Energie- / Umwelttechnik

„Praxiswissen EEG für Wind und PV“: Ihr Wegweiser durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das neu konzipierte Online-Seminar „Praxiswissen EEG für Wind und PV“ startet mit einer Einführung, welche die unterschiedlichen Anwendungsbereiche des EEG erklären, einen Überblick über den Belastungsausgleich vermittelt und das anwendbare Recht erläutert.

Aufgeteilt nach Leistungsklassen werden die Vorgaben des Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG) erläutert. Zuerst der Anwendungsbereich kleinerer Leistung. Dort werden die Vorgaben zu Netzanschluss und den Zertifizierungsvorgaben geklärt und auf das Leitungs- und Wegerecht eingegangen. Außerdem werden die allgemeinen Pflichten als Anlagenbetreiber und die Vorgaben bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister praxisnah erläutert. Abschließend geht es um die Sanktionierung von Pflichtverstößen, wie man diese vermeidet und wie man diese im Notfall beheben kann.

Beim großen Anwendungsbereich des EEG wird auf die speziellen Grundzüge des EEG-Fördermechanismus im größeren Leistungsbereich eingegangen. Es werden die Unterschiede zwischen gesetzlicher Förderung und Ausschreibung erläutert und der Ablauf des Ausschreibungsverfahrens praxisnah dargestellt. Ein Überblick über die besonderen Förderbedingungen bei Windkraft- und Photovoltaikanlagen beschließt dieses Themenfeld.

Die Vermarktung von Wind- und PV-Strom nimmt einen wichtigen Teil des Seminars in Anspruch. Die unterschiedlichen Vermarktungsformen werden erläutert. Das wichtige Thema der Fernsteuerbarkeit wird angesprochen und die daraus resultierenden Anforderungen besprochen.  Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Marktprämie sowie die Berechnung der Marktprämie stehen genauso im Fokus wie der Überblick über PPA und die Realisierung von Herkunftsnachweisen.

Schließlich geht es um die Direktbelieferung mit EE-Strom. Welche Strompreisbestandteile fallen bei einer Direktbelieferung an. Wie kann man Kundenanlage, Direktleitung und Einspeisung in das öffentliche Netz voneinander abgrenzen? Die Pflichten als direkter Energielieferant werden näher spezifiziert und wichtige Aspekte der Vertragsgestaltung einer Direktlieferung besprochen.

Am Ende des Seminars wird auf die Beteiligung von Bürgern und Kommunen (Kommunale Zuwendungen nach § 6 EEG) sowie die besondere Stellung von Bürgerenergiegesellschaften eingegangen.

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