Verbraucher & Recht

Polizei zu schnell unterwegs

Ein Polizeibeamter, der auf dem Weg zum Einsatz viel zu schnell fuhr und einen Verkehrsunfall verursachte, verstieß grob fahrlässig gegen dienstliche Sorgfaltspflichten, sagt nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. Schließlich sei es bei dem Einsatz nur um einen Einbruch gegangen (Az.: 5 K 65/21).

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