Immobilie vererben: Wann ist ein Erbvertrag die bessere Lösung?
In einem Erbvertrag lassen sich dieselben Regelungen treffen wie in einem Testament, allerdings müssen die künftigen Erben ihre Zustimmung dazu geben. Anders als in einem selbstgeschriebenen Testament kann zum Beispiel auch ein Verzicht auf einen Pflichtteil im Erbvertrag verankert werden. Erbverträge kommen häufig dann zum Einsatz, wenn Vereinbarungen zwischen Erblasser und Erben getroffen werden: Die Nichte erbt das Haus, dafür pflegt sie den Erblasser bis zu dessen Lebensende.
Tipp: Ein Testament können Sie jederzeit selbst ändern oder widerrufen. Das geht bei einem Erbvertag nur dann, wenn alle Vertragspartner zustimmen oder der Erbvertrag zu Lebzeiten aller anderen Vertragsparteien widerrufen wird!
Testament verfassen: Wann benötige ich einen Anwalt oder einen Notar?
Ein Testament können Sie privat handschriftlich verfassen und müssen nicht zwingend einen Anwalt oder Notar hinzuziehen, damit es Gültigkeit hat. Das gilt auch, wenn Sie eine Immobilie vererben wollen.
Zu bedenken ist jedoch, dass das, was Sie mit dem Testament erreichen wollen, nicht unbedingt auch so eintritt, wenn Sie es selbst verfassen. Das Erbrecht ist voller Stolperfallen. Durch eine nachlässige Formulierung kann das Gegenteil eintreten, von dem, was Sie beabsichtigt haben. Die Kosten eines Rechtstreits nach Ihrem Tod stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer anwaltlichen Beratung im Vorfeld.
Ein übliches Vorgehen ist, dass Sie eine Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen. Gemeinsam legen Sie die Inhalte des Testaments fest. Der Rechtsanwalt setzt einen Entwurf auf, den Sie nach einer weiteren anwaltlichen Beratung abschreiben und unterschreiben. Sie können aber auch mit Hilfe eines Anwalts den Entwurf eines Testaments erstellen lassen, der durch einen Notar beurkundet wird. Ein beurkundetes Testament hat den Vorteil, dass es so oftmals einen Erbschein ersetzt. Auch das Grundbuchamt erkennt ein notarielles Testament an, sofern die Erbfolge daraus klar hervorgeht und wenn eine Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts mit vorgelegt wird. Einen Erbschein zu beantragen, kostet hingegen Geld.
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