Sicherheit

Herbstnebel: Tempo drosseln, Abstand halten und an Leitpfosten orientieren

Im Herbst kann dichter Nebel vor allem in den Morgen- und Abendstunden den Straßenverkehr erheblich behindern. Bei einer Sicht unter 50 Metern verschwimmen oder fehlen Orientierungspunkte, sodass das Gefühl für Geschwindigkeit verlorengeht. Fahrerinnen und Fahrer schätzen dann häufig ihr Tempo und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug falsch ein. „Wer in eine Nebelbank hineinfährt, sollte schnell das Abblendlicht einschalten, die Geschwindigkeit drosseln, aber abruptes Abbremsen unbedingt vermeiden”, sagt Steffen Mißbach, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. “Das Tempo sollte unbedingt den Sichtverhältnissen angepasst sein. Wer etwas mehr Abstand nach vorne hält, zwischendurch den Tacho im Blick und damit die Geschwindigkeit unter Kontrolle behält, fährt auch bei trüber Sicht mit klarem Verstand.” Entscheidend ist, dass das Fahrzeug innerhalb des Sichtfeldes sicher zum Stand gebracht werden kann. 

Orange Reflektoren an Leitpfosten weisen auf Ausfahrten hin 

Ein häufig beobachtetes Fehlverhalten ist, dass sich Fahrerinnen und Fahrer im dichten Nebel an den Rückleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs orientieren. Weil sie die Heckleuchten nicht aus den Augen verlieren wollen, ist zu dichtes Auffahren vielfach die Folge. Sicheren Abstand ermöglicht die Orientierung an den Leitpfosten am Straßenrand, die im Abstand von 50 Metern stehen. Die Rückstrahler der Leitpfosten beinhalten außerdem wichtige Informationen. Entlang der rechten Straßenseite sind die Strahler eckig, an der linken rund. Leuchten sie orange, weisen sie auf eine Ausfahrt hin. Markieren blaue Reflektoren den Straßenrand, signalisieren sie besondere Vorsicht aufgrund möglicher Wildwechsel.  

Im Nebel kein Fernlicht einschalten 

„Nebelscheinwerfer sind normalerweise nur bei äußerst schlechter Sicht in dichtem Regen oder Schnee sowie Nebel erlaubt“, erklärt Steffen Mißbach, Verkehrsexperte bei TÜV Rheinland. “Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern zusätzlich eingeschaltet werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte liegt die Höchstgeschwindigkeit bei Tempo 50.“ Das Fernlicht bei Nebel einzuschalten, sorgt hingegen nicht für mehr Durchblick. Ganz im Gegenteil: Die unzähligen feinen Wassertröpfchen im Nebel reflektieren das Fernlicht, verschlechtern die Sicht und blenden einen nur selbst. 

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfram Stahl
Pressesprecher
Telefon: +49 (0) 221 806-2148
Fax: +49 (0) 221 806-1567
E-Mail: contact@press.tuv.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel