Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern
„Dass der Marburger Bund auf seinen Maximalforderungen beharrt, ist in Anbetracht der historisch schwierigen finanziellen Lage der kommunalen Krankenhäuser nicht nachvollziehbar und lässt uns ratlos zurück“, fasst Dirk Köcher, Verhandlungsführer der VKA und Kaufmännischer Direktor des Städtischen Klinikums Dresden, zusammen. Trotz prekärer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen habe man dem Marburger Bund einen attraktiven Vorschlag unterbreitet. Die angebotene Gehaltssteigerung von 5,5 Prozent liege über dem kürzlich erfolgten Tarifabschluss der Metall- und Elektrobranche von 5,1 Prozent. Auch die zentrale Forderung der Ärztegewerkschaft nach einer Verbesserung der Nachtarbeit habe die VKA aufgegriffen und eine signifikante Erhöhung des Nachtzuschlags vorgeschlagen.
„Tarifverhandlungen finden nicht im luftleeren Raum statt: Es steht jetzt schon fest, dass die Krankenhäuser deutschlandweit über den Landesbasisfallwert 2025 maximal 4,41 Prozent mehr Geld erhalten können – dieser Wert kann aber auch niedriger ausfallen“, erläutert Köcher. Es sei aufgrund der steigenden Sozialversicherungsbeiträge in jedem Falle mit harten Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften zu rechnen. Auch die kurzfristigen Verbesserungen, die das geplante Krankenhausreformgesetz für die Kliniken mit sich bringen könne, seien minimal.
„Die Situation der Krankenhäuser ist sehr ernst und wird im kommenden Jahr auch nicht besser. 80 Prozent der Häuser schreiben rote Zahlen. Trotzdem haben wir durch den Tarifabschluss des letzten Jahres ein Gehaltsplus von über 8,8 Prozent ermöglicht. Noch im April 2024 wurden die Gehälter um 4 Prozent erhöht, das ist gerade einmal ein gutes halbes Jahr her“, so der VKA-Verhandlungsführer. „Unser primäres Ziel muss es bleiben, die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auch für die Zukunft sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kliniken nicht noch weiter zu verschlechtern. Davon können und werden wir nicht abweichen – daran bemessen sich natürlich die Grenzen, innerhalb derer wir verhandeln können.“
„Selbstverständlich haben wir dem Marburger Bund die prekäre Finanzlage der Kliniken von Anfang an transparent dargelegt. Jeder am Verhandlungstisch weiß also, in welchen Rahmenbedingungen wir uns bewegen müssen. Die Blockadehaltung der Ärztegewerkschaft ist deshalb durch nichts zu rechtfertigen“, fasst Köcher die Ergebnisse der fünften Verhandlungsrunde zusammen. „Verhandeln bedeutet, sich aufeinander zuzubewegen. Diese Bereitschaft können wir beim Marburger Bund seit fünf Verhandlungsrunden nicht erkennen. Wir haben auch durch das Angebot gezeigt, dass wir zu einer zügigen Einigung bereit sind. Der Ball liegt jetzt beim Marburger Bund, der sich endlich bewegen muss.“
Kurzdarstellung des Angebots der VKA an den Marburger Bund vom 15. November 2024
- Wiederinkraftsetzen der durch den Marburger Bund gekündigten Regelungen desTV-Ärzte/VKA mit Wirkung vom 1. Juli 2024.
- Entgelterhöhung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA) um 5,5 Prozent in drei Schritten:
– ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent,
– ab 1. April 2026 um weitere 2,0 Prozent und
– ab 1. Dezember 2026 um weitere 1,5 Prozent.
Bereitschaftsdienstentgelte (§ 12 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA), Zuschlag im Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2 Satz 2 TV-Ärzte/VKA) und „Besitzstandszulage Kinder“ (Protokollerklärung zu § 9 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Ärzte/VKA) werden in gleicher Weise wie Tabellenentgelte erhöht.
- Steuer- und sozialversicherungsfreierInflationsausgleich für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern in Höhe von 500 Euro im Dezember 2024. Teilzeitbeschäftigten wird die Zahlung anteilig gezahlt.
- Erhöhung desZeitzuschlags für Nachtarbeit (§ 11 Abs, 1 Satz 2 Buchst b TV-Ärzte/VKA) von 15 auf 20 Prozent.
- Inkrafttreten des Vertrages mit Wirkung vom 1. Juli 2024 (Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags abweichend ab 1. April 2025). Mindestlaufzeit von 30 Monaten (bis 31. Dezember 2026).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2096994-50
Telefax: +49 (30) 2096994-99
http://www.vka.de
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-62
Fax: +49 (30) 2096994-99
E-Mail: matthias.rebbert@vka.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-61
E-Mail: ulrike.heine@vka.de