Rangelei bei Verkehrskontrolle – keine Unfallversicherung
Ein Lkw-Fahrer geriet während seiner Arbeitszeit in eine Verkehrskontrolle. Weil er sich der Aufforderung, die Lkw-Schlüssel herauszugeben, widersetzte, kam es zu einer Rangelei mit der Polizei. Der Fahrer wurde verletzt. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich nach Auskunft der ARAG Experten laut Sozialgericht Hannover allerdings nicht (Az.: S 11 KR 285/19 KH).
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