Entwicklung ist für Apotheker als mögliche Betroffene von besonderem Interesse, da sie darauf hingewiesen werden, ihre Versicherungen in Bezug auf Fahrzeugschäden transparent zu informieren.
Neue STIKO: Frischer Wind für Impfempfehlungen
Im Rahmen einer turnusmäßigen Neubesetzung hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) neu berufen. Die Entscheidung führte zu einer beinahe vollständigen Umgestaltung des Gremiums, das nun aus 19 Mitgliedern besteht, im Vergleich zu den bisherigen 17. Diese Veränderung, die auf eine Beschränkung der Berufungszeiten auf maximal drei Perioden zurückzuführen ist, stieß im Vorfeld auf Kritik seitens der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach verteidigte die Entscheidung und lobte die bisherigen Leistungen der STIKO während der Pandemie. Er betonte, dass die Neubesetzung zu einem jüngeren und interdisziplinäreren Team führen werde. Das Gremium wird nun durch Experten aus verschiedenen Fachbereichen, darunter Immunologie, Virologie, Mikrobiologie, Pädiatrie, Gynäkologie, Allgemein- und Arbeitsmedizin, verstärkt. Zudem wurde die Expertise in den Bereichen Modellierung und Kommunikation in die STIKO integriert.
Die Mitglieder der neu berufenen STIKO kommen aus renommierten Institutionen und Universitäten, sowohl in Deutschland als auch international. Die Unabhängigkeit der STIKO von politischer Einflussnahme wurde vom BMG betont und soll weiterhin gewährleistet bleiben. Zukünftige Impfkampagnen der Bundesregierung sollen auf den Empfehlungen der STIKO basieren.
Die Entscheidung für die Neubesetzung beruht auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und die Begrenzung der Berufungsperioden wird als Maßnahme zur Sicherung der Unabhängigkeit der Impfkommission betrachtet. Einige bereits erfahrene Mitglieder wurden in der STIKO beibehalten, darunter Jörg Meerpohl, Marianne Röbl-Mathieu, Klaus Überla, Gudrun Widders und Ursula Wiedermann-Schmidt. Kritiker äußerten jedoch im Vorfeld Bedenken hinsichtlich des abrupten Wechsels und eines möglichen Verlusts an Kontinuität und Fachwissen.
Spironolacton an der Spitze: Neue Metaanalyse identifiziert wirksamste Therapie bei therapieresistenter Hypertonie
In einer umfassenden Metaanalyse der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) unter der Leitung von Professor Dr. Bernhard Schmidt wurde die Wirksamkeit verschiedener Ansätze zur Senkung des Blutdrucks bei Patienten mit therapieresistenter Hypertonie untersucht. Therapieresistente Hypertonie liegt vor, wenn der Blutdruck trotz der Einnahme von drei oder mehr verschiedenen Antihypertensiva in maximal verträglicher Dosierung nicht unter 140/90 mmHg gesenkt werden kann.
Die Analyse berücksichtigte 24 Studien mit insgesamt 3458 Patienten und evaluierte sowohl medikamentöse als auch nicht medikamentöse Behandlungsansätze. Unter den medikamentösen Optionen erwies sich die Gabe von Spironolacton, einem Aldosteron-Antagonisten, als besonders wirksam. Die placebobereinigte Senkung des systolischen Blutdrucks betrug 13,3 mmHg (gemessen in der Arztpraxis) bzw. 8,46 mmHg (24-Stunden-Messung).
Neben den pharmakologischen Ansätzen zeigte die Analyse, dass eine Änderung des Lebensstils ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf den Blutdruck haben kann. Diese nicht medikamentöse Intervention führte zu einer placebobereinigten Senkung von -7,26 mmHg bei der Messung in der Arztpraxis, was von Professor Schmidt als "überraschend groß" bezeichnet wurde.
Die nicht medikamentösen Ansätze umfassten auch Methoden wie Nieren-Denervation, kontinuierlicher Atemwegsüberdruck (CPAP) und die Implantation eines Barorezeptor-Schrittmachers. Alle Therapieformen zeigten einen Effekt, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß.
Professor Schmidt betonte die Bedeutung eines gesunden Lebensstils und stellte fest, dass eine salzarme Ernährung, ausreichende körperliche Aktivität, Vermeidung von Übergewicht sowie die Reduzierung von Nikotin- und Alkoholkonsum einen bedeutenden Beitrag zur Selbsthilfe gegen Bluthochdruck leisten können. Diese Erkenntnisse wurden im Fachjournal "Cardiovascular Research" veröffentlicht.
E-Rezept: Digitalisierung im Gesundheitswesen zwischen Potenzial und Praxisproblemen
In der digitalen Ära des Gesundheitswesens hat das E-Rezept Einzug gehalten und verspricht eine effizientere Abwicklung von Medikamentenverordnungen. Doch trotz der fortschreitenden Technologie stehen Patienten, Ärzte und Apotheken vor einigen Herausforderungen.
Die Einführung des E-Rezepts sollte eine Erleichterung für alle Beteiligten bringen, indem sie den Prozess der Verschreibung, Übermittlung und Abholung von Medikamenten digitalisiert. Patienten profitieren angeblich von einem schnelleren, transparenteren und sichereren Ablauf. Doch die Realität sieht häufig anders aus.
Ein häufig genanntes Problem ist die Verzögerung bei der Verfügbarkeit des E-Rezepts auf den Krankenkassensystemen. Manchmal dauert es länger als erwartet, bis die elektronische Verschreibung für Apotheken abrufbar ist. Dies führt zu Unsicherheit und Verzögerungen für Patienten, die dringend auf ihre Medikamente angewiesen sind.
Ärzte sehen sich ebenfalls mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Integration von E-Rezepten in ihre Arbeitsabläufe erfordert Anpassungen und Schulungen. Auch Datenschutzbedenken spielen eine Rolle, da sensible Gesundheitsdaten digital übertragen werden. Die Sicherheit der elektronischen Kommunikation zwischen Arztpraxen und Apotheken muss daher gewährleistet sein, um das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken.
Apotheken wiederum investieren in die notwendige Technologie, um E-Rezepte effektiv zu verarbeiten. Der Übergang von Papier zu digital erfordert nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Zeit und Schulungen für das Apothekenpersonal. Dies kann zu anfänglichen Engpässen und Fehlern führen.
Trotz dieser Herausforderungen bieten E-Rezepte langfristig das Potenzial für eine effizientere und fehlerärmere Versorgung. Die Digitalisierung kann dazu beitragen, den Papierkram zu reduzieren und den Medikamentenprozess insgesamt zu beschleunigen. Es liegt jedoch an den Beteiligten, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Kinderkrankheiten zu überwinden und die Vorteile des E-Rezepts voll auszuschöpfen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das E-Rezept eine innovative Entwicklung im Gesundheitswesen ist, die jedoch mit Herausforderungen einhergeht. Die Fortschritte in der digitalen Technologie sollten genutzt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Neue Regelungen im Apothekenwesen: Ampelkoalition schränkt Nullretax ein, Eurim zeigt Kulant
In einer aktuellen Entwicklung im Apothekenwesen hat die Ampelkoalition eine Beschränkung der sogenannten Nullretaxation beschlossen, indem sie einen entsprechenden Änderungsantrag einführte. Die Nullretax, die eine vollständige Absetzung von Erstattungsbeträgen für Apotheken bedeutet, ist jedoch noch nicht gänzlich vom Tisch. Parallel dazu besteht die Möglichkeit, dass Apotheken ihren Anspruch auf den Zuschlag gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verlieren können. In diesem Fall springt die Firma Eurim ein, sofern der eigene Importkosten höher sind als die vorgeschriebenen.
Die Ausnahmen von der Nullretaxation sind klar definiert und gelten in fünf spezifischen Fällen. Dazu gehören das Fehlen der Dosierungsinformationen, unlesbare oder fehlende Ausstellungsdaten, eine bis zu drei Tage überschrittene Belieferungsfrist von 28 Tagen (wobei BtM-, T-Rezepte, Entlassrezepte und Verordnungen über Vitamin-A-Säure-Derivate ausgenommen sind), die Abgabe des Arzneimittels vor Vorlage des Rezepts und das nachträgliche Erteilen der Genehmigung bei Arzneimittelabgabe.
Trotz dieser Ausnahmen bleibt die Option einer Kürzung des Erstattungsbetrags bestehen, vor allem dann, wenn Rabattverträge nicht entsprechend beachtet oder nicht gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrages geliefert wurden. In solchen Fällen verliert die Apotheke den Anspruch auf den Zuschlag gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der AMPreisV, basierend auf § 129 Absatz 4d.
In Bezug auf Preisdifferenzen zeigt sich das Unternehmen Eurim kulant. Bei Kürzungen des Apothekenhonorars, insbesondere wenn ein Eurim-Präparat abgegeben wurde, das teurer ist als der verordnete Import, übernimmt Eurim die Preisdifferenz und unterstützt die Apotheke bei der Retaxation. Diese Unterstützung erstreckt sich jedoch nicht auf Nullretaxationen, die grundsätzlich nicht übernommen werden können. Partnerapotheken haben die Möglichkeit, sich bei auftretenden Problemen an den Reimporteur zu wenden, um eine entsprechende Lösung zu finden.
Warnstreik am Universitätsklinikum Gießen und Marburg: Beschäftigte fordern gerechte Gehälter
Beschäftigte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) haben am heutigen Dienstag einen Warnstreik begonnen, um ihren Forderungen nach Gehaltserhöhungen Ausdruck zu verleihen. Ab 6:00 Uhr traten Mitarbeiter verschiedener nicht-ärztlicher Bereiche, darunter Pflegekräfte sowie Angestellte der Radiologie, therapeutischer und technischer Abteilungen, befristet in den Ausstand, wie Verdi-Gewerkschaftssekretär Fabian Dzewas-Rehm mitteilte.
Die Arbeitsniederlegungen sollen bis einschließlich Donnerstag fortgesetzt werden, begleitet von einer für Mittwoch geplanten Demonstration am UKGM in Gießen. Notdienstvereinbarungen wurden getroffen, um die Auswirkungen auf den Klinikbetrieb und planbare Operationen zu minimieren, betonte Dzewas-Rehm. Der Gewerkschaftsvertreter wies darauf hin, dass auch am kommenden Montag, parallel zur nächsten Runde der Tarifverhandlungen, ein weiterer Warnstreik vorgesehen ist.
Die zentrale Forderung der Gewerkschaft besteht in einer Lohnerhöhung von 11 Prozent für die rund 7000 nicht-ärztlichen Beschäftigten des UKGM, wobei eine Mindesterhöhung von 600 Euro gefordert wird. Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg, das sich als das drittgrößte seiner Art in Deutschland bezeichnet, versorgt an seinen beiden Standorten jährlich etwa 436.000 Patienten in 80 Kliniken, die insgesamt über 2230 Betten verfügen. Der Streik führt zwangsläufig zu Beeinträchtigungen im Klinikbetrieb, doch die Gewerkschaft betont ihre Entschlossenheit, die Interessen der Beschäftigten in den laufenden Verhandlungen zu vertreten.
Apotheker-Legende zieht den Stecker: Düsseldorfer St. Martin-Apotheke schließt nach 40 Jahren
Apotheker Franz Josef Cüppers, eine Ikone der Düsseldorfer Apothekerschaft mit 40 Jahren Selbstständigkeit, gibt bekannt, dass er seine Apotheke St. Martin am Aschermittwoch schließen wird. Der 76-jährige Inhaber, auch Vorsitzender des Apothekervereins von Düsseldorf und Umgebung (AvDuU) seit 15 Jahren, begründet diesen Schritt mit wachsenden Herausforderungen in der Branche.
Cüppers, der sich selbst als Pharmazeuten und nicht als Kaufmann sieht, hat sich wiederholt für die Systemrelevanz von Apotheken eingesetzt. In seiner Kritik richtet er sich besonders an Politiker, die aus seiner Sicht die Bedeutung von Apotheken für die Versorgung nicht angemessen würdigen und somit der Branche schaden. Er betont den ständigen Versorgungsauftrag der Apotheken, indem er darauf hinweist, dass alle paar Minuten ein neuer Kunde die Apotheke betritt, und es die Pflicht der Apotheker ist, diese auf den richtigen Weg zu führen.
Trotz seines Engagements bei Protesten gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach und seiner bedeutenden Rolle in der Apothekerschaft sieht sich Cüppers gezwungen, die Türen seiner Apotheke zu schließen. Die wirtschaftliche Situation lässt keinen Raum für einen geeigneten Nachfolger. Die Lage am Standort hat sich durch eine ungünstige Ärztesituation und verstärkten Wettbewerb weiter verschärft. Ein Jahr zuvor hatte ihm sogar ein Interessent geraten, den Betrieb zu schließen.
Die endgültige Entscheidung fiel dem Apotheker nicht leicht, angetrieben von seiner Leidenschaft für die Apotheke und die Standespolitik. Ein Hochpreiser, der nicht rechtzeitig zahlte und Druck seitens des Großhandels ausübte, zwang ihn letztendlich dazu, einen Schlussstrich zu ziehen. Cüppers hat sich dazu entschieden, die Räumlichkeiten zu verkaufen, um seine Finanzen zu stabilisieren und den Belastungen ein Ende zu setzen. Die Schließung markiert das Ende einer Ära, die von Engagement und beruflicher Hingabe geprägt war.
Shop Apotheke wirbt mit umstrittenem ‚Rezept-Bonus‘ – rechtliche Konsequenzen drohen
Die Shop Apotheke sorgt derzeit mit ihrer Werbung für einen "Rezept-Bonus" für Aufsehen. In einem Flyer werden Kunden dazu aufgerufen, ihre Kassenrezepte bei der Online-Apotheke einzureichen und dafür Bonuszahlungen von bis zu 15 Euro pro Rezept zu erhalten. Auch Privatrezepte können mit einem Bonus von bis zu 30 Euro belohnt werden. Diese Praxis verstößt jedoch gegen das Sozialgesetzbuch (SGB V), welches klare Vorschriften bezüglich der Abrechnung von Apotheken mit den Krankenkassen festlegt.
Gemäß dem SGB V dürfen Apotheken nur zu Lasten der Krankenkassen abrechnen, wenn der Rahmenvertrag für sie gilt, und somit die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gewährleistet ist. Der Bonus, wie ihn die Shop Apotheke bewirbt, ist demnach unzulässig. Die Gutschrift erfolgt gestaffelt, abhängig vom Preis des verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Trotz möglicher Rabatte für Kunden steht die Praxis der Shop Apotheke im klaren Widerspruch zu geltendem Recht.
Zusätzlich wirbt die Shop Apotheke intensiv für die Einlösung von E-Rezepten. Kunden werden in einem Flyer dazu aufgefordert, das E-Rezept in der Praxis zu erhalten, den QR-Code zu scannen oder hochzuladen und die gewünschten Arzneimittel zu bestellen. Eine Liefergarantie bis zum nächsten Werktag wird dabei versprochen, vorausgesetzt, die Bestellung erfolgt bis 16 Uhr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ausnahmen gelten, darunter Rezepturen, von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel, aktiv gekühlte Medikamente und Präparate mit festgestellten Wechselwirkungen. Die Shop Apotheke hat im Herbst eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung bei der EU-Kommission eingereicht, auch gegen das Verbot von Rx-Boni. Bereits laufende Gerichtsverfahren zu ähnlichen Praktiken zeigen, dass die Shop Apotheke nicht das erste Unternehmen ist, das sich mit rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen muss.
Atemwegserkrankungen im Test: Rechtliche Hürden und Qualitätsfragen bei Vierfach-Selbsttests
In der Diskussion um Vierfach-Selbsttests zur Diagnose von Atemwegserkrankungen werden rechtliche, qualitative und durchführungstechnische Aspekte beleuchtet. Die Tests, die Influenza A/B, RSV und SARS-CoV-2 simultan nachweisen können, wurden zu Beginn durch gesetzliche Hürden, insbesondere die Medizinprodukteabgabeverordnung, behindert. Während Ausnahmen für SARS-CoV-2 geschaffen wurden, blieben restriktive Regelungen für andere Erreger bestehen.
Die Frage des Arztvorbehalts und die Einschränkungen bezüglich Testungen in Apotheken werfen weiterhin Kontroversen auf. Die geplante Aufhebung der Abgabebeschränkungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika stößt auf Kritik, da die vermeintlich "erlernten Testroutinen" der Bevölkerung nicht zwangsläufig mit einer effektiven Testkompetenz gleichzusetzen sind.
Die Sensitivität der Tests und die Glaubwürdigkeit der Herstellerangaben zu Sensitivität, Spezifität und Laienverständlichkeit werden hinterfragt. Die fehlende unabhängige Validierung von Schnelltests und die geplante Lockerung der regulatorischen Anforderungen werden kritisch betrachtet.
Eine ausführliche Studie zur Sensitivität von COVID-19-Antigen-Schnelltests zeigt, dass diese Tests nur etwa ein Drittel der PCR-positiven Fälle erkennen konnten. Dies wirft Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Tests auf und unterstreicht die Bedeutung unabhängiger Validierungen.
Die Ernennung des Paul-Ehrlich-Instituts zum EU-Referenzlabor für In-vitro-Diagnostika, einschließlich Atemwegsviren, wird als Schritt zur Qualitätssicherung angesehen. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Laborprüfung zur Leistungsbewertung erst ab 2025 verpflichtend sein wird.
Abschließend werden aktuell verfügbare Vierfachtests auf Atemwegserkrankungen in Deutschland, darunter CorDx Combo4, Fluorecare® und Solmira®, hinsichtlich ihrer Sensitivität, Spezifität und Anwendungshinweise analysiert. Die Einschränkung der Anwendung auf Personen über zwei Jahre wird kritisch betrachtet, insbesondere im Kontext schwerwiegender RSV-Erkrankungen bei Kleinkindern.
Es wird empfohlen, die Tests frühzeitig nach Symptombeginn durchzuführen und dabei die Unterschiede zu gängigen Coronatests bezüglich Probenentnahme, Extraktion und Wartezeit zu beachten. Der Artikel schließt mit dem Appell an potenzielle Käufer, die Gebrauchsinformationen gründlich zu lesen oder auf Anleitungsvideos der Hersteller zurückzugreifen.
Neue Leitlinie zur Behandlung von Tonsillo-Pharyngitis: Klare Empfehlungen für chirurgische Eingriffe und Antibiotikatherapie
Die aktualisierte S3-Leitlinie zur "Therapie der Tonsillo-Pharyngitis" wurde von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. (DGHNO-KHC) herausgegeben und definiert differenzierte Empfehlungen für die Indikationsstellung von Tonsillektomie und Tonsillotomie. Halsschmerzen, ein häufiges Symptom von Pharyngitis und Tonsillitis, können zu operativen Eingriffen führen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die grundlegende Indikation für eine Tonsillektomie ist das wiederkehrende Auftreten akuter Tonsillo-Pharyngitis. Hierbei müssen innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens sieben Halsschmerz-Episoden oder innerhalb der letzten 24 Monate mindestens fünf Episoden pro Jahr oder innerhalb der letzten 36 Monate mindestens drei Episoden pro Jahr aufgetreten sein. Die Dauer einer Halsschmerz-Episode variiert je nach Alter des Patienten und erfordert spezifische Begleiterscheinungen.
Im Gegensatz zu früheren Richtlinien ist eine vorherige antibiotische Therapie nicht mehr zwingend erforderlich, bevor eine Operation in Erwägung gezogen wird. Die Diagnose einer akuten Tonsillitis oder Tonsillo-Pharyngitis sollte jedoch bei jeder Halsschmerz-Episode gestellt werden. In Fällen, in denen die Kriterien für eine Tonsillektomie nicht erfüllt sind, wird eine "watchful waiting"-Phase von sechs bis zwölf Monaten empfohlen, um die Krankheitsentwicklung zu beobachten.
Die Wahl zwischen Tonsillektomie und Tonsillotomie hängt von der Größe der Gaumenmandeln ab. Bei einer Verengung des Rachens um mehr als 25 % durch vergrößerte Mandeln (> Brodsky Grad I) kann eine teilweise Entfernung des Tonsillengewebes in Betracht gezogen werden, was mit geringeren postoperativen Beschwerden verbunden ist.
Die Leitlinie empfiehlt bezüglich Diagnose und Antibiotikaverordnung, auf die 2020 veröffentlichte S3-Leitlinie "Halsschmerzen" der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zu verweisen. Die Antibiotikatherapie kann bei rascher Besserung auf fünf Tage begrenzt werden, sofern keine Red Flags vorliegen. Längere Eradikationstherapie wird nur in speziellen Fällen empfohlen, etwa bei häufigen Rezidiven.
Ein routinemäßiger Schnelltest auf eine GABHS-Infektion wird nicht empfohlen, aber bei Erwägung einer Antibiose sollte ein Abstrich erfolgen und bei negativem Schnelltest auf das Antibiotikum verzichtet werden. Die Leitlinie strebt an, unnötige Operationen zu vermeiden und eine individualisierte, zurückhaltende Antibiotikatherapie zu fördern.
ARCT-154: Selbstamplifizierender mRNA-Impfstoff zeigt vielversprechende Ergebnisse in Phase-III-Studie
Im Rennen um innovative COVID-19-Impfstoffe steht der self-amplifying (sa)-mRNA-Impfstoff ARCT-154 kurz vor der möglichen Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Dieser Impfstoff, entwickelt von den Firmen CSL Seqirus und Arcturus, hebt sich durch seine Fähigkeit zur Selbstamplifikation hervor. Diese Technologie beinhaltet den genetischen Code für eine virale Replikase, die in der Lage ist, die mRNA des Impfstoffs eigenständig zu vervielfältigen. Das Resultat ist eine potenziell verringerte Dosierung und weniger Nebenwirkungen im Vergleich zu herkömmlichen mRNA-Impfstoffen.
In einer kürzlich veröffentlichten Phase-III-Studie, bei der 828 Probanden einen Boosterimpfstoff erhielten, wurde die Wirksamkeit und Verträglichkeit von ARCT-154 mit dem etablierten mRNA-Impfstoff Comirnaty® verglichen. Die Ergebnisse zeigten, dass ARCT-154 nicht nur gleichwertig, sondern in einigen Aspekten sogar überlegen war. Vier Wochen nach der Auffrischungsimpfung wiesen die mittleren Antikörpertiter gegen die ursprüngliche Wuhan-Variante eine 1,4-fache Erhöhung auf, gegen die Omikron-Variante BA.4/5 eine 1,3-fache Erhöhung im Vergleich zu Comirnaty®. Beide Impfstoffe waren dabei gleich gut verträglich, was auf eine vielversprechende Zukunft für ARCT-154 hindeutet.
Nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in der internationalen Zulassung hat ARCT-154 bereits Anerkennung gefunden. Im Dezember 2023 erhielt der Impfstoff die Zulassung in Japan, basierend auf vielversprechenden Studienergebnissen. Zusätzliche Studien, darunter eine beeindruckende Wirksamkeitsstudie in Vietnam mit 16.000 Probanden, trugen maßgeblich zur Akzeptanz und Zulassung dieses selbstamplifizierenden mRNA-Impfstoffs bei.
Die Entwicklungen in der Impfstofflandschaft gegen COVID-19 sind dynamisch, und ARCT-154 repräsentiert einen innovativen Ansatz, der nicht nur Wirksamkeit, sondern auch potenziell geringere Nebenwirkungen bietet. Mit sieben zugelassenen COVID-19-Impfstoffen in der EU und zahlreichen weiteren Projekten in der Pipeline könnte ARCT-154 eine wichtige Ergänzung zu unserem Arsenal gegen das Virus darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassungen an sich entwickelnde Virusvarianten.
