Förderung der Krebsmeldung aus dem Praxissystem: Bislang vier Softwarehersteller am Start
Förderung der Krebsmeldung aus dem Praxissystem
Softwarehersteller erhalten finanzielle Förderungen vom Land Hessen, damit sie neue Erfassungsformulare und eine sogenannte oBDS-Schnittstelle in ihrem Praxissystem einrichten. Darüber erfassen Praxisteams Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS). Anschließend exportieren sie ein Meldungspaket und übermitteln dieses über das Meldeportal an das Krebsregister. „Dreh- und Angelpunkt einer Praxis ist ihr Praxissystem. Daher ist es naheliegend, dass auch die Krebsmeldung darüber erfolgt. Durch den Wegfall von Doppeldokumentation und die intelligente Nutzung bereits im System vorhandener Daten wird der Arbeitsaufwand bei der Krebsmeldung minimiert. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass im Rahmen des Fördervorhabens keine Anschaffungs- und für die ersten zwei Jahre keine Wartungskosten für hessische Praxen anfallen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit damit einen echten Mehrwert für Praxisteams schaffen“, sagt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
Erste Softwarehersteller nehmen am Fördervorhaben teil
Seit dem Start des Projekts im August 2023 sind vier Softwarehersteller dem Aufruf des Hessischen Krebsregisters gefolgt und beteiligen sich nun am Fördervorhaben. Zukünftig werden in den Praxissystemen „EVA“ von der abasoft GmbH, „DURIA“ von der Duria eG, „QUINCY“ von der Frey ADV GmbH sowie „tomedo®“ von der zollsoft GmbH optimierte Erfassungsformulare und oBDS-Schnittstellen für die Krebsmeldung zur Verfügung stehen. „In Zeiten, in denen Softwarehersteller stark mit der Umsetzung der Anforderungen der Telematikinfrastruktur beschäftigt sind, freuen wir uns, dass wir abasoft, Duria, Frey ADV und zollsoft als Kooperationspartner gewinnen konnten. Diese Softwarehersteller reagieren auf den steigenden Bedarf einer Krebsregister-Schnittstelle und sie gehen mit ihrem Service über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, um die Digitalisierung in Praxen weiter voranzutreiben“, sagt Martin Rapp, Organisatorischer Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters.
Antragsphase für Softwarehersteller läuft weiter
Bis zum 31. Dezember 2024 haben Softwarehersteller von Praxissystemen die Möglichkeit, sich für das Fördervorhaben zu bewerben, das vom Land Hessen finanziell gefördert wird. Weitere Softwarehersteller haben bereits ihr Interesse an der Teilnahme bekundet.
Weitere Informationen Für Ärztinnen und Ärzte: http://www.hessisches-krebsregister.de/anschluss-ambulanter-sektor
Für Softwarehersteller: www.hessisches-krebsregister.de/softwarehersteller/foerdervorhaben
Über das Hessische Krebsregister
Das Hessische Krebsregister registriert seit Oktober 2014 klinisch-epidemiologische Daten zu hessischen Krebsfällen und onkologischen Behandlungen. Es bereitet die Daten auf, wertet sie aus und stellt die gewonnenen Erkenntnisse Ärztinnen und Ärzten, der Bevölkerung, der Forschung sowie der Politik zur Verfügung.
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