Kurz gefragt: Was ist ein Rentenfaktor?
Der Rentenfaktor ist eine wichtige Rechengröße bei Fondspolicen. Er gibt an, mit welchem Wert das gebildete Kapital zu Rentenbeginn in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird. Meist erfolgt die Umrechnung in eine Jahresrente je 1.000 Euro Fondsvermögen. „Wer beispielsweise 50.000 Euro Kapital gebildet hat, erhält bei einem Rentenfaktor von 30 eine monatliche garantierte Rente von 125 Euro“, erklärt die uniVersa Versicherung. Der Rentenfaktor wird bei Vertragsabschluss vertraglich garantiert und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Eine Änderung ist während der Ansparphase nur möglich, wenn ein unabhängiger Treuhänder dem zustimmt. Verbraucherfreundliche Angebote verzichten darauf und schreiben den Wert verbindlich fest. Manche Anbieter führen zu Rentenbeginn auch eine Günstigerprüfung durch. Gilt zu diesem Stichtag etwa durch eine niedrigere Lebenserwartung oder einem gestiegenen Zins ein höherer Rentenfaktor, wird dieser bei der Umrechnung zugrunde gelegt. „Dies ist für den Kunden vorteilhaft und erhöht seine lebenslange Garantierente“, so die uniVersa. Versicherte werden darüber hinaus an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Zudem können sie bei einer privaten Rentenversicherung auch eine Kapitalabfindung wählen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
http://www.universa.de
Ansprechpartner:
Stefan Taschner
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.