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Update: Neue Stufe der Förderung zum Heizungstausch tritt in Kraft

Eine neue Stufe der Förderung zum Heizungstausch tritt in Kraft: Neben den BAFA-Zuschüssen für Gebäudehülle und Anlagentechnik können nun auch die Heizungszuschüsse der KfW sowie der Ergänzungskredit für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden. Allerdings müssen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von Eigentumswohnungen bei Maßnahmen am Sondereigentum bis Ende August warten – alle anderen Eigentümer sind bereits antragsberechtigt. Die neue BEG-Förderung umfasst Zuschüsse und Förderkredite. Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, und es sind zusätzliche Boni möglich. Insgesamt können so maximal 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch bleibt die Situation für viele Eigenheimbesitzer angespannt, da weiterhin Unklarheiten bezüglich der Möglichkeiten zur Fernwärmenutzung bestehen.

Die Bundesregierung hat die Förderberechtigung für den Heizungstausch in einem stufenweisen Modell geregelt. Während selbstnutzende Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern bereits seit dem 27. Februar finanzielle Unterstützung beantragen können, gilt dies ab heute auch für Eigenheimbesitzer in WEG, die eine Zentralheizung nutzen, sowie für Mehrfamilienhäuser. Private Vermieter und Eigentümer, die eine Heizung in einer Eigentumswohnung austauschen möchten, müssen jedoch noch bis August warten.

Unklare Rahmenbedingungen

 „Wir freuen uns sehr darüber, dass die Förderung zum Heizungstausch jetzt einer breiteren Gruppe von Eigenheimbesitzern zugutekommt. Allerdings führt die zeitliche Staffelung je nach Antragsstellergruppe zu unnötigen Komplikationen und zusätzlichen Hürden im Prozess.“ äußert sich Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverband Bayern e.V., zur neuen Heizungsförderung. „Die unklaren Rahmenbedingungen für die Heizungsplanung sind eine große Herausforderung!“ führt Kuhn weiter aus, „Vielen Verbrauchern, die derzeit über eine neue Heizung nachdenken, fehlen wichtige Informationen aufgrund der ausstehenden Wärmeplanung. Es ist essenziell, dass die Eigentümer schnellstmöglich Antworten darauf erhalten, ob und wann sie ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung an ein Wärmenetz anschließen können oder sogar müssen!“

Ohne klare Aussagen und Richtlinien sehen sich Eigenheimbesitzer in einer Zwickmühle: Warten sie mit der Beantragung der finanziellen Unterstützung auf die Wärmeplanung ihrer Kommune, könnte der Fördertopf bereits erschöpft sein. Entscheiden sie sich jedoch jetzt für den Zuschuss oder den zusätzlichen Ergänzungskredit, planen sie einen Heizungstausch, ohne die Rahmenbedingungen vollständig zu kennen. „Hier kann es nur eine Lösung im Sinne der Energiewende geben:“, so Kuhn weiter, „Wir brauchen eine übersichtliche, ausreichende und zuverlässige Heizungsförderung, die ohne neue Vorgaben auskommt, bis die Wärmeplanung im gesamten Bundesgebiet abgeschlossen ist. Weitere Verunsicherungen können sich die Menschen, die in ihrer Immobilie leben und jahrelang darauf gespart haben, nicht leisten.

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. fordert eine Maßnahmenpolitik, die:

Übersichtlich ist: Klare und verständliche Regelungen für alle Beteiligten.

Ausreichend ist: genügend finanzielle Mittel, die die tatsächlichen Kosten decken.

Zuverlässig ist: Langfristige Planungssicherheit ohne kurzfristige Änderungen und neue Vorgaben.

Im beigefügten PDF finden Sie detaillierte Informationen zur neuen Heizungsförderung. Diese sollen Ihnen helfen, sich in der neuen Fördersituation zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 320 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 72.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.

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