Verbraucher & Recht

Jobcenter darf Geldgeschenk anrechnen

Rund 65.000 Euro hatte eine Familie geschenkt bekommen, um eine lang ersehnte Reise nach Mekka machen zu können. Doch das Jobcenter darf das Geldgeschenk auf die SGB-II-Leistungen anrechnen, die die Familie bezogen hatte. Sie muss nun rund 22.600 Euro zurückzahlen, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut ARAG Experten entschied (Az.: L 18 AS 684/22).

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