Ärzteparlament fordert hessische Landesregierung auf, die im Patienteninteresse erforderlichen Veränderungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz umzusetzen
Folgende Aspekte müssten nach Auffassung der Landesärztekammer vorrangig berücksichtigt werden:
• Eine qualitativ und quantitativ gute Patientenversorgung in allen Leistungsgruppen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich
• Folgeabschätzung der Veränderungen des KHVVG bezüglich ärztlicher Arbeitsbelastung im stationären Bereich
• Folgeabschätzung der Veränderungen des KHVVG bezüglich ärztlicher Arbeitsbelastung im ambulanten Bereich
• Erhalt einer ausreichend finanzierten qualifizierten ambulanten fachärztlichen Versorgung auch außerhalb von Klinik-MVZ
• Folgeabschätzung der Veränderungen des KHVVG bezüglich ärztlicher Weiterbildung insbesondere bezüglich häufiger Wechsel der Weiterbildungsstätte und begleitender Faktoren.
• Ausbau einer finanzierten ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich
• Vorausberechnung der zu erwartenden erhöhten Verlegungsnotwendigkeiten zwischen Krankenhäusern und zu sektorübergreifenden Versorgungszentren mit entsprechendem Ausbau des Rettungsdienstes und der dafür notwendigen Ausbildungskapazität.
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