So nah und doch zu weit
Ein Hotel, das 1,3 Kilometer vom Strand entfernt ist, befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten" entfernt. Weil ein Reiseveranstalter ein Hotel dennoch so beworben hatte, muss er nun die Kosten für ein Ersatzhotel erstatten und Schadensersatz zahlen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 242 C 13523/23).
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