Verbraucher & Recht

LG Köln verurteilt Stellantis im Fiat-Abgasskandal

Erneuter Erfolg der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Diesel-Abgasskandal rund um Wohnmobile mit einem Fiat-Basisfahrzeug. Das Landgericht Köln hat Stellantis (früher: Fiat-Chrysler-Automobiles) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 40.936,66 Euro verurteilt. Im Gegenzug muss der Kläger das Wohnmobil zurückgeben – großer Schadensersatz. Das streitgegenständliche Wohnmobil von Carado ist mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet (Az.: 19 O 301/23). Das Urteil vom 11. April 2024 unterstreicht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Relevanz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Daher rät die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Websites.

Illegale Abschalteinrichtung im Wohnmobil T448 von Carado

Seit Sommer 2020 führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fiat-Abgasskandal durch, wobei bislang keine Ergebnisse veröffentlicht wurden. Besonders betroffen sind Wohnmobile, da der Fiat Ducato häufig als Basisfahrzeug genutzt wird. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 etwa 200.000 Freizeitfahrzeuge betroffen. Es wird vermutet, dass der Fiat-Diesel Multijet mit mehreren unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, die die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Abgasgrenzwerte lediglich unter Testbedingungen, nicht aber im regulären Straßenverkehr, gewährleisten. Zu diesen Abschalteinrichtungen zählen unter anderem ein Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung deaktiviert, sowie das sogenannte Thermofenster, das die Abgassteuerung temperaturabhängig reguliert. Das Landgericht Köln hat dem Hersteller Stellantis in diesem Zusammenhang zu Schadensersatz verurteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die in diesem Fall das Verfahren führte, erläutert das jüngste Urteil sowie die derzeitige rechtliche Situation.

  • Im März 2017 kaufte der Kläger das Wohnmobil T448 von Carado für einen Kaufpreis von 50.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Multijet-Motor der Euronorm 6 ausgestattet, der über 2,3 ccm Hubraum und eine Leistung von 130 PS verfügt.
  • Der Kläger behauptet, dass die Abgasreinigung im Wohnmobil T448 durch ein sogenanntes Thermofenster temperaturabhängig manipuliert wird. Innerhalb bestimmter Temperaturbereiche bleibt die Abgasrückführung (AGR) unverändert, außerhalb dieser Bereiche wird sie reduziert.
  • Zusätzlich ist ein Timer im Motor eingebaut, der die Abgasreinigung nach etwa 22 Minuten ausschaltet, was einer Art Prüfstanderkennung entspricht. Außerdem soll eine Lenkradwinkel-Erkennung vorhanden sein, die ebenfalls den Prüfstand erkennen kann.
  • Der Kläger forderte unter anderem die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da er sich von Stellantis gemäß §826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt sieht.
  • Das Landgericht Köln stimmte den Forderungen des Klägers teilweise zu und verurteilte Stellantis wegen vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns nach §826 BGB. Der Kauf wäre nie zustande gekommen, wenn der Käufer von der strittigen Software gewusst hätte. Stellantis muss dem Kläger Schadensersatz bezahlen und dessen Wohnmobile zurücknehmen – sogenannter großer Schadensersatz. Beim kleinen gibt es eine Kaufpreisminderung.
  • Beim Urteil fand die neuere Rechtsprechung des BGH im Diesel-Abgasskandal Anwendung, die klarstellt, dass die Diesel-Rechtsprechung, die bereits für Marken wie VW, Mercedes, BMW, Opel und Audi gilt, auch auf Wohnmobile mit Fiat-Motoren zutrifft.
  • Die Kammer erklärte die Timer-Funktion in der Motorsteuerung des Multijets für unzulässig, da sie eine prüfstandsbezogene Manipulation der Abgassteuerung darstellt.
  • Vom zu ersetzenden Kaufpreis zog das Gericht eine Nutzungsentschädigung ab, die sich an der erwartbaren Gesamlaufleistung von 350.000 Kilometern orientiert.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit von Dr. Stoll & Sauer: Das Urteil des Landgerichts Köln steht in Einklang mit der grundlegenden Ausrichtung der Rechtsprechung des BGH und des EuGH. Der BGH hat in seiner neuesten Entscheidung vom Sommer 2023 klargestellt, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen mindestens als fahrlässig zu bewerten ist. Auch der EuGH hat die Unzulässigkeit solcher Manipulationen in seiner Rechtsprechung hervorgehoben. Diese Entscheidungen sind eine wichtige Basis für die Urteile der Land- und Oberlandesgerichte und stärken die Stellung der Verbraucher im Abgasskandal. Besonders bemerkenswert ist, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller verurteilt hat, ein Szenario, das zu Beginn des Abgasskandals bei Fiat kaum vorstellbar gewesen wäre.

BGH-Entscheid zum Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat setzt Maßstab

Für Fiat wird es jetzt im Diesel-Abgasskandal nicht nur aufgrund der aktuellen Urteile immer enger. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 27. November 2023 erstmals zum Abgasskandal der Wohnmobile geäußert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das Urteil und die weiteren Entwicklungen kurz zusammen:

  • Der BGH sieht auch bei Wohnmobilen aufgrund fahrlässigen Handelns nach §823 Abs. 2 BGB einen möglichen Differenzschaden. Der BGH hatte über die Frage verhandelt, ob FCA als italienischer Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB haftet.
  • Das deutsche Sachrecht ist auch für Fiat anwendbar, da das Wohnmobil in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
  • Eine Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist irrelevant, da es beim BGH nur auf die Frage ankommt, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht.
  • Der Umstand, dass es bislang zu keinen Einschränkungen wie Rückrufen gekommen ist, spielt auch keine Rolle.
  • Der BGH stellt klar, dass die Regeln zum Schadensersatz bei PKW im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind.
  • Zum Thema Vorsatz und Sittenwidrigkeit (§826 BGB) hat sich der BGH jedoch nicht geäußert, weil der Sachverhalt nicht vorgetragen wurde. Ob Fiat vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, muss in anderen Verfahren geklärt werden. Dr. Stoll & Sauer hat mehrere Verfahren am BGH dazu anhängig.
  • Bejaht der BGH Vorsatz und Sittenwidrigkeit bei Fiat, dann können Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leichter durchsetzen (großer Schadensersatz). Auch Preisminderung in der Größenordnung von bis zu 25 Prozent könnten dann durchsetzbar sein (kleiner Schadensersatz).

Fazit von Dr. Stoll & Sauer: Die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal auf Schadensersatz sind generell durch die jüngsten juristischen Entwicklungen enorm gestiegen. Das gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis). Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 27 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel