Kurz gefragt: Taschendiebstahl – wer zahlt?
Die Hausratversicherung leistet bei klassischen Gefahren wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub. „Raub setzt allerdings voraus, dass der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben die Tasche weggenommen hat“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Einfacher Diebstahl ist in der Hausratpolice normalerweise nicht mitversichert. Neuere Tarife bieten jedoch oftmals Leistungserweiterungen für Taschendiebstahl an. „Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Tasche oder der Geldbeutel am Körper getragen wurde“, sagt Bösl. Dann besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl einer Tasche oder eines Rucksacks inklusive Inhalt sowie bei Entwendung des Geldbeutels aus der Hosentasche. Auch Trickdiebstahl infolge von Täuschung ist in neueren Tarifen mittlerweile vereinzelt versichert. Ein Umstieg oder Wechsel in leistungsstärkere Tarife ist normalerweise problemlos möglich. Generell sollte jeder Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt und der Versicherung gemeldet werden und gestohlene EC- und Kreditkarten unverzüglich gesperrt werden, empfiehlt die Schadenexpertin der uniVersa.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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