Postinfektiöser Husten nach Atemwegsinfekt: Kanadische Studie gibt Aufschluss
Ein anhaltender Husten nach einer überstandenen Atemwegsinfektion stellt für viele Menschen eine belastende Herausforderung dar. Eine aktuelle Publikation aus Kanada, veröffentlicht im "Canadian Medical Association Journal", bietet nun hilfreiche Informationen zur Einordnung und Behandlung dieses postinfektiösen Hustens.
Berichten zufolge suchen besorgte Personen häufig die Apotheke auf, wenn sie unter einem hartnäckigen Husten leiden, der trotz überstandener Atemwegsinfektion nicht nachlassen will. Die Forscher, angeführt von Dr. Kevin Liang von der University of British Columbia Vancouver, erklären, dass es sich hierbei um einen postinfektiösen Husten handelt. Dieser tritt auf, wenn die vorangegangene Infektion eine Entzündungskaskade auslöst, die die Empfindlichkeit der Schleimhäute gegenüber äußeren Reizen erhöht.
Die Diagnose dieses postinfektiösen Hustens erfolgt durch den Ausschluss anderer möglicher Ursachen, darunter Asthma, COPD oder Refluxerkrankungen. Eine weiterführende Diagnostik ist notwendig, wenn der Husten länger als acht Wochen anhält. Warnzeichen, die eine sofortige ärztliche Abklärung erfordern, sind Bluthusten, Atemnot, Brustschmerzen, langjähriges Rauchen oder Heiserkeit.
Die Forscher betonen die Bedeutung, den Patienten zu erklären, dass postinfektiöser Husten in der Regel selbstlimitierend ist und von alleine ausheilt. Studien haben gezeigt, dass Medikamente wie inhalative Corticosteroide, Bronchodilatatoren und Antibiotika keinen nachweisbaren Nutzen bei der Behandlung dieses Hustens haben, jedoch mit unerwünschten Effekten und Kosten einhergehen. Ein übermäßiger Gebrauch dieser Medikamente erhöht das Risiko von Nebenwirkungen und belastet die Versorgungsketten.
In diesem Zusammenhang betonen die Forscher, dass eine medikamentenfreie Behandlung im Vordergrund stehen sollte. Stattdessen wird eine kontinuierliche Befeuchtung der irritierten Schleimhäute durch Lutschtabletten empfohlen. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den postinfektiösen Husten zu lindern, ohne unnötige Belastungen oder Risiken für die Patienten zu verursachen.
Die Erkenntnisse aus dieser kanadischen Studie liefern wertvolle Informationen für medizinisches Fachpersonal und Patienten gleichermaßen, um einen angemessenen Umgang mit postinfektiösem Husten zu gewährleisten.
Kommentar:
Die Erwägung einer Cyberversicherung durch Apotheker angesichts der zunehmenden Cyber-Kriminalität im Kontext des E-Rezepts ist ein strategischer Schritt, um potenzielle Vermögensschäden zu mindern. Eine solche Versicherung kann als wichtiger Baustein dienen, jedoch ist eine umfassende Sicherheitsstrategie unerlässlich. Die Diskussion verdeutlicht die Dringlichkeit, sich proaktiv gegen Cyber-Bedrohungen zu schützen und gleichzeitig die Integrität des digitalen Gesundheitswesens zu wahren.
In Zeiten anhaltender Unsicherheit und vielfältiger Herausforderungen ist ein proaktives Krisenmanagement entscheidend. Der Grundsatz "Früher an später denken" betont die Bedeutung präventiver Maßnahmen in guten Zeiten, um in kritischen Phasen handlungsfähig zu bleiben. Die Stärkung der Widerstandskräfte von Mitarbeitern und Führungspersonal sowie offene Kommunikation sind essenzielle Elemente. Das Lernen aus vergangenen Krisen und die Vermeidung von Ausbrüchen durch Frühindikatoren unterstreichen die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes. Insgesamt ist eine kontinuierliche Anpassung und proaktive Vorbereitung unerlässlich, um krisenhafte Situationen erfolgreich zu bewältigen und bestenfalls zu verhindern.
Die Einführung des E-Rezepts bringt für ältere Patienten neue Herausforderungen mit sich. Wichtig ist eine gezielte Schulung, um digitale Barrieren abzubauen. Gleichzeitig bieten elektronische Rezepte Chancen für einen erleichterten Medikamentenzugang. Eine ausgewogene Strategie ist entscheidend, um die Inklusion aller Altersgruppen zu gewährleisten.
