Energie- / Umwelttechnik

Warten auf die Novelle des EDL-G – noch bestehen Unsicherheiten

Mit der politischen Unsicherheit durch die Regierungsauflösung ist die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ins Stocken geraten. Das Scheitern der Novelle gefährdet derzeit die Umsetzung zentraler EU-Klimaziele und die Energiewende in Deutschland.

Die GUTcert berichtete bereits im April ausführlich zur Novelle. Jedoch hat die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die zur Anpassung an neue EU-Vorgaben und zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen vorgesehen war, durch die Regierungsauflösung an Dynamik verloren. Ursprünglich zielte die Überarbeitung darauf ab, Schwellenwerte für Energieaudits zu aktualisieren und Maßnahmen zur Bürokratieerleichterung einzuführen. Unternehmen hätten sich auf effizientere Verfahren einstellen können.

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Änderungen war, den Schwellenwertes für verpflichtende Energieaudits von 0,5 GWh auf 2,77 GWh zu erhöhen. Diese Anpassung hätte die Zahl der auditpflichtigen Unternehmen reduziert und den Fokus stärker auf energieintensive Betriebe gelenkt. Zudem sollten verbindliche Umsetzungspläne für identifizierte Effizienzmaßnahmen eingeführt werden, ergänzt durch neue Regularien für die Ausbildung von Energieauditoren. Trotz umfassender Konsultationen und ersten Entwürfen blieb der gesetzliche Abschluss aufgrund der politischen Lage aus. (IHK_DE; VKU; B+V Energie Consulting).

Ohne die Novelle droht Deutschland, die Energieeffizienzziele der EU nicht vollumfänglich zu erreichen. Gerade die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU ist essenziell, um die angestrebten Einsparungen im Gebäudesektor und in Unternehmen zu realisieren. Das Ausbleiben der Novelle könnte zudem langfristige negative Auswirkungen auf die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft haben (DENEFF; VKU).

Die politische Miesere zeigt wieder einmal die Bedeutung von Stabilität in der Gesetzgebung, insbesondere in einem so dynamischen Bereich wie der Energiepolitik. Für Unternehmen, Energieberater und Zertifizierer bleibt vorerst die Unsicherheit bestehen, welche Anforderungen künftig gelten und wie Investitionen in Effizienzmaßnahmen zu bewerten sind.

Alle Kunden die nun dazu verpflichtet sind ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen, können sich schnellstmöglich an das Team der GUTcert wenden.

Ansprechperson

Fragen zum Thema Energieeffizienz beantwortet Jochen Buser.

Über die GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GUTcert GmbH
Eichenstraße 3b
12435 Berlin
Telefon: +49 (30) 2332021-0
Telefax: +49 (30) 2332021-39
http://www.gut-cert.de

Ansprechpartner:
Jochen Buser
Prokurist
Telefon: +49 (30) 2332021-61
E-Mail: jochen.buser@gut-cert.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel