Kein Wettbüro neben einer Grundschule
Eine sogenannte Sportwettvermittlungsstelle – oder auch Wettbüro – darf nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule betrieben werden. ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, welches ausführt, dass das Verbot mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist (Az.: 10 LC 13/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG Niedersachsen .
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