Essen & Trinken

Bayern feiert am 23. April 2024 den „Tag des Bayerischen Bieres“

Der „Tag des Bayerischen Bieres“ erinnert jedes Jahr an den Erlass des Bayerischen Reinheitsgebotes, das die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. am Georgi-Tag, dem 23. April, 1516, in Ingolstadt erließen. Bis heute sind Wasser, Malz, Hopfen und Hefe die einzigen Rohstoffe, die in Bayern für die Bierherstellung verwendet werden.

Das Reinheitsgebot ist zugleich ein Qualitätsversprechen der Brauer und neben der einzigartigen Biervielfalt, der mittelständischen Struktur der Braubranche und ihrer langen Tradition die tragende Säule des weltweit herausragenden Rufes des Bayerischen Bieres.

Auf diesem Ruf und dem Bekenntnis der bayerischen Brauer zum Bayerischen Reinheitsgebot fußt auch die Eintragung der Bezeichnung Bayerisches Bier als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.), durch die das Bayerische Bier in den Kreis des kulinarischen Erbes Europas aufgenommen wurde, was man am blau-gelben g.g.A-Siegel auf vielen Bierflaschen erkennt. Es weist das so markierte Bier als „Echtes Original“ aus.

In München sprudelt der Bierbrunnen vor dem Brauerhaus – Achtung, neu: Beginn 15:00 Uhr!

Einer seit 1996 gepflegten Tradition folgend wird auch am Münchner Bierbrunnen der Geburtstag des Bayerischen Reinheitsgebotes heuer wieder mit 1.000 Litern Freibier gefeiert.

Michaela Kaniber, Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, zugleich Schirmherrin über den „Tag des Bayerischen Bieres“ und die „Bayerische Bierwoche“, eröffnet am Dienstag, dem 23. April 2024 ab 15:00 Uhr zusammen mit dem Präsidenten des Bayerischen Brauerbundes Georg Schneider, dem Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dr. Thomas Geppert, der amtierenden Bayerischen Bierkönigin Mona Sommer sowie der Hallertauer Vize-Hopfenkönigin Anna-Lena Ostler den Bierausschank aus dem Bierbrunnen am Oskar-von-Miller-Ring 1.

Ganz Bayern feiert mit

Bayernweit begehen Brauereien den Geburtstag „ihres“ Reinheitsgebotes mit Festen. So feiert die Stadtbrauerei in Spalt (Mfr.) am 20. und 21. April ihr Brauereifest, die Brauerei Hofmann im mittelfränkischen Gutenstetten-Pahres lädt vom 19.-21. April zum Hofmann-Bierfest. Im unterfränkischen Ebern laden die Brauereien des Landkreises Hassberge am 20. April zum „Genussfestival“. Am selben Tag feiern die Brauereien aus Stadt und Landkreis Regensburg (Opf.) auf dem Haidplatz den Tag des Bieres.

Im Freilandmuseum Bad Windsheim (Mfr.) wird am 21. April in der 300-Jahre alten Kraisdorfer-Hofbraustelle und im Schlüsselfelder Kommunbrauhaus vorgeführt, wie Bier früher gebraut wurde und am Ort des Erlasses des Reinheitsgebotes, in Ingolstadt, wird vom 26. bis 28. April das „Fest zum reinen Bier“ gefeiert.

Die Freisinger können am 25. April auf dem Marienplatz bei Live-Musik den Tag des Bieres begehen.

Dies sind nur einige Beispiele, wie von Oberfranken bis ins Allgäu der „Tag des Bayerischen Bieres“ gefeiert wird. Welche Brauerei – z. T. in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gastronomie – Veranstaltungen zum Tag des Bieres anbietet, können Sie den jeweiligen Veranstaltungskalendern und Veröffentlichungen im Internet, in den sozialen Medien oder Regionalzeitungen entnehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Brauerbund e.V.
Oskar-von-Miller-Ring 1
80333 München
Telefon: +49 (89) 286604-0
Telefax: +49 (89) 286604-99
http://www.bayerisches-bier.de/

Ansprechpartner:
Heike Scharping
Telefon: +49 (89) 28660426
E-Mail: scharping@bayerisches-bier.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel