Geringer Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen
„Zwar sind die Behandlungsfehler und Anträge im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Dr. med. Edgar Pinkowski. „Dennoch sind die anerkannten Fallzahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau und sprechen für eine hohe Qualität in Klinik und Praxis.“
Die gestellten Anträge sind auf dem zweitniedrigsten Stand seit 2006. Nach Überprüfung erweist sich nur ein Teil der Verdachtsfälle tatsächlich als Behandlungsfehler (27,1%). Eklatante Fehler konnte die Gutachter- und Schlichtungsstelle nur selten feststellen. „Bei über 700 Millionen Behandlungsfällen in Deutschland pro Jahr ist das ein Beleg für die qualitätsbewusste und verantwortungsvolle Arbeit von Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräften.“
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle, die organisatorisch bei der Landesärztekammer angesiedelt ist, wird von Juristen und ehemaligen Richtern geleitet. Sie überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler und das Verfahren ist freiwillig und kostenlos für die Antragsteller. Das Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten zu klären, die durch Vorwürfe eines Behandlungsfehlers entstanden sind.
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