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Ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze in Kraft. Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen und soll die Effizienz in der Buchhaltung steigern sowie Steuerbetrug eindämmen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen und wie können sie sich optimal darauf vorbereiten?

Die neue Pflicht zur E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnungspflicht verfolgt mehrere Ziele: Sie soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen erhöhen, die Digitalisierung vorantreiben und die Steuerverwaltung verbessern. Ab 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, die den europäischen Normen entsprechen. Die Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung sind dabei besonders relevant.

Übergangsregelungen

Während der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen ab 2025 verpflichtend sind, gibt es für die Ausstellung und den Versand von E-Rechnungen Übergangsregelungen:

  • Bis Ende 2026 können Unternehmen bei Zustimmung des Empfängers weiterhin Papierrechnungen oder nicht-standardisierte elektronische Formate (z.B. PDFs) verwenden.
  • Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ausschließlich E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 2028 gilt dies für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

Herausforderungen und Chancen

Unternehmen, die bisher wenig in die Digitalisierung ihrer Prozesse investiert haben, stehen nun vor der Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Anpassung der internen Prozesse. Dies bedeutet nicht nur die Anschaffung neuer Software, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter und die Integration der Systeme in die bestehende IT-Landschaft.

Doch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse bietet auch erhebliche Vorteile: Unternehmen können ihre Buchhaltungsprozesse optimieren, Fehler reduzieren und Kosten sparen.

Lösungen aus der PRAXIS

Der Softwareanbieter PRAXIS EDV-Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG bietet bereits seit einigen Jahren umfassende Lösungen, die jetzt auch zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen dienen können. Die WDV2024 TEAM ist darauf ausgelegt, den Empfang, die Erstellung, Verarbeitung und die Archivierung von E-Rechnungen nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse zu integrieren. Durch die Verwendung modernster Technologien wird gewährleistet, dass Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren.

Fazit

Die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Geschäftsverkehr. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Branchensoftwarepartner wie die PRAXIS EDV sind gefordert, ihre Partner bestens auszurüsten, um diesen Wandel erfolgreich zu meistern und sich zukunftssicher aufzustellen.

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