Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Trends, Herausforderungen und innovative Strategien
Urteil des Bundessozialgerichts: Sozialgerichte zuständig für Beitragszuschüsse – Potenzielle Auswirkungen auf Apotheken-Mitarbeiter
Im Urteil vom 31. Januar 2023 hat das Bundessozialgericht eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, die potenzielle Auswirkungen nicht nur auf privat krankenversicherte Arbeitnehmer, sondern auch auf Apotheken-Mitarbeiter haben könnte. Das rechtskräftige Urteil (B 12 SF 1/22 R) erging im Rahmen einer Klage einer Fachärztin, die aufgrund eines Honorararztvertrags privat krankenversichert war und von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde.
Die Fachärztin forderte von ihrem Arbeitgeber Beitragszuschüsse für die private Krankenversicherung und die berufsständische Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber lehnte die Zahlung mit Verweis auf die Honorartätigkeit ab und verwies die Klägerin an das Arbeitsgericht. Das Sozialgericht Nürnberg schloss sich dieser Auffassung an und verwies den Fall an das Arbeitsgericht.
Die Klägerin legte Beschwerde beim Bayerischen Landessozialgericht ein, das die Zuständigkeit der Sozialgerichte bejahte. Die Entscheidung des Sozialgerichts wurde aufgehoben, da die Klägerin ihre Ansprüche nicht auf arbeitsvertragliche Regelungen stützte.
Der Arbeitgeber reichte beim Bundessozialgericht eine Beschwerde ein und argumentierte, dass die Höhe des Beitragszuschusses auf der zivilrechtlich vereinbarten Vergütung basiere, weshalb die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben sei. Das Bundessozialgericht wies die Rechtsbeschwerde als ungerechtfertigt zurück.
Die Richter betonten, dass die Zuweisung des Rechtswegs vom Streitgegenstand abhängt und sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses richtet. In diesem Zusammenhang könnte die Entscheidung nicht nur Auswirkungen auf privat krankenversicherte Arbeitnehmer haben, sondern auch Apotheken-Mitarbeiter, die in ähnlichen Vertragsverhältnissen tätig sind. Der Beitragszuschuss zielt darauf ab, die wirtschaftliche Gleichstellung der Anspruchsberechtigten mit versicherungspflichtigen Arbeitnehmern sicherzustellen, was die Zuständigkeit der Sozialgerichte begründet.
Starke Startbilanz: Vor-Ort-Apotheken verzeichnen beeindruckendes Wachstum zu Jahresbeginn 2024
In den ersten fünf Wochen des Jahres 2024 verzeichneten Vor-Ort-Apotheken sowohl im Rx- als auch im OTC-Bereich signifikante Zuwächse in Absätzen und Umsätzen, wie aus aktuellen Daten des Apothekenpanels von Insight Health hervorgeht. Der OTC-Umsatz wuchs sogar um beachtliche 13,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies stellt eine bemerkenswerte Erholung dar, da die Entwicklung im Dezember 2023 eher schwach war.
Im Rx-Bereich verzeichneten die Absätze in den ersten fünf Wochen des Jahres 2024 einen spürbaren Anstieg. Der kumulierte Rx-Absatz stieg um 8,5 Prozent im Vergleich zu 2023, wobei der höchste Zuwachs in der vierten Woche mit 9,84 Prozent verzeichnet wurde. Die Rx-Umsätze verzeichneten ebenfalls einen Anstieg, wobei der kumulierte Umsatz in den ersten fünf Wochen um 12,2 Prozent höher war als im Vorjahr. Der Einfluss von Hochpreisern zeigt sich besonders im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019, wobei der kumulierte Rx-Umsatz sogar um beeindruckende 33,1 Prozent höher war.
Auch im OTC-Bereich waren die Zahlen positiv, mit einem zweistelligen Umsatzwachstum im Januar. Der kumulierte OTC-Absatz stieg um 9,7 Prozent gegenüber 2023, während der OTC-Umsatz sogar um 13,7 Prozent zunahm. Inflationsbedingt war der Umsatzzuwachs noch etwas größer. Im Vergleich zu 2019 zeigt sich jedoch eine gemischte Bilanz, da der kumulierte OTC-Absatz in den ersten fünf Wochen des Jahres 2024 um 7,2 Prozent geringer als 2019 war.
Die Daten für den schwachen Dezember 2023 ergänzen das Bild, wobei die Vor-Ort-Apotheken im Dezember 157,2 Millionen Einheiten absetzten und einen Umsatz von 6.735,2 Millionen Euro erzielten. Dies entspricht einem Anstieg von 4,0 Prozent im Absatz, jedoch einem Rückgang von 3,8 Prozent im Umsatz im Vergleich zum November. Der zusätzliche Absatz stammte vor allem aus dem OTC-Bereich, während der Umsatzrückgang überwiegend aus dem GKV-Bereich resultierte.
Ein Rückblick auf 2023 zeigt, dass der OTC-Versand im Vergleich zu den Vor-Ort-Apotheken im Jahr 2023 besser abschnitt, mit einem Absatzrückgang vor Ort um 2,4 Prozent im Vergleich zu einem Rückgang von nur 1,0 Prozent im Versand. Der Umsatz im OTC-Markt zu realen Verkaufspreisen stieg vor Ort nur um 4,8 Prozent, während er im Versand um 7,9 Prozent zulegte. Dies deutet darauf hin, dass der Versand im OTC-Bereich weiterhin Marktanteile vom Vor-Ort-Geschäft gewinnt, wenn auch in begrenztem Umfang.
Insgesamt ergibt sich für die Vor-Ort-Apotheken ein optimistisches Fazit für den Start in das Jahr 2024, mit positiven Entwicklungen in Absätzen und Umsätzen in beiden Bereichen.
Finanzielle Herausforderungen nach Skonto-Urteil: Praktische Spar-Tipps für Apothekeninhaber
Nach dem wegweisenden Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen Apothekeninhaber:innen vor finanziellen Herausforderungen. Die Entscheidung, Skonti auf rezeptpflichtige Arzneimittel zu begrenzen, hat einen spürbaren Einfluss auf die Pharmabranche. Natascha Richter, eine erfahrene Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) der Adler-Apotheke in Bielefeld Schildesche, gibt nun konkrete Spar-Tipps, um den wirtschaftlichen Druck zu mildern.
Die Arbeit der PKA rückt in den Fokus, da sie verschiedene Bereiche identifiziert, die im Apothekenalltag oft übersehen werden. Insbesondere lenkt sie die Aufmerksamkeit auf die Bestellprozesse. Eine kritische Überprüfung, ob direkte Bestellungen beim Hersteller kostengünstiger sind als über den Großhandel, könnte erhebliche Einsparungen ermöglichen. Richter betont dabei die Notwendigkeit, nicht nur den reinen Produktkostenvergleich, sondern auch die Arbeitszeit, Warenannahme und Lagerung zu berücksichtigen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist das Retourenmanagement. Richter hebt hervor, dass ein optimiertes Warenlager, das engmaschig geführt wird, die Anzahl von Retouren minimieren kann. Die regelmäßige Aktualisierung der Listen in der Software spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Im Backoffice sieht Richter Potenzial für Effizienzsteigerungen. Durch eine Neuaufteilung von Tätigkeiten könnten Abläufe beschleunigt werden. Ein offener Austausch unter den Mitarbeitenden ist laut Richter unerlässlich, um festgefahrene Strukturen zu verbessern. Neue Perspektiven von Mitarbeitenden aus anderen Filialen könnten dabei wertvolle Impulse liefern.
Die Schaffung von Zusatzangeboten sieht Richter als Chance für Apotheken, sich positiv abzuheben. Insbesondere das Anmessen von Kompressionsstrümpfen könnte einen differenzierenden Service bieten und neue Kunden gewinnen. Sie betont dabei die Bedeutung von Mund-zu-Mund-Propaganda in der Kommunikation mit potenziellen Kunden.
Ein weiterer Aspekt, den Richter anspricht, ist die Preisgestaltung und das Category Management. Apotheken sollten mutig genug sein, bei bestimmten Produkten angemessene Aufschläge zu verlangen. Die Überprüfung der Preisstruktur und das Experimentieren mit neuen Produktpräsentationen könnten positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben.
Abschließend betont Richter die Wichtigkeit von Tools zur Verbesserung der internen Kommunikation und plädiert dafür, PKA selbst auszubilden, um qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen. Ein offener Austausch mit der Apothekenleitung sei entscheidend, um Optimierungsmöglichkeiten anzusprechen und Abläufe zu verbessern.
Insgesamt appelliert Natascha Richter an eine proaktive Herangehensweise, um durch effizientes Management und innovative Maßnahmen die finanziellen Herausforderungen nach dem Skonto-Urteil zu bewältigen und langfristigen Erfolg für die Apotheke zu sichern.
ApoPortal-App: Neue Dimensionen in der Apothekenkommunikation und -verwaltung
Im Zuge einer strategischen Neuausrichtung benennt die Gedisa ihre bekannte Apotheken-App um und präsentiert sie fortan als ApoPortal-App. Die Umbenennung geht mit differenzierten Angeboten einher, die darauf abzielen, sowohl Apothekenpersonal als auch Endverbraucher anzusprechen. Die Applikationen ApoGuide und ApoConnect nehmen dabei jeweils unterschiedliche Rollen ein.
Die ApoGuide-App positioniert sich als eine Anwendung zur unkomplizierten Suche nach Apotheken. Im Gegensatz dazu fungiert ApoConnect nicht nur als Kommunikationstool für den Endverbraucher, sondern auch als Mittel zur internen Teamkommunikation innerhalb von Apotheken. Im Rahmen dieser Umstrukturierung orientiert sich die Namensgebung der App an dem bereits etablierten Apothekenportal der Gedisa und wird nun als ApoPortal-App präsentiert.
Die ApoPortal-App wird als mobile Version des Gedisa-Apothekenportals angekündigt, wobei der Name zwar wechselt, jedoch die breite Palette an Funktionen beibehalten wird. Die App ermöglicht weiterhin eine mobile und intelligente Kommunikation sowohl mit Kunden als auch innerhalb von Filialverbünden. Die Integration einer Chatfunktion steht im Mittelpunkt, wobei eine vorherige Authentifizierung mittels QR-Code erforderlich ist. Diese Echtzeitkommunikation erlaubt es den Nutzern, auch unterwegs über Pushnachrichten auf dem Laufenden zu bleiben.
Zwei neue Funktionalitäten werden mit der aktuellen Version der App eingeführt. Erstens ermöglicht die Möglichkeit von Gruppenchats das Austauschen von Nachrichten, Dateien und Bildern mit mehreren Kollegen innerhalb eines Betriebsstättenverbunds. Zweitens wurde ein filialübergreifendes Terminmanagement integriert, welches es den Nutzern erlaubt, gebuchte Termine zu sehen, zu bestätigen und zu verwalten. Zusätzlich besteht die Option, eigene Termine oder Terminreihen für pharmazeutische Serviceleistungen zu erstellen.
Die Applikation, entwickelt von Apomondo, punktet nicht nur mit einer benutzerfreundlichen und intuitiven Oberfläche, sondern auch mit einem interaktiven Kalender, der Tages-, Wochen- und Monatsansichten der Termine ermöglicht. Automatische Terminerinnerungen und Push-Benachrichtigungen sind weitere Features, die beworben werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Tools die Aktivierung der Terminverwaltung im Apothekenportal voraussetzt. Mit diesen Neuerungen strebt die Gedisa an, sowohl die interne Kommunikation im Apothekenteam zu optimieren als auch den Endverbrauchern ein verbessertes Nutzungserlebnis zu bieten.
Medizinischer Mangel: Apotheker sucht dringend Facharzt-Nachfolge in Freiberg am Neckar
In Freiberg am Neckar steht Apotheker Jan Siegel vor einer herausfordernden Suche nach einem geeigneten Nachfolger für die im Juni 2024 freiwerdende Arztpraxis am Marktplatz 10. Die 180 Quadratmeter große Praxis, derzeit von Dr. Bhabani Rana, einem über 80-jährigen Neurochirurgen mit Schwerpunkt Schmerztherapie, genutzt, wird durch seinen Ruhestand frei. Jan Siegel, Inhaber der Palmschen Apotheke im Erdgeschoss des Gebäudes, hat bereits vor drei Jahren die Apotheke übernommen und Anfang 2023 die Schiller-Apotheke in Marbach als Niederlassung erworben.
Die Immobilie ‚Marktplatz 10‘ neben dem Rathaus fungiert als Ärztehaus mit einer Hausarztpraxis, zwei Kinderärztinnen, drei Zahnärzten und einem Augenarzt. Die bevorstehende Lücke nach dem Rückzug von Dr. Rana möchte Siegel idealerweise mit einem Facharzt schließen. Die Schorndorfer Palm KG, eine Immobilienfirma, unterstützt Siegel aktiv bei der Suche nach einem passenden Nachbarn. Monika Seckler-Fleischer, Geschäftsführerin der Palm KG, betont die gezielte Suche nach Fachärzten wie Dermatologen, Diabetologen, Kardiologen oder Hals-Nasen-Ohrenärzten und respektiert dabei die gesetzliche Unabhängigkeit der Heilberufe.
Die Herausforderung besteht darin, dass sämtliche Arztsitze im Landkreis Ludwigsburg bereits belegt sind, was eine Neuansiedlung ausschließt. Eine alternative Möglichkeit wäre, dass eine Fachärztin eine Niederlassung eröffnet, wofür einige Gemeinden, wie Brackenheim bei Heilbronn, bereits Niederlassungsprämien anbieten. Der Standort Freiberg, zusammen mit den Nachbarkommunen Benningen, Pleidelsheim und Ingersheim, bietet jedoch ein attraktives Versorgungsgebiet für mehr als 30.000 Menschen.
Die enge Kooperation zwischen Ärzten und Apotheken spielt nicht nur für die Gesundheitsversorgung, sondern auch für die lokale Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Bis zu 80 Prozent der Rezepte werden in der nächstgelegenen Apotheke eingelöst, was den Anreiz für Apotheker Siegel verstärkt. Die Bemühungen, einen Facharzt nach Freiberg zu holen, haben auch das Ziel, den Standortvorteil der Gemeinde zu stärken. In Zeiten, in denen selbst im Speckgürtel von Stuttgart Arztpraxen unbesetzt bleiben, erkennt Siegel die weitreichenden Auswirkungen auf das gesundheitliche Angebot, da auch Physiotherapeuten, Orthopädiegeschäfte und Apotheken von der Anwesenheit von Ärzten abhängig sind.
Jan Siegel warnt vor den drohenden Gefahren für Apotheken, da bereits im letzten Jahr bundesweit 500 Apotheken geschlossen haben, was einer Quote von rund drei Prozent entspricht. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass innerhalb von zehn Jahren ein Drittel aller Apotheken verschwindet. In diesem Kontext unterstreicht Siegel die Bedeutung, dem Mangel an medizinischem Fachpersonal aktiv entgegenzuwirken und die langfristige Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern.
BGH-Urteil zu Skonti: Apotheken vor finanziellen Herausforderungen – Dringender Handlungsbedarf gefordert
Im Anschluss an das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Skonti stehen Apotheken vor potenziell massiven finanziellen Einbußen bei ihren Einkaufskonditionen. Obwohl die genauen Details des Urteils noch ausstehen, deutet einiges darauf hin, dass künftig Großhändler lediglich bis zu 3,15 Prozent Nachlass gewähren dürfen, Skonto eingeschlossen.
Die Befürchtungen in der Branche werden durch Berechnungen der Treuhand Hannover gestützt, die darauf hinweisen, dass Apotheken aufgrund dieser Entscheidung möglicherweise eine beträchtliche fünfstellige Summe verlieren könnten. Dies hat zu Forderungen nach finanziellen Rettungsmaßnahmen für lokale Apotheken geführt, wobei Branchenvertreter die politischen Entscheidungsträger auffordern, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Schäden zu begrenzen. Das Bundesministerium für Gesundheit plant eigenen Angaben zufolge eine eingehende Analyse der Auswirkungen dieses BGH-Urteils auf die Arzneimittelversorgung im Land.
Klaus Holetschek, der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, warnt eindringlich vor den möglichen katastrophalen Konsequenzen dieses Urteils für Apotheken, insbesondere in ohnehin wirtschaftlich angespannten Gebieten. Er unterstreicht die Dringlichkeit einer sofortigen und erheblichen Erhöhung der Vergütung für Apotheken, um das Überleben zahlreicher Betriebe zu sichern. Holetschek appelliert direkt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), ein belastbares Konzept vorzulegen und die finanziellen Rahmenbedingungen spürbar zu verbessern, um einem möglichen Sterben von Apotheken, vor allem in ländlichen Regionen, entgegenzuwirken. Er betont dabei die zeitkritische Natur dieser Maßnahmen, da andernfalls die Arzneimittelversorgung im Land ernsthaft gefährdet sei.
Digitale Verordnungen im Gesundheitswesen: Tipps für problemlose E-Rezepte
Seit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Verordnung für die meisten Medikamente zu Beginn des Jahres, zeichnet sich auf dem TI-Dashboard der Gematik ein deutlicher Anstieg von fast 74 Millionen E-Rezepten ab, die bis zum 16. Februar 2024 in deutschen Apotheken eingelöst wurden. Während der Großteil dieser Transaktionen reibungslos verläuft, zeigen sich in einigen Fällen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Freitextverordnungen.
Insbesondere Zahnarztpraxen nutzen häufig Freitextverordnungen, da die dort verwendeten Praxissoftware-Systeme oft nicht mit einer Arzneimittel-Datenbank verknüpft sind. Aufgrund der fehlenden festen Struktur schleichen sich gelegentlich Fehler ein, die in Apotheken für Unannehmlichkeiten sorgen. Eine nicht übereinstimmende Arzneimittelbezeichnung im Freitextfeld im Vergleich zur angegebenen Pharmazentralnummer (PZN) beispielsweise verursacht Bedenken hinsichtlich möglicher Retaxationen – einer Rückforderung bereits erbrachter Leistungen.
Um diesem Problem vorzubeugen, bietet die Gematik in Zusammenarbeit mit der Digitalgesellschaft ein Informationsblatt an, das wichtige Richtlinien für Praxen zusammenfasst, die den Weg der Freitextverordnung wählen. Das Dokument, bereits im vergangenen Herbst veröffentlicht, verdeutlicht auf einer Seite, welche Informationen in einer Freitextverordnung enthalten sein sollten und welche nicht.
Nach den Empfehlungen der Gematik sollten in einer Freitextverordnung der Wirkstoff, die Wirkstärke und Wirkstärkeneinheit, die Darreichungsform sowie die Packungsgröße nach abgeteilter Menge und Einheit angegeben werden. Hingegen gehören Dosierung, PZN und die Anzahl der verordneten Packungen nicht in das Freitextfeld, sondern sollen in den dafür vorgesehenen Feldern eingetragen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den die Digitalgesellschaft betont, ist, dass auch bei Freitextverordnungen nur ein Arzneimittel pro E-Rezept verordnet werden sollte. Dieser Hinweis sowie das detaillierte Informationsblatt stehen auf der Website der Gematik zum Download bereit, um Praxen eine klare Orientierung im Umgang mit Freitextverordnungen zu bieten. In Anbetracht der kontinuierlichen Entwicklung im Gesundheitssektor bleibt eine verantwortungsbewusste Handhabung dieser digitalen Prozesse für alle Beteiligten von entscheidender Bedeutung.
Neuer CEO, Neues Kapitel: Pharm-Net Wechsel an der Spitze
Im Saarland hat der Einkaufsverbund Pharm-Net einen bedeutenden Führungswechsel erfahren. Nach nahezu zwei Jahrzehnten an der Spitze hat Detlef Dusel die Leitung der Geschäfte zum Jahreswechsel niedergelegt und ist fortan im Beirat tätig. Sein Nachfolger als CEO ist Andreas Jeske, den der Aufsichtsratsvorsitzende, Rechtsanwalt Andreas Roth, als absoluten Profi und Branchenkenner lobt. Roth dankte zudem Detlef Dusel für dessen visionäre Aufbauarbeit über die vergangenen zwanzig Jahre.
Andreas Jeske bringt eine umfangreiche Erfahrung in die Position mit, unter anderem bei Merck, Emra und Gehe. Im Jahr 2012 gründete er sein eigenes Unternehmen, Pharma Lupus, einen Pharmahandel und Logistikdienstleister. Seit 2016 leitete er zudem das operative Geschäft von Pharm-Net, wobei er 2018 seine eigene Firma in den Verbund integrierte. Pharm-Net, getragen von mehreren Apothekerinnen und Apothekern aus dem Saarland, bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich Einkauf, Rechnungskontrolle und Ertragsoptimierung an.
Die Ausrichtung von Pharm-Net unter dem Motto "Lösungen für den Versorgungsauftrag" bezieht sich nicht nur auf die Konditionen der Mitgliedsapotheken, sondern umfasst auch die Beschaffung über den eigenen Großhandel, einschließlich Kontingentartikeln. Eine eigens entwickelte App informiert die Apotheken über jeden Wareneingang. Andreas Jeske hat sich zudem in der Industrie einen Namen gemacht, indem Pharm-Net Speziallogistik für klinische Prüfpräparate und ein Blisterzentrum bereitstellt.
Die Bilanz von Jeskes Amtszeit kann sich sehen lassen – Pharm-Net erwirtschaftete 2022 einen Millionengewinn. Während der Pandemie spielte der Verbund eine entscheidende Rolle, indem er Konzerne wie Bosch oder Würth mit benötigten Produkten, beispielsweise von Roche, versorgte. Die Mitgliederzahl konnte auf über 300 mehr als verdoppelt werden, und durch zwei Kapitalerhöhungen konnte frisches Geld eingeworben werden.
Andreas Jeske hat ehrgeizige Pläne für die Zukunft. Ein Datencrawler, der die Preise im Internet für die Industrie erfasst, soll in Kürze an den Start gehen. Des Weiteren sind ab dem Frühjahr Nachhaltigkeitskonzepte für Hersteller geplant. Detlef Dusel wird Pharm-Net künftig als Beirat strategisch unterstützen und sich auf die Geschäftsführung seiner eigenen Unternehmen konzentrieren, zu denen auch Immobilienprojekte und diverse Unternehmen im Umfeld von Sanicare gehören.
Untersuchung zu illegalen Paxlovid-Verkäufen wirft Schlaglicht auf Pandemie-Missstände
In einem laufenden Ermittlungsfall zu möglichen illegalen Verkäufen des Corona-Medikaments Paxlovid sind Finanzbehörden aktiv an der Sicherung und Auswertung von Beweismitteln beteiligt. Apotheken hatten während der Pandemie die Möglichkeit, Paxlovid zu bestellen und mittels einer Sonder-Pharmazentralnummer abzurechnen, wodurch Beschaffung und Abgabe des Medikaments dokumentiert wurden. Trotz dieser protokollierten Abläufe sind Berichte über vermeintliche illegale Weiterverkäufe aufgetaucht.
Den Ermittlern steht offenbar die Software "Idea" zur Verfügung, ein umfangreiches Analyse- und Auswertungstool, das üblicherweise auch bei Betriebsprüfungen genutzt wird. Durch mathematisch-statistische Tests können selbst kleinste Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, wobei diese Analysemethoden bereits seit Jahren vor Gerichten anerkannt sind.
Die Staatsanwaltschaften geben derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine konkreten Informationen zu den laufenden Untersuchungen preis. Weder Berlin noch Frankfurt oder die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg äußern sich zu den Verfahren, und es liegt derzeit kein mitteilungsfähiger Ermittlungsstand vor. Eine mögliche Aktualisierung könnte im Laufe des zweiten Quartals erfolgen.
Medienberichten zufolge sollen Apotheken im Januar in großem Stil Paxlovid ins Ausland verkauft haben. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte mit Durchsuchungen von Apotheken und der Einleitung von Ermittlungen, was zu Strafanzeigen gegen mehrere Inhaberinnen und Inhaber führte. Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta brachte das Thema in einer Haushaltsdebatte erneut zur Sprache. Die Untersuchungen erstrecken sich auf mögliche Straftaten wie Unterschlagung, Untreue, Betrug oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz.
Schon Anfang 2023 wurden im Bundesgesundheitsministerium erste Unstimmigkeiten bei einem Abgleich von Bestellungen und Verordnungen festgestellt. Als Reaktion darauf wurde die Bevorratung von Paxlovid pro Apotheke auf maximal 20 Packungen begrenzt. Dies erfolgte aufgrund "auffällig hoher Bestellzahlen durch einzelne Apotheken" und "direkter Anfragen zu den Möglichkeiten eines Exports durch verschiedene Marktteilnehmer", wie das BMG in einem Schreiben an die Abda und den Großhandelsverband Phagro begründete.
Pseudoephedrin-Warnung: Aktualisierter Rote-Hand-Brief betont Gesundheitsrisiken und erfordert sorgfältige Anwendung
Im Rahmen eines aktuellen Rote-Hand-Briefs wird verstärkt auf potenzielle Gesundheitsrisiken hingewiesen, die mit der Verwendung von Arzneimitteln, die Pseudoephedrin enthalten, verbunden sind. Insbesondere Patient:innen mit schwerem oder unkontrolliertem Bluthochdruck sowie solche mit schweren Nierenerkrankungen oder Nierenversagen sollten gemäß den aktualisierten Informationen von der Anwendung dieser Medikamente absehen.
Pseudoephedrin, ein häufiger Bestandteil von Erkältungskombinationen und zur Behandlung allergischer Rhinitis, entfaltet seine Wirkung als indirektes Sympathomimetikum. Durch die Stimulierung der Katecholaminausschüttung und die Hemmung ihrer Wiederaufnahme kommt es zu einer Verengung der Blutgefäße und einer Abschwellung der Nasenschleimhäute. International findet Pseudoephedrin zudem Anwendung bei der Behandlung von Mittelohrentzündungen aufgrund plötzlicher Luftdruckänderungen. Aufgrund seiner lipophilen Eigenschaften kann der Wirkstoff das Zentralnervensystem beeinflussen, was Auswirkungen auf Konzentration, Sinneswahrnehmung und Reaktionszeit haben kann.
Jedoch bringt die Verwendung von Pseudoephedrin potenzielle Risiken mit sich, darunter das posteriore reversible Enzephalopathiesyndrom (PRES) und das reversible zerebrale Vasokonstriktionssyndrom (RCVS). Beide sind seltene Erkrankungen, die mit einer verminderten Blutversorgung des Gehirns einhergehen und schwerwiegende, potenziell lebensbedrohliche Komplikationen verursachen können. Eine frühzeitige Diagnose und angemessene Behandlung können jedoch zu einer Rückbildung der Symptome führen.
Symptome des PRES umfassen Kopfschmerzen, veränderten Bewusstseinszustand, Krampfanfälle, Sehstörungen und/oder fokale neurologische Ausfälle. Diese können innerhalb von Stunden bis Tagen auftreten und klingen oft ab, wenn der Blutdruck gesenkt und die Anwendung von Pseudoephedrin-haltigen Arzneimitteln gestoppt wird. RCVS äußert sich typischerweise durch plötzliche, beidseitige und posterior beginnende Kopfschmerzen, gefolgt von diffusen Schmerzen, begleitet von Übelkeit, Erbrechen und Lichtempfindlichkeit. Zu den Hauptkomplikationen gehören ischämische und hämorrhagische Schlaganfälle.
Um das Risiko für PRES und RCVS zu minimieren, werden die Produktinformationen aller Pseudoephedrin-haltigen Arzneimittel entsprechend überarbeitet. Bereits jetzt enthalten die Produktinformationen Einschränkungen und Warnhinweise zur Reduzierung kardiovaskulärer und zerebrovaskulärer ischämischer Risiken. Patient:innen und medizinisches Personal werden dazu aufgefordert, diese Informationen sorgfältig zu beachten und bei Unsicherheiten ärztlichen Rat einzuholen.
Administrative Maßnahme: CERTiQ fordert Apotheken zur Aktualisierung von Mitarbeiterdaten auf
In einer aktuellen Entwicklung hat CERTiQ die Apotheken aufgefordert, die Daten ihrer für Präqualifizierungsvorgänge angemeldeten Mitarbeiter:innen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Diese Aufforderungen resultieren aus der festgestellten "Flut" an unzustellbaren E-Mails, die aufgrund der hohen Fluktuation im Apothekenpersonal entstehen. Ein Sprecher von CERTiQ betonte, dass es sich dabei um einen rein administrativen Vorgang handle und keine direkte Verbindung zum eigentlichen Präqualifizierungsvorgang bestehe.
Die Möglichkeit, mehrere Nutzer im Präqualifizierungsprogramm anzumelden, erlaubt es Apotheken, Anträge von verschiedenen registrierten Mitarbeitern zu bearbeiten. Um die Unzustellbarkeit von E-Mails zu vermeiden, wurden die Apotheken aufgefordert, im Auditcockpit unter dem Reiter "Stammblatt/Stammdaten" die Rubrik "verbundene Nutzer" zu überprüfen. Hier können alle verbundenen Mitarbeiter auf Aktualität geprüft und etwaige Änderungen beantragt werden.
Der Sprecher von CERTiQ betonte, dass es sich bei diesem Vorgang um ein reines Update handle und keinerlei Kosten für die Apotheken entstehen würden. Inhaber:innen, die möglicherweise Bedenken bezüglich eventueller Zahlungsaufforderungen aufgrund von notwendigen Änderungsaufträgen hatten, wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall sei.
Die Apotheken werden dazu ermutigt, diese Überprüfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Daten der angemeldeten Nutzer korrekt und aktuell sind. Diese Maßnahme trägt dazu bei, einen reibungslosen Ablauf des Präqualifizierungsprozesses sicherzustellen und die Effizienz in der Bearbeitung von Anträgen zu verbessern.
Cannabisfreigabe in Deutschland: Debatte um Risiken für die Hirnentwicklung junger Menschen
Die bevorstehende Entscheidung des Bundestags über die mögliche Cannabisfreigabe in Deutschland wirft weiterhin kontroverse Diskussionen auf. Das geplante Gesetz, das den Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben erlauben würde, stößt auf Bedenken aus medizinischer Perspektive. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Cannabis die Hirnentwicklung junger Menschen beeinträchtigen und lebenslange Folgen, einschließlich psychotischer Erkrankungen, verursachen könnte.
Die zukünftige Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN), Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, äußerte ihre Besorgnis über das geplante Gesetz, indem sie warnte, dass man möglicherweise "den Teufel mit dem Beelzebub austreiben" könnte. Sie betonte die Bedeutung des Alters in dieser Debatte und argumentierte, dass dies zu wenig berücksichtigt werde. Gouzoulis-Mayfrank plädierte dafür, die Freigabe erst ab 21 Jahren zu ermöglichen, um ein deutliches Signal an junge Erwachsene zu senden, dass der Konsum von Cannabis problematisch sein könnte.
Die Diskussion über riskanten Cannabis-Konsum konzentriert sich auf verschiedene Faktoren, darunter die Häufigkeit und Menge des Konsums sowie der THC-Gehalt, das psychoaktive Element von Cannabis. Stephanie Eckhardt, Leiterin des Referats für Suchtprävention bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betonte, dass riskanter Konsum nicht pauschal festzumachen sei. Laut BZgA stieg der Cannabis-Konsum in Deutschland, insbesondere bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren, im Jahr 2021 auf den höchsten Wert seit 1973.
Das geplante Gesetz sieht vor, dass Cannabis bis zur Volljährigkeit verboten bleibt, gefolgt von einem Stufenmodell für Erwachsene. Für 18- bis 21-Jährige wäre der monatliche Besitz auf 30 Gramm begrenzt, während für ältere Erwachsene 50 Gramm erlaubt wären. Gouzoulis-Mayfrank warnte jedoch davor, dass diese Mengen bereits als unproblematischer Freizeitkonsum gelten könnten. Mediziner befürchten, dass der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen das körpereigene System für Cannabinoid-Moleküle stören und langfristige Auswirkungen auf die Hirnstruktur haben könnte.
Trotz der geplanten Freigabe warnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor den Gefahren des Cannabiskonsums, insbesondere für das noch wachsende Gehirn. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen betont, dass Cannabis weltweit als beliebtestes Rauschmittel neben Alkohol und Nikotin gilt. Insgesamt bleibt die Debatte über die Cannabisfreigabe in Deutschland sowohl innerhalb der Medizin als auch in der Gesellschaft umstritten, wobei die möglichen Risiken für junge Menschen im Mittelpunkt stehen.
Rauchen und Immunsystem: Neue Studie enthüllt langfristige Risiken und epigenetische Veränderungen
Eine aktuelle Studie des französischen Forschungsprojekts Milieu Intérieur, das an 1000 Teilnehmern durchgeführt wurde, zeigt alarmierende Auswirkungen des Rauchens auf das Immunsystem. Die Kohorte, sorgfältig ausgewählt in Bezug auf Alter, Geschlecht und Ethnie, ermöglichte eine umfassende Untersuchung der normalen Immunantwort.
Die Ergebnisse, veröffentlicht im renommierten Fachjournal "Nature", legen nahe, dass Rauchen nicht nur die angeborene, sondern auch die adaptive Immunantwort beeinträchtigt. Unter den 136 untersuchten Variablen aus den Bereichen Soziodemografie, Diät und Lebensstil zeigten drei Faktoren besonders starke Auswirkungen: Rauchen, eine latent vorhandene Cytomegalievirus (CMV)-Infektion und der Body-Mass-Index (BMI).
Rauchen erwies sich als signifikant, da es nicht nur die Immunantwort beeinflusste, sondern auch nach einem Rauchstopp weiterhin epigenetische Veränderungen verursachte. Die Studie identifizierte DNA-Methylierungsmuster, die die Freisetzung von infektionsassoziierten Zytokinen beeinflussen und sowohl bei aktuellen als auch ehemaligen Rauchern nachweisbar waren.
Besonders bemerkenswert war, dass die adaptive Immunantwort selbst bei langjährigen Ex-Rauchern beeinträchtigt blieb, während sich die angeborene Immunantwort nach dem Rauchstopp schnell normalisierte. Dies unterstreicht die Bedeutung der epigenetischen Veränderungen, die bei ehemaligen Rauchern nachweisbar waren.
Die beobachteten Zusammenhänge könnten nicht nur erklären, warum Raucher anfälliger für Infektionen sind, sondern auch das erhöhte Risiko für Krebs und Autoimmunerkrankungen bei dieser Gruppe. Es ist wichtig zu betonen, dass das Risiko für diese Krankheiten bei Ex-Rauchern im Laufe der Zeit auf das Niveau von Nichtrauchern zurückgeht, da epigenetische Veränderungen nicht unumkehrbar sind.
Die Forschungsergebnisse unterstreichen die dringende Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen, um Menschen über die langfristigen Auswirkungen des Rauchens zu informieren. Trotz der nachweisbaren epigenetischen Veränderungen betonen Experten, dass das Aufhören mit dem Rauchen nach wie vor eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Immunfunktion und zur Reduzierung von langfristigen Gesundheitsrisiken bleibt.
Zwiespältige Perspektiven: EU-Verbot von Quecksilber-Zahnfüllungen ab 2025 stößt auf Bedenken in der Zahnmedizin
Im Rahmen einer wegweisenden Entscheidung hat die Europäische Union beschlossen, Quecksilber-haltige Zahnfüllungen (Amalgam) ab dem Jahr 2025 in der gesamten EU weitgehend zu verbieten. Diese Maßnahme, die auf den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber abzielt, stößt jedoch auf Kritik seitens der deutschen Zahnärzteschaft. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußerte Bedenken über mögliche Versorgungslücken und betonte, dass derzeit keine Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen mit ausreichender Evidenz zur Verfügung stünden.
Martin Hendges, Vorstandschef der KZBV, argumentierte, dass bei sachgemäßem Einsatz von Dental-Amalgam keine Gesundheitsgefahren bestünden und Umweltgefährdungen in Deutschland nahezu ausgeschlossen seien. Er forderte weiterhin Forschung, um die bestehenden Wissenslücken zu schließen, wobei Ergebnisse erst in den kommenden Jahren erwartet werden.
Trotz vorhandener quecksilberfreier Alternativen wird laut dem Europäischen Parlament in der EU immer noch jährlich rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet. Die derzeitigen Vorschriften verbieten solche Füllungen lediglich bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen.
Die KZBV betonte bereits im November 2023 in einem Beschluss, dass ein allgemeines Verbot von Dentalamalgam erhebliche Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland haben würde. Dieser Ansicht schließt sich die EU-Kommission nicht an und sieht den Bedarf für weiterführende Forschung vor einem umfassenden Verbot.
Es ist anzumerken, dass Amalgam trotz seines rückläufigen Einsatzes bei Füllungen nach Angaben der KZBV immer noch bei vulnerablen Gruppen, insbesondere in der Alters- und Behinderten-Zahnheilkunde, unverzichtbar ist. Neben den gesundheitlichen Aspekten dürften auch finanzielle Überlegungen eine Rolle spielen, da die Gesetzliche Krankenversicherung bisher nur die Kosten für Amalgam oder Glasionomer-Zement vollständig übernimmt. Entscheidet sich ein Patient für teurere Alternativen wie Komposit, Gold- oder Keramik-Inlays, trägt die Krankenkasse lediglich die Kosten für Amalgam, was zusätzliche finanzielle Belastungen für die Patienten bedeuten kann.
Die Diskussion über das Verbot von Quecksilber-haltigen Zahnfüllungen führt somit zu einer komplexen Debatte über die Balance zwischen Umweltschutz, Patientenversorgung und finanziellen Aspekten im Gesundheitswesen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt und ob zukünftige Forschung zu neuen Erkenntnissen und Alternativen führen wird.
Influenza und RSV-Welle: Aktuelle Zahlen und Trends in Deutschland
In der vergangenen Woche setzte sich die Grippe- und RSV-Welle in Deutschland fort, wobei mehr als 32.000 Menschen einen positiven Influenza-Test aufwiesen. Diese Zahl blieb im Vergleich zur Vorwoche weitgehend stabil. Gleichzeitig zeigte sich ein leichter Rückgang bei den gemeldeten RSV-Infektionen. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass vor allem ältere Menschen von Influenza und Kleinkinder von RSV-Infektionen betroffen sind.
Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts waren in der vergangenen Woche insgesamt 5,9 Millionen Menschen in Deutschland von akuten Atemwegserkrankungen betroffen, ein leichter Rückgang im Vergleich zur Vorwoche mit 6,1 Millionen Fällen. Obwohl die Zahlen darauf hindeuten könnten, dass der zweite Höhepunkt der diesjährigen Infektwelle möglicherweise überschritten ist, halten laut RKI-Definition sowohl die Grippewelle als auch die RSV-Welle weiterhin an.
Die laborbestätigten Influenza-Fälle dominieren mit 32.658 registrierten Fällen. Das RKI berichtet von Fällen in allen Altersgruppen. In dieser Saison wurden bereits mehr als 135.000 Menschen laborbestätigt mit Grippe diagnostiziert, wobei über 26.000 Krankenhauseinweisungen erforderlich waren. Aktuell sind 5.369 Personen aufgrund von Influenza im Krankenhaus. Der bisherige Anstieg hat sich in der sechsten Meldewoche 2024 zwar fortgesetzt, jedoch deutlich verlangsamt. In den meisten Fällen erfolgt keine Subtypisierung, während Influenza B und A (H1N1)pdm09 in den genau analysierten Proben vorherrschen.
Ein leichter Rückgang ist auch bei den Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) zu verzeichnen. Die Zahl der Fälle ging von 4.691 in der Kalenderwoche 5 auf 4.415 zurück. In dieser Saison wurden insgesamt etwa 39.500 laborbestätigte RSV-Fälle gemeldet, wobei knapp 12.000 im Krankenhaus behandelt werden mussten. In der letzten Woche wurden rund 990 Personen, vor allem Kleinkinder, wegen RSV behandelt.
Die Anzahl der laborbestätigten Covid-19-Fälle betrug letzte Woche 4.049, etwa 1.000 weniger als in der Vorwoche. Dennoch wurde mehr als jeder vierte dieser Fälle im Krankenhaus behandelt. Insgesamt wurden in dieser Saison bereits rund 320.000 laborbestätigte Corona-Infektionen verzeichnet. Die BA.2.86-Sublinie JN.1. dominiert weiterhin mit einem Anteil von 86 Prozent an den typisierten Proben.
Durchbruch in der Krebstherapie: Neue Medikamente erhalten beträchtlichen Zusatznutzen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich bekanntgegeben, dass den Krebsmedikamenten Sacituzumab Govitecan und Trifluridin/Tipiracil ein beträchtlicher Zusatznutzen attestiert wurde. Diese Zulassung bezieht sich auf ihren Einsatz in fortgeschrittenen Stadien der Krebserkrankung, insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die bereits mehrere Therapien durchlaufen haben.
Die Auszeichnung "beträchtlicher Zusatznutzen" stellt die zweithöchste Bewertung des G-BA dar und signalisiert eine bedeutende Verbesserung des therapierelevanten Nutzens im Vergleich zu bestehenden Behandlungsoptionen. Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA, betonte die Bedeutung dieser Medikamente, die erst in fortgeschrittenen Phasen der Krebsbehandlung eingesetzt werden, wenn herkömmliche Therapieoptionen möglicherweise nicht mehr wirksam sind.
Sacituzumab Govitecan, unter dem Markennamen Trodelvy® von Gilead, erhielt Ende 2021 die Zulassung in Deutschland. Ursprünglich für die Behandlung von triple-negativem Mammakarzinom zugelassen, wurde das Präparat mittlerweile auch für Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Brustkrebs erweitert. Trodelvy ist ein Antikörper-Wirkstoff-Konjugat, das den Oberflächenantigen Trop-2 angreift und sich als vielversprechende Option für Patientinnen und Patienten in fortgeschrittenen Stadien erweist.
Trifluridin/Tipiracil, vertrieben als Lonsurf® seit 2016, erhielt ebenfalls Anerkennung für seinen Einsatz in Kombination mit Bevacizumab bei metastasiertem Dickdarmkrebs nach zwei vorherigen Therapien. Die Nutzenbewertung berücksichtigte die Verlängerung der Überlebenszeit sowie eine Reduktion schwerwiegender Nebenwirkungen. Trifluridin/Tipiracil zeigt sich als vielversprechende Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten, die bereits mehrere Vorbehandlungen durchlaufen haben.
Insgesamt verdeutlicht die Bewertung des G-BA die Fortschritte in der Krebstherapie, insbesondere in fortgeschrittenen Stadien, und unterstreicht die Bedeutung von Innovationen, um den betroffenen Personen neue Hoffnung und Therapieoptionen zu bieten.
Alarmierender Anstieg: Masernfälle in Deutschland erreichen besorgniserregende Zahlen
In den ersten Wochen des Jahres 2024 verzeichnet Deutschland einen besorgniserregenden Anstieg von Maserninfektionen, wie vom Robert-Koch-Institut (RKI) bekanntgegeben. Bis zum 14. Februar wurden bundesweit bereits 51 Fälle registriert, im Vergleich zu den 80 Fällen im gesamten Jahr 2023. Insbesondere in Berlin liegt die Anzahl der bestätigten Masernerkrankungen mit acht Fällen über dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019.
Der europaweite Trend spiegelt sich in einem drastischen Anstieg der Fallzahlen seit Dezember 2023 wider, wobei vor allem Großbritannien und Rumänien betroffen sind, so das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Medizinisches Personal wird dazu aufgerufen, bei Patienten mit Fieber und Hautausschlag unabhängig vom Alter eine mögliche Maserninfektion in Betracht zu ziehen.
Das European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) warnt vor einem weiteren Anstieg der Masernfälle in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den kommenden Monaten. Die Durchimpfungsrate für masernhaltige Impfstoffe in einigen EU/EWR-Ländern ist laut der Behörde nicht optimal, was die Einschleppung des Virus begünstigen könnte. Die kommenden Monate stellen zudem den saisonalen Höhepunkt des Masernvirus dar.
Seit Beginn des Jahres haben mehrere europäische Länder Masernerkrankungen gemeldet, wobei mindestens sieben Menschen in zwei Ländern an den Folgen der Krankheit gestorben sind. ECDC-Direktorin Dr. Andrea Ammon betont die Bedeutung einer hohen Durchimpfungsrate und appelliert an alle Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zu intensivieren. Eine aktuelle Bedrohungsanalyse des ECDC stuft das Risiko durch Masern für Säuglinge im ersten Lebensjahr und Kleinkinder bis fünf Jahre als moderat ein. Auch immunsupprimierte Personen weisen ein moderates Risiko auf, während für geimpfte Personen das Risiko als gering eingestuft wird.
Um dem erwarteten Anstieg der Masernfälle entgegenzuwirken, fordert das ECDC die Gesundheitsbehörden der Länder auf, Immunitätslücken zu schließen und eine Durchimpfungsrate von über 95 Prozent anzustreben. Derzeit erreichen nur 50 Prozent der EU/EWR-Länder diesen Wert für die erste Masernimpfung im Zwei-Dosen-Regime, und lediglich 17 Prozent erreichen ihn für die zweite Impfung. Zusätzlich empfiehlt die Behörde eine Verbesserung der Diagnostik und Überwachung, um Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, sowie eine verstärkte Aufmerksamkeit des medizinischen Personals für die Erkrankung.
Es ist wichtig zu betonen, dass Masern gemäß RKI keineswegs eine harmlose Kinderkrankheit sind. Sie gehören zu den ansteckendsten Krankheiten und werden durch Tröpfchen und Aerosole übertragen. Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern, insbesondere in Kitas und Schulen. Fachleute warnen davor, die Krankheit zu unterschätzen, da sie nicht nur Kinder betrifft, sondern auch zu Komplikationen und schwerwiegenden Spätfolgen führen kann. Ein aktueller Bericht des Lageso schildert den Fall eines ungeimpften Erwachsenen zwischen 20 und 30 Jahren, der aufgrund von Masern im Krankenhaus behandelt werden musste.
Anticholinerge Belastung und kardiovaskuläre Ereignisse: Neue Studie weckt Aufmerksamkeit
Eine kürzlich im British Medical Journal veröffentlichte Studie legt nahe, dass eine erhöhte anticholinerge Belastung das Risiko für akute kardiovaskuläre Ereignisse bei älteren Patienten über 65 Jahren erhöhen könnte. Die Forscher analysierten Daten aus der nationalen taiwanesischen Krankenversicherung zwischen 2011 und 2018, wobei 248.579 Fälle von Hospitalisierungen aufgrund von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Arrhythmien, Erregungsleitungsstörungen, Synkopen und kardiovaskulär bedingtem Tod berücksichtigt wurden.
Die Anticholinergic Cognitive Burden Scale (ACB) von Boustani wurde verwendet, um die anticholinerge Belastung zu bewerten. Eine Gesamtlast von 3 Punkten oder mehr wurde als klinisch relevant betrachtet. Die Ergebnisse zeigten eine deutliche Dosisabhängigkeit zwischen der anticholinergen Last und dem Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse, was auf einen möglichen kausalen Zusammenhang hinweist.
Um mögliche Verzerrungen in den Ergebnissen auszuschließen, wurde ein Fall-Fall-Zeit-Kontroll-Design verwendet, wobei Gefährdungszeiträume und Referenzzeiträume definiert wurden. Trotz sorgfältigem Studiendesign räumten die Autoren einige Schwächen ein, darunter die Einschränkungen der taiwanesischen Krankenversicherungsdatenbank, die keine Informationen über Selbstmedikation enthielt.
Anticholinerge Effekte, die durch den Antagonismus an m-Cholino-Rezeptoren vermittelt werden, könnten das kardiovaskuläre System beeinflussen, indem sie positive chronotrope und dromotrope Effekte auslösen. Die Studie deutet darauf hin, dass eine hohe anticholinerge Last das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse und die kardiovaskuläre Mortalität erhöhen könnte.
Trotz der vielversprechenden Ergebnisse betonten die Autoren die Notwendigkeit weiterer Forschung, um einen eindeutigen Kausalzusammenhang zwischen anticholinerger Belastung und kardiovaskulären Ereignissen zu bestätigen. Sie wiesen auch auf Limitationen der Studie hin, darunter die fehlende Berücksichtigung von Selbstmedikation und die Heterogenität der existierenden anticholinergen Scales.
In Anbetracht der potenziellen Risiken betonten die Autoren die Wichtigkeit, Arzneimittel mit hoher anticholinerger Last, insbesondere bei älteren Patienten und solchen mit kognitiven Einschränkungen, zu vermeiden. Apothekenteams könnten in der Beratung eine Schlüsselrolle spielen, um auf diese potenziellen Risiken aufmerksam zu machen und deren Minimierung zu unterstützen.
Frankfurter Studie enthüllt: Jugendlicher Missbrauch von Benzodiazepinen und Opioiden auf dem Vormarsch
Die jüngste Studie des Centre of Drug Research an der Goethe-Universität Frankfurt zeigt, dass der missbräuchliche Konsum von Benzodiazepinen und Opioiden unter Jugendlichen zugenommen hat. Obwohl dies kein Massenphänomen ist, verdeutlichen die Daten einen besorgniserregenden Trend. Die Verwendung von Substanzen wie Tilidin, besonders in der Rapper-Szene, beeinflusst die Entscheidungen junger Menschen negativ.
Die Studie hebt hervor, dass die meisten Jugendlichen, die Benzodiazepine und Opioide konsumieren, diese aus dem privaten Umfeld erhalten, gefolgt von Privatdealern und dem Internet. Die Motive für den Konsum variieren, wobei Opioidnutzung mit dem Wunsch nach Körpergefühl und Glück zusammenhängt, während Benzodiazepine eher zur Selbstmedikation von Angststörungen oder Depressionen verwendet werden.
Besorgniserregend ist der Mischkonsum mit Alkohol, bei dem viele Jugendliche die potenziellen Gefahren nicht kennen. Die Studie betont akute Ausfallerscheinungen nach Mischkonsum, darunter Kreislaufprobleme und Erbrechen. Obwohl die Mehrheit der Probanden keinen regelmäßigen oder problematischen Gebrauch entwickelt, besteht bei einigen das Risiko von Abhängigkeit und Entzug, insbesondere vor dem Hintergrund psychischer Probleme.
Die Experten plädieren für verstärkte Präventionsmaßnahmen, darunter Warnhinweise auf Arzneimittelpackungen und eine Medienstrategie, die soziale Medien und die digitale Realität berücksichtigt. Die Sensibilisierung für das Risikoprofil von Benzodiazepinen und Opioiden sowie die Klärung der Verwandtschaft von Codein und Heroin könnten Teil einer erfolgreichen "Safer-Use-Kampagne" sein. Die Herausstellung von Überdosierungs- und Suchtpotenzialen ist entscheidend, und klare, leicht verständliche Warnhinweise auf Produktverpackungen werden als notwendig erachtet, obwohl deren Umsetzung als herausfordernd angesehen wird.
Kommentar:
Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts, das die Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen von privat krankenversicherten Arbeitnehmern festlegt, hat potenziell weitreichende Auswirkungen. In einem Fall einer Fachärztin, die aufgrund eines Honorararztvertrags privat versichert war, wurde entschieden, dass die Sozialgerichte für Ansprüche auf Beitragszuschüsse zuständig sind. Diese Entscheidung könnte nicht nur für privat krankenversicherte Arbeitnehmer von Bedeutung sein, sondern auch für Mitarbeiter von Apotheken und ähnlichen Berufsgruppen. Der beabsichtigte Ausgleich der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen privat und gesetzlich Versicherten bildet die Grundlage für die Zuständigkeit der Sozialgerichte in derartigen Fällen.
Die Vor-Ort-Apotheken verzeichneten in den ersten fünf Wochen des Jahres 2024 erfreuliche Zuwächse sowohl im Rx- als auch im OTC-Bereich. Der Rx-Absatz stieg um 8,5 Prozent, während der OTC-Umsatz sogar um beeindruckende 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zunahm. Dies markiert eine positive Wende nach der schwachen Entwicklung im Dezember 2023. Der OTC-Versand zeigt weiterhin eine gewisse Überlegenheit gegenüber den Vor-Ort-Apotheken, aber insgesamt startete das Jahr 2024 mit vielversprechenden Zahlen.
Die steigende Anzahl von E-Rezepten in deutschen Apotheken zeigt den erfolgreichen Übergang zur elektronischen Verordnung. Dennoch sind Herausforderungen bei Freitextverordnungen erkennbar, insbesondere in Zahnarztpraxen. Das Informationsblatt der Gematik liefert klare Richtlinien: Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße gehören ins Freitextfeld, während Dosierung, PZN und Packungszahl in entsprechende Felder einzutragen sind. Ein sorgsamer Umgang mit digitalen Prozessen bleibt entscheidend für reibungslose Abläufe im Gesundheitswesen.
Die aktuelle Studie, die eine Verbindung zwischen erhöhter anticholinerger Belastung und akuten kardiovaskulären Ereignissen bei älteren Patienten zeigt, ist alarmierend. Die beobachtete Dosisabhängigkeit unterstreicht potenzielle Risiken. Dennoch sind weitere Forschungen erforderlich, um einen eindeutigen Kausalzusammenhang zu bestätigen. In der Zwischenzeit sollten Gesundheitsfachkräfte besonders bei älteren Patienten auf eine reduzierte anticholinerge Belastung achten und individuelle Risiken abwägen.
Die Umbenennung zur ApoPortal-App signalisiert nicht nur eine strategische Neuausrichtung von Gedisa, sondern auch eine gezielte Erweiterung der Funktionalitäten für Apotheken. Die Integration von Gruppenchats und filialübergreifendem Terminmanagement unterstreicht das Bestreben, die App zu einem umfassenden Werkzeug für effiziente Kommunikation und Organisation im Apothekenalltag zu machen. Ein Schritt in die richtige Richtung, um den Bedürfnissen der Apotheken und deren Teams gerecht zu werden.
Das BGH-Urteil zu Skonti birgt erhebliche finanzielle Risiken für Apotheken. Die Beschränkung auf 3,15 Prozent Nachlass könnte zu substantiellen Verlusten führen, wie von der Treuhand Hannover prognostiziert. Branchenvertreter fordern rasche politische Maßnahmen, um lokale Apotheken zu schützen. Klaus Holetschek warnt vor katastrophalen Folgen und drängt auf eine unmittelbare Vergütungserhöhung. Die Zeit drängt, um das drohende Apothekensterben, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verhindern.
Die Suche nach einem Nachfolger für die freiwerdende Arztpraxis in Freiberg am Neckar verdeutlicht die Herausforderungen im Gesundheitssektor. Die enge Kooperation zwischen Ärzten und Apotheken, wie von Jan Siegel angestrebt, ist nicht nur für die lokale Gesundheitsversorgung, sondern auch für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Der Mangel an medizinischem Fachpersonal und die drohende Schließung von Apotheken erfordern dringende Maßnahmen, um langfristig die Gesundheitsversorgung in der Region zu sichern.
Der Führungswechsel bei Pharm-Net markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des saarländischen Einkaufsverbunds. Detlef Dusel hinterlässt nach fast zwei Jahrzehnten an der Spitze ein beeindruckendes Erbe, während Andreas Jeske als neuer CEO mit umfangreicher Branchenerfahrung für frischen Wind sorgt. Die positive Bilanz von Pharm-Net unter Jeskes Leitung, mit einem Millionengewinn und einer verdoppelten Mitgliederzahl, spiegelt seine erfolgreiche Amtszeit wider. Die geplanten Projekte, darunter ein Datencrawler und Nachhaltigkeitskonzepte, signalisieren eine zukunftsorientierte Ausrichtung. Detlef Dusels künftige Rolle im Beirat verspricht eine strategische Unterstützung für die Weiterentwicklung des Verbunds.
Die laufenden Ermittlungen zu möglichen illegalen Paxlovid-Verkäufen werfen ein Licht auf potenzielle Missstände während der Pandemie. Die Beteiligung der Finanzbehörden und die Nutzung fortschrittlicher Analysetools zeigen, wie vielschichtig solche Untersuchungen sind. Die Medienberichte über Apotheken, die Paxlovid ins Ausland verkauften, haben das Gesundheitsministerium veranlasst, einzuschreiten. Die genaue Entwicklung bleibt abzuwarten, aber dies unterstreicht die Bedeutung der Überwachung und Regulierung in Krisenzeiten.
Die aktualisierten Warnungen im Rote-Hand-Brief zu Pseudoephedrin unterstreichen die potenziellen Gesundheitsrisiken, insbesondere für Patient:innen mit schwerem Bluthochdruck oder Nierenerkrankungen. Die risikobehaftete Wirkung des Sympathomimetikums erfordert eine sorgfältige Abwägung bei der Verordnung. Die klare Kommunikation dieser Risiken in den Produktinformationen ist entscheidend, um das Bewusstsein zu schärfen und eine verantwortungsbewusste Anwendung sicherzustellen.
Die aktuelle Aufforderung von CERTiQ an Apotheken, die Daten ihrer angemeldeten Mitarbeiter zu überprüfen, ist ein notwendiger administrativer Schritt, der nichts mit dem eigentlichen Präqualifizierungsvorgang zu tun hat. Die hohe Fluktuation im Apothekenpersonal führt zu unzustellbaren E-Mails, weshalb eine Aktualisierung im Auditcockpit empfohlen wird. Dieser Prozess ist kostenfrei und rein administrativ, ohne versteckte Zahlungsaufforderungen. Apothekeninhaber können beruhigt sein, dass es lediglich um die Pflege aktueller Informationen geht, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die geplante Cannabisfreigabe in Deutschland ist umstritten, insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken für die Hirnentwicklung junger Menschen. Medizinische Experten betonen, dass intensiver Cannabis-Konsum bis zum Alter von 25 Jahren lebenslange Folgen, wie Psychosen, haben kann. Die vorgeschlagenen Mengen im Gesetz könnten bereits als problematischer Freizeitkonsum gelten. Eine differenzierte Betrachtung der Risiken und klare Altersgrenzen sind daher entscheidend, um Kollateralschäden zu vermeiden.
Die jüngsten Forschungsergebnisse des Milieu Intérieur-Projekts zeigen eindringlich die langfristigen Auswirkungen des Rauchens auf das Immunsystem. Die Erkenntnisse, veröffentlicht in "Nature", betonen nicht nur die erhöhte Infektanfälligkeit von Rauchern, sondern auch das anhaltende Risiko für Krebs und Autoimmunerkrankungen, selbst nach einem Rauchstopp. Die identifizierten epigenetischen Veränderungen unterstreichen die Notwendigkeit verstärkter Aufklärung über die langfristigen Gesundheitsfolgen des Rauchens und betonen zugleich die Wirksamkeit des Rauchverzichts als entscheidende Maßnahme zur Verbesserung der Immunfunktion.
Die geplante EU-Entscheidung, Quecksilber-haltige Zahnfüllungen ab 2025 zu verbieten, wirft wichtige Fragen zur zahnärztlichen Versorgung und finanziellen Belastung auf. Die Kritik der deutschen Zahnärzteschaft betont bestehende Unsicherheiten bei alternativen Materialien. Die Balance zwischen Umweltschutz und Patientenversorgung erfordert sorgfältige Abwägung, während weitere Forschung nötig ist, um evidenzbasierte Lösungen zu entwickeln.
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Grippe- und RSV-Welle in Deutschland anhält, wobei Influenza-Fälle bei über 32.000 liegen. Trotz eines leichten Rückgangs bei den RSV-Infektionen sind besonders ältere Menschen und Kleinkinder weiterhin betroffen. Es scheint, dass der Höhepunkt der Infektwelle möglicherweise überschritten ist, aber gemäß RKI-Definition dauern die Grippewelle und die RSV-Welle weiter an. Die Covid-19-Fälle verzeichnen einen leichten Rückgang auf 4.049, wobei die BA.2.86-Sublinie weiterhin dominiert. Die Lage bleibt dynamisch, und die Aufmerksamkeit auf Präventionsmaßnahmen ist weiterhin entscheidend.
Die positive Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Krebsmedikamente Sacituzumab Govitecan und Trifluridin/Tipiracil markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Krebstherapie. Der anerkannte Zusatznutzen, insbesondere in fortgeschrittenen Stadien, bietet Patientinnen und Patienten neue Hoffnung und Therapieoptionen. Diese Entwicklungen unterstreichen die kontinuierlichen Fortschritte in der medizinischen Forschung, um die Lebensqualität und Überlebenschancen von Krebspatienten nachhaltig zu verbessern.
Der alarmierende Anstieg der Maserninfektionen in Deutschland, insbesondere in Berlin, und der europaweite Trend seit Dezember 2023 sind beunruhigende Entwicklungen. Mit 51 Fällen bis Mitte Februar hat Deutschland bereits einen Großteil der Gesamtzahl von 80 Fällen im gesamten Vorjahr übertroffen. Die Warnung des European Center for Disease Prevention and Control vor einem weiteren Anstieg in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum unterstreicht die Dringlichkeit einer verbesserten Durchimpfungsrate. Es ist entscheidend, Immunitätslücken zu schließen, die Aufmerksamkeit des medizinischen Personals zu schärfen und frühzeitige Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung der Masern einzudämmen.
Die jüngst veröffentlichte Studie im British Medical Journal, die eine Verbindung zwischen erhöhter anticholinerger Belastung und akuten kardiovaskulären Ereignissen bei älteren Patienten aufzeigt, wirft wichtige Fragen auf. Die beobachtete Dosisabhängigkeit betont die mögliche Relevanz dieses Zusammenhangs, trotz einiger Studienschwächen. Es ist jedoch unerlässlich, weitere Forschung durchzuführen, um einen klaren Kausalzusammenhang zu etablieren. In der Zwischenzeit sollten Apothekenteams ihre Rolle in der Aufklärung über potenzielle Risiken betonen und Patienten mit hoher anticholinerger Last sorgfältig beraten, insbesondere in Bezug auf mögliche kardiovaskuläre Auswirkungen.
Die vorgestellte Frankfurter Studie verdeutlicht besorgniserregende Trends im jugendlichen Missbrauch von Benzodiazepinen und Opioiden. Trotz keiner Massenerscheinung erfordert die steigende Prävalenz gezielte Präventionsmaßnahmen. Klare Warnhinweise auf Medikamentenpackungen und eine verstärkte Sensibilisierung der Jugendlichen für die Risiken sind dringend erforderlich, um diesem aufkommenden Problem entgegenzuwirken.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssektor eine komplexe Dynamik widerspiegeln, die von rechtlichen Entscheidungen über wirtschaftliche Herausforderungen bis hin zu gesundheitspolitischen Maßnahmen reicht. Die Notwendigkeit einer ausgewogenen Balance zwischen Innovation, Patientenschutz und effektiver Regulierung unterstreicht die fortwährende Relevanz einer proaktiven und vorausschauenden Herangehensweise aller Akteure im Gesundheitswesen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de