Geldanlage ab 50: Die letzten Jahre der Lebensversicherung
Viele Menschen ab 50 stehen vor der Frage, ob sie ihre Lebensversicherung einfach weiterlaufen lassen sollen, weil der Vertrag ohnehin schon lange läuft – nach dem Motto: "Es ist eh schon egal." Doch genau in dieser Lebensphase lohnt es sich, die Versicherung einmal genau unter die Lupe zu nehmen und nachzurechnen, ob eine Fortführung noch sinnvoll ist.
Lebensversicherungen sind auf langfristige Verträge ausgelegt, die oft 30 oder 40 Jahre laufen. Sie wurden früher als Altersvorsorge verkauft, da sie garantierte Zinsen und Anteile an möglichen Überschüssen boten. Allerdings hat sich das Zinsniveau in den letzten Jahren drastisch verändert. Die Garantiezinsen sind mittlerweile sehr niedrig, und die Renditen sind oft nicht mehr so attraktiv wie bei anderen Anlageformen.
Sollten Sie Ihre Lebensversicherung weiterführen?
Es gibt gute Gründe, den Vertrag vor dem geplanten Ablaufdatum zu überprüfen:
- Die garantierten Zinsen und Überschüsse: Die meisten Lebensversicherungen bieten heute nur noch sehr niedrige Garantiezinsen. Zudem sind die Überschüsse oft geringer, da Versicherer weniger Gewinne erwirtschaften und mehr Kapital benötigen, um ihre langfristigen Verpflichtungen zu erfüllen. Prüfen Sie, ob die erwartete Ablaufleistung den aktuellen Beiträgen noch gerecht wird.
- Hohe Kosten: Lebensversicherungen sind mit vergleichsweise hohen Verwaltungskosten belastet. Diese mindern die Rendite, was besonders bei Verträgen auffällt, die erst in den letzten 20 Jahren abgeschlossen wurden. Wer einen alten Vertrag mit höheren Garantiezinsen hat, sollte genauer rechnen, ob eine Fortführung lohnend ist. Bei jüngeren Verträgen lohnt sich ein kritischer Blick auf die Kostenstruktur.
- Veränderungen in Ihrem Leben: Über Jahrzehnte können sich persönliche und finanzielle Situationen stark verändern. Vielleicht brauchen Sie die Lebensversicherung nicht mehr zur Absicherung, oder andere Anlageformen sind sinnvoller geworden.
Was sollten Sie beachten?
Bevor Sie voreilig Ihren Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen, sollten Sie einige Aspekte genau überprüfen:
- Beitragsfreistellung: Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen und die eingesparten Beiträge anderweitig anlegen. Die Frage ist jedoch: Können Sie mit den gesparten Beiträgen ähnliche Renditen wie bei der Versicherung erzielen? Hier lohnt es sich, genau zu rechnen und die garantierte Ablaufleistung der Versicherung mit alternativen Anlagen wie Festgeld oder ETFs zu vergleichen.
- Kündigung: Wenn Sie den Vertrag kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert, der oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Die Frage ist, ob Sie das Geld nach der Kündigung in einer anderen Anlageform höher verzinsen können. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist es schwer, vergleichbare Renditen mit sicheren Anlagen zu erzielen.
- Verkauf auf dem Zweitmarkt: Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf der Lebensversicherung. Auf dem Zweitmarkt erzielen Sie oft höhere Erlöse als beim Rückkaufswert. Dies könnte eine attraktive Option sein, um mehr aus dem Vertrag herauszuholen.
Der Widerrufsjoker – Eine wenig bekannte Option
Viele Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, können aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nachträglich widerrufen werden – das ist der sogenannte Widerrufsjoker. Das Besondere: Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag so behandelt, als hätte er nie bestanden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur den Rückkaufswert, sondern auch sämtliche bereits gezahlten Beiträge (abzüglich des Versicherungsschutzes) zurückfordern können. Da der Widerrufsjoker auch heute noch genutzt werden kann, sollten Versicherungsnehmer unbedingt prüfen lassen, ob diese Option für ihren Vertrag infrage kommt.
Ein Widerruf kann besonders lukrativ sein, wenn der Vertrag eine schlechte Rendite erwirtschaftet oder die Garantiezinsen zu niedrig sind. Allerdings erfordert der Widerruf oft eine gerichtliche Auseinandersetzung, da viele Versicherer diesen Weg nicht freiwillig akzeptieren.
Wann lohnt es sich, den Vertrag zu behalten?
In einigen Fällen ist es sinnvoll, den Vertrag weiterzuführen:
- Alte Verträge: Wenn Ihr Vertrag noch eine hohe Garantieverzinsung bietet (z. B. bei alten Verträgen, die vor 2000 abgeschlossen wurden), ist es oft ratsam, den Vertrag bis zum Ablauf durchzuhalten.
- Steuerliche Vorteile: Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind in der Regel von der Abgeltungsteuer befreit, wenn sie bis zum Ende durchlaufen. Dies kann ein erheblicher Vorteil sein, da alle Erträge steuerfrei bleiben.
Welche Alternativen gibt es?
Falls die Lebensversicherung nicht mehr zu Ihren Zielen passt, haben Sie verschiedene Alternativen:
- Beitragsfreistellung: Wenn Sie den Vertrag ruhen lassen, sparen Sie Beiträge und können das Geld anderweitig investieren, ohne den Versicherungsschutz ganz zu verlieren.
- Festgeld oder ETFs: Gerade in Zeiten niedriger Zinsen könnte ein Wechsel zu Festgeld oder einer ETFs-basierten Anlage lukrativ sein. ETFs bieten eine breitere Diversifikation und langfristig oft bessere Renditen als viele klassische Lebensversicherungen.
- Verkauf oder Kündigung: Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt bringt in der Regel mehr ein als eine Kündigung, sollte jedoch gut überlegt werden.
Fazit: Lebensversicherung ab 50 – Ein kritischer Blick lohnt sich
Die Entscheidung, ob eine Lebensversicherung weitergeführt werden sollte, hängt stark vom individuellen Vertrag ab. Gerade bei älteren Verträgen mit hohen Garantieverzinsungen lohnt es sich oft, den Vertrag zu behalten. Bei neueren und fondsgebundenen Verträgen oder Verträgen mit niedrigen Garantiezinsen sollten Sie jedoch genau nachrechnen, ob es nicht sinnvollere Alternativen gibt. Insbesondere in der Lebensphase ab 50 lohnt es sich, die eigene Altersvorsorge neu zu bewerten und sicherzustellen, dass das Geld bestmöglich arbeitet.
fondsfueralle.de wurde 2003 von Martin Eberhard gegründet. Das Unternehmen mit Sitz in Augsburg ist spezialisiert auf die Vermittlung und Beratung zu ETFs und Investmentfonds und betreut heute rund 750 Mandate mit über 60 Millionen Anlagevolumen.
fondsfueralle.de | Inhaber Martin Eberhard
Schertlinstraße 23
86159 Augsburg
Telefon: +49 (821) 45040-540
Telefax: +49 (821) 45040-541
http://www.fondsfueralle.de
Inhaber
Telefon: 004982145040540
E-Mail: eberhard@fondsfueralle.de