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Aufstallungspflicht in Ober-Moos aufgehoben

Da weitere Untersuchungen von Wildvögeln in den vergangenen Wochen keine Hinweise auf weitere Fälle von Geflügelpest geliefert haben, und laut Vogelschutzwarte Hessen der Vogelzug im Wesentlichen abgeschlossen ist, können die strengen Einschränkungen für die Vogelhaltungen in Ober-Moos ab sofort aufgehoben werden, teilt der Vogelsbergkreis mit. Eine Aufstallungspflicht besteht somit nicht mehr.

Rund um den Ober-Mooser See wurden vor einigen Wochen kranke und tote Wildvögel aufgefunden, die allesamt mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 infiziert waren. Um die Geflügelbestände rund um den Ober-Mooser See zu schützen, hatte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Vogelsbergkreises eine Aufstallungspflicht für Geflügelbestände in Ober-Moos ausgesprochen.

Allerdings ist weiterhin Vorsicht geboten: Beim Kontakt mit verdächtigen (Wild-)Vögeln sollten die üblichen Hygienemaßnahmen ergriffen werden. Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06641 977-6800 zu informieren.

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