Die fortdauernden Lieferengpässe in Apotheken stellen eine ernsthafte Herausforderung dar. Um Besserung zu erreichen, bedarf es einer globalen Koordination. Maßnahmen wie verbesserte Lieferketten-Transparenz, Förderung regionaler Produktion und flexiblere Genehmigungsverfahren sind entscheidend. Die Hoffnung auf Verbesserung besteht, wenn Regierungen, Hersteller und Regulierungsbehörden gemeinsam strukturelle Schwächen angehen und nachhaltige Lösungen implementieren. Nur so kann eine langfristige Lösung für das Problem der Lieferengpässe gefunden werden.
In diesem aktuellen Gerichtsfall betonte das Oberlandesgericht Bremen die Pflicht von Versicherungsnehmern, ihren Versicherer über bekannte Vorschäden zu informieren. Die Klägerin, eine Autobesitzerin, hatte jedoch relevante Informationen verschwiegen, was zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führte. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Transparenz in Versicherungsangelegenheiten. Besonders für Apotheker als potenzielle Betroffene ist es essenziell, diese rechtlichen Aspekte zu kennen und ihre Versicherungen entsprechend zu informieren.
Die kürzliche Neubesetzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch das Bundesgesundheitsministerium markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Interdisziplinarität und Frische. Die Aufnahme von Experten aus verschiedenen Fachbereichen sowie die Erweiterung um Modellierungs- und Kommunikationsexpertise stärken die Handlungsfähigkeit der STIKO in Zeiten sich entwickelnder Gesundheitslagen. Die betonte Unabhängigkeit des Gremiums bleibt entscheidend für das Vertrauen in Impfempfehlungen. Während Kritiker Bedenken äußerten, bleibt abzuwarten, wie sich die Veränderungen auf die Kontinuität und Fachexpertise auswirken werden.
Die jüngste Metaanalyse der Medizinischen Hochschule Hannover unter Leitung von Professor Dr. Bernhard Schmidt hebt die herausragende Wirksamkeit von Spironolacton bei der Senkung des Blutdrucks bei therapieresistenter Hypertonie hervor. Die placebobereinigte Senkung des systolischen Blutdrucks um 13,3 mmHg unterstreicht die Potenz dieses Aldosteron-Antagonisten. Überraschenderweise zeigt auch eine Änderung des Lebensstils mit einer placebobereinigten Senkung von -7,26 mmHg in der Arztpraxis eine beeindruckende Effektivität. Diese Erkenntnisse betonen die Bedeutung verschiedener Therapieansätze und unterstreichen die Rolle eines gesunden Lebensstils in der Blutdruckkontrolle.
E-Rezepte versprechen eine digitale Revolution im Gesundheitswesen, doch aktuelle Herausforderungen wie Verzögerungen und Anpassungsbedarf zeigen, dass die Umstellung nicht reibungslos verläuft. Es ist entscheidend, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Potenziale der Digitalisierung voll auszuschöpfen und eine effizientere Patientenversorgung zu gewährleisten.
Die jüngsten Änderungen im Apothekenwesen, insbesondere die Einschränkung der Nullretaxation durch die Ampelkoalition, signalisieren eine gewisse Flexibilität, bleiben jedoch mit Ausnahmen verbunden. Die potenzielle Gefährdung des Zuschlags gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der AMPreisV und die Möglichkeit einer Erstattungskürzung bei Nichteinhaltung von Rabattverträgen unterstreichen die Komplexität der aktuellen Regelungen. Die kulantere Haltung von Eurim bezüglich Preisdifferenzen bietet Apotheken eine gewisse Absicherung, doch Nullretaxationen bleiben von dieser Unterstützung ausgeschlossen. Eine präzise Umsetzung der neuen Vorschriften und eine klare Kommunikation zwischen Apotheken und Reimporteur sind entscheidend, um potenzielle Honorarkürzungen zu vermeiden.
Die Warnstreiks am Universitätsklinikum Gießen und Marburg unterstreichen die Forderungen der Beschäftigten nach angemessenen Gehaltserhöhungen. Die Beteiligung verschiedener nicht-ärztlicher Bereiche, darunter Pflegekräfte und Techniker, zeigt die breite Unterstützung für die Gewerkschaftsforderungen. Die Beeinträchtigungen im Klinikbetrieb sind bedauerlich, doch die Entschlossenheit der Gewerkschaft in den Verhandlungen spiegelt den ernsthaften Wunsch nach fairen Konditionen für die rund 7000 Beschäftigten wider. Eine zügige Einigung ist im Interesse aller, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Die angekündigte Schließung der Apotheke St. Martin in Düsseldorf, unter der Leitung des langjährigen Apothekers Franz Josef Cüppers, wirft einen Schatten auf die herausfordernde Lage der Branche. Cüppers, ein engagierter Verfechter der Systemrelevanz von Apotheken, betont die schwierige wirtschaftliche Situation und die mangelnde Aussicht auf einen geeigneten Nachfolger. Der Rückzug unterstreicht die Notwendigkeit, die Bedeutung und Herausforderungen der Apotheken im Gesundheitswesen ernsthaft zu berücksichtigen.
