Finanzen / Bilanzen

Testament: Was kosten Anwalt und Notar?

Anwalt: Rechtsanwälte haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechtsberatung zu kalkulieren. Viele Anwälte verlangen ein Pauschalhonorar, das alle Arbeitsgänge rund um die Testamentserstellung abdeckt. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Wert des Nachlasses.

Eine weitere Möglichkeit ist, die gesetzliche Gebühr gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen. Auch dann ist der Nachlasswert ausschlaggebend.

Ein Beispiel: Für eine Testamentsberatung über einen Nachlasswert von 500.000 Euro wird eine Gebühr von 3.539 Euro angesetzt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG, Anlage II). Diese Summe ist zum Beispiel mit dem 1,3-fachen Satz zu multiplizieren – je nachdem, welchen Satz der jeweilige Anwalt verlangt. Das ist ähnlich geregelt wie bei der Honorierung von Ärzten, die bei Privatabrechnungen auch einen Spielraum haben, welchen Satz sie verlangen. Bei einer intensiven Rechtsberatung kann auch mal der höhere Satz abgerechnet werden. Beim 1,3-fachen Satz kommt beim genannten Beispiel eine Summe von 4.600 Euro heraus. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer und eine Pauschale für Auslagen.

Als dritte Möglichkeit der Honorarberechnung können Anwälte auch ein Stundenhonorar verlangen. Das ist allerdings eher unüblich bei Beratungen rund um ein Testament.

Notare:  Beim Notar fällt eine Gebühr an für die Beurkundung des Testaments. Die Höhe richtet sich nach dem Nachlasswert. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) einheitlich festgelegt. Gemäß § 36 Absatz 2 der Kostenordnung (KostO) wird bei der Beurkundung eines Einzeltestaments der 1,0-fache Gebührensatz fällig. Die Beurkundung eines Testaments über einen Nachlasswert von 500.000 Euro kostet demnach 935 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für Auslagen wie Porto, Kopien oder Telefon an, außerdem ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzuzurechnen.  Für die Beurkundung eines Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments wird der 2,0-fache Satz fällig, also jeweils der doppelte Betrag wie beim Einzeltestament. Einen Link zu einem Gebührenrechner finden Sie am Ende des Textes.

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/3jsargfa/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de

Ansprechpartner:
Markus Kambeck
Marketing Manager
E-Mail: kambeck@biallo.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel