BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl
Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesenen Leitentscheidungsverfahren klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ausreicht, um einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO zu begründen.
„Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.“
so die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.
Die Richter am Bundesgerichtshof schreiben damit Rechtsgeschichte und sorgen für mehr Verbraucherschutz im Zeitalter digitaler Cyberkriminalität.
Die Kanzlei CLLB, welche Opfer der organisierten Internetkriminalität vertritt und Bankkunden bei der Rückerstattung unautorisiert abgebuchter Geldbeträge behilflich ist, weiß um die Risiken, welche mit derartigen Datenlecks einhergehen. Die Bedrohungslage ist gemäß den Analysen der Sicherheitsforscher (Bundeslagebericht Cybercrime) so hoch wie noch nie.
Eine Klage sollte daher auch aus Vorsichtsgründen erhoben werden, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Facebook (Meta) für mögliche zukünftige kausale Folgen des Datenlecks haftet.
Nach dem Urteil des BGH ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen, den Klageweg zu beschreiten.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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