Die Shop Apotheke wirbt derzeit mit einem "Rezept-Bonus", der Kunden für das Einreichen von Kassenrezepten belohnt. Diese Praxis verstößt jedoch klar gegen das Sozialgesetzbuch (SGB V), welches Apotheken nur zu Lasten der Krankenkassen abrechnen lässt, wenn der Rahmenvertrag für sie gilt. Der beworbene Bonus von bis zu 15 Euro pro Kassenrezept steht im Widerspruch zu geltendem Recht. Gleichzeitig intensiviert die Shop Apotheke ihre Bemühungen um die Einlösung von E-Rezepten, wobei sie eine Liefergarantie bis zum nächsten Werktag verspricht. Die aktuelle Beschwerde wegen Vertragsverletzung bei der EU-Kommission zeigt, dass die Shop Apotheke rechtliche Konsequenzen in Kauf nimmt, um ihre Strategie durchzusetzen.
Die Debatte um Vierfach-Selbsttests für Atemwegserkrankungen wirft weiterhin rechtliche und qualitative Fragen auf. Die geplante Aufhebung der Abgabebeschränkungen für bestimmte In-vitro-Diagnostika stößt auf Skepsis, da die tatsächliche Testkompetenz der Bevölkerung nicht mit den "erlernten Testroutinen" gleichzusetzen ist. Die Sensitivität von COVID-19-Antigen-Schnelltests wird in Frage gestellt, und die Ernennung des Paul-Ehrlich-Instituts zum EU-Referenzlabor wird als positiver Schritt zur Qualitätssicherung betrachtet. Bei der Anwendung der verfügbaren Tests wird auf die Altersbeschränkung für Kinder unter zwei Jahren hingewiesen, was potenzielle Käufer beachten sollten. Frühzeitige Durchführung nach Symptombeginn und sorgfältiges Lesen der Gebrauchsinformationen werden als entscheidend für zuverlässige Ergebnisse betont.
Die aktualisierte S3-Leitlinie zur Therapie der Tonsillo-Pharyngitis bietet differenzierte Empfehlungen für Tonsillektomie und Tonsillotomie. Die klaren Indikationen für eine Tonsillektomie bei rezidivierender akuter Tonsillo-Pharyngitis setzen auf mindestens sieben Episoden in den letzten zwölf Monaten. Die Leitlinie betont, dass eine vorherige antibiotische Therapie nicht zwingend notwendig ist, bevor eine Operation in Betracht gezogen wird. Die Entscheidung zwischen den beiden Eingriffen hängt von der Größe der Gaumenmandeln ab. Die Empfehlungen zur Antibiotikatherapie beziehen sich auf die 2020 veröffentlichte S3-Leitlinie "Halsschmerzen" und betonen eine individualisierte, zurückhaltende Verordnung. Ziel ist es, unnötige Operationen zu vermeiden und eine gezielte, effektive Behandlung zu gewährleisten.
Der selbstamplifizierende mRNA-Impfstoff ARCT-154 zeigt vielversprechende Ergebnisse in einer Phase-III-Studie. Im Vergleich mit Comirnaty® erwies sich ARCT-154 nicht nur als gleichwertig, sondern zeigte auch eine erhöhte Immunantwort gegenüber verschiedenen Virusvarianten. Die potenziell geringere Dosierung und vergleichbare Verträglichkeit machen diesen Impfstoff zu einer vielversprechenden Option. Die bereits erfolgte Zulassung in Japan und positive Studienergebnisse unterstreichen die Bedeutung dieses innovativen Ansatzes in der weltweiten COVID-19-Impfstoffentwicklung.
Der postinfektiöse Husten, der nach einer Atemwegsinfektion auftritt, kann eine anhaltende Herausforderung darstellen. Die kanadische Studie betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Diagnose, um andere Ursachen auszuschließen. Medikamentenfreie Ansätze werden empfohlen, da Studien keinen klaren Nutzen für Inhalativa oder Antibiotika zeigen, aber mit unerwünschten Effekten und Kosten einhergehen. Eine gezielte Aufklärung der Patienten über die selbstlimitierende Natur des postinfektiösen Hustens und die Bedeutung der Befeuchtung der Schleimhäute kann dazu beitragen, unnötige Belastungen zu vermeiden.
Abschließend unterstreicht die fortlaufende Dynamik im Gesundheitswesen die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und flexiblen Ansatzes. Die gemeinsame Anstrengung, innovative Lösungen zu finden, wird entscheidend sein, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig eine zukunftsorientierte Patientenversorgung zu gewährleisten. Nur durch kooperative Maßnahmen und die Bereitschaft, sich den sich wandelnden Bedingungen anzupassen, können wir sicherstellen, dass das Gesundheitswesen seine Resilienz stärkt und auf dem Weg zu nachhaltigem Erfolg voranschreitet.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de