FSJ oder verpflichtendes Gesellschaftsjahr?
Bis vor wenigen Jahren galt in Deutschland für alle jungen Männer die allgemeine Wehrpflicht. Alternativ hatten sie die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, beispielsweise in Kliniken, Altenheimen oder anderen sozialen Einrichtungen. Im Jahr 2010 gab es infolgedessen deutschlandweit knapp 80.000 Zivildienstleistende. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 endete 2012 auch der Zivildienst. „Der Wegfall traf den ohnehin knapp besetzten Pflegebereich hart. Hier waren zuvor Zehntausende junge Männer eingesetzt gewesen“, sagt Michael Strobach.
Als Alternative wurden alle bisherigen Zivildienststellen – rund 14.000 waren es allein in Bayern – zu Einsatzstellen des neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für junge Frauen und Männer umgewidmet. Jener ergänzt seither die auf Länderebene bereits etablierten Jugendfreiwilligendienste: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Laut Bayerischem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales leisten derzeit jährlich rund 4.000 junge Menschen in Bayern ein FSJ bei einem der zugelassenen Träger. Im Bundesfreiwilligendienst sind dieses Jahr im Freistaat 3.160 junge Frauen und Männer aktiv (Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben).
„Wie die Zahlen zeigen, konnte das FSJ die entstandene Lücke nur sehr bedingt ausgleichen. Trotzdem erachten wir es als erfreulich und hilfreich, dass sich jedes Jahr mehrere Tausend junge Frauen und Männer auch ohne Verpflichtung auf diese Weise sozial engagieren“, lobt Strobach. Er weist auf die vielfältigen Möglichkeiten sowie die Vorteile für alle Beteiligten hin: „Ganz grundsätzlich ist ein FSJ eine sehr gute Möglichkeit, um verantwortungsvolles, soziales Handeln zu erlernen, die eigene Persönlichkeit zu entfalten und wertvolle Lebenserfahrung zu sammeln. Überdies stellt ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Krankenhaus oder einer Klinik insbesondere für junge Menschen, die einen medizinischen oder pflegerischen Beruf in Erwägung ziehen, eine gute Möglichkeit dar, unter hochwertiger fachlicher Begleitung zu prüfen, ob sich die Vorstellungen mit der Realität decken.“ Interessant seien die gegebene Bandbreite und der Nutzen für folgende Ausbildungen. „Das FSJ kann beispielsweise in der Ambulanz, der Gynäkologie oder Wochenbettstation, der Kardiologie, der Onkologie oder einer Station für Innere Medizin absolviert werden. Es wird bei vielen Ausbildungsstätten als Vorpraktikum oder Pflegepraktikum angerechnet und ist unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem zulassungsbeschränkten medizinischen Studium anrechenbar.“ Nicht zu unterschätzen sei die Bedeutung des Freiwilligendienstes im Hinblick auf den akuten Pflegenotstand. „Die FSJ-Leistenden entlasten die pflegerischen und medizinischen Fachkräfte und verbessern die Betreuungssituation für die Patientinnen und Patienten.“
Die Diskussion um ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr verfolge man beim VPKA aufmerksam. „Das Wort `Pflicht´ könnte für viele abschreckend wirken und Widerstand hervorrufen“, gibt Strobach zu bedenken. „Gleichwohl würde ein Pflichtjahr auch diejenigen jungen Menschen erreichen, die von sich aus nie freiwillig einen sozialen Dienst leisten würden. Dies könnte zum einen zu mehr Verständnis, Verantwortungsgefühl und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt führen. Zum anderen könnte es mehr Menschen dauerhaft in Pflegberufe bringen, die sich ohne diesen direkten Einblick nicht hätten vorstellen können, in diesem Bereich zu arbeiten. Damit ließe sich dem dramatischen Pflegekräftemangel etwas entgegensetzen.“
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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