Menschenrechte sind unverhandelbar – Kaminski: Jedes Mitglied des Bundestags ist aufgefordert, sich jetzt dafür einzusetzen
Auch in Zeiten, in denen das Regieren schwierig ist, weil Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen vor der Tür stehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
Allen Versuchen, politisch unruhige Zeiten dazu zu nutzen, diesen Grundpfeiler unserer Verfassung zu schleifen, muss jedes einzelne Mitglied des Bundestags entschieden entgegentreten. Die Würde des Menschen muss nicht nur immer, sondern auch für alle gelten – unabhängig von Alter und Aufenthaltsort. Sie gilt für Junge und Alte. Sie gilt für Geborene und Ungeborene.
Es gibt nur eine Klasse Menschen. Das sagt unser Grundgesetz, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, immer alle Menschen zu schützen – insbesondere die Schwächeren. Jeder Versuch, das Recht auf Leben für besonders schutzbedürftige Menschen auszuhebeln, muss daher auf einen breiten Widerstand im Bundestag stoßen. Nicht nur, weil er verfassungswidrig ist, sondern auch, weil er einen Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellt.
Der Versuch einer Gruppe Abgeordneter, den § 218 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden, ändert für die ungewollt Schwangeren selbst nichts. Schon heute bleiben sie straffrei. Seit Jahrzehnten hat es keine Verurteilung wegen eines unrechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs mehr in Deutschland gegeben. Schon heute werden die allermeisten Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert, die diese Auslagen aus den Sozialetats der Länder erstattet bekommen. Schon heute gibt es fast doppelt so viele Meldestellen zum Schwangerschaftsabbruch (1100) wie Kreissäle (606) in Deutschland.
Für die Menschenrechte in Deutschland ist die Neufassung des § 218 jedoch ein grundlegender Paradigmenwandel. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen kleinen Menschen würde damit nicht nur rechtmäßig, sondern eine Gesundheitsleistung. Eine ungewollte Schwangerschaft würde wie eine Krankheit behandelt, deren einzig mögliche Therapie die Abtreibung ist. Das ungeborene Kind wird in diesem Szenario seiner Menschenwürde und -rechte vollends beraubt, und einem Parasiten gleichgestellt, den es zu beseitigen gilt.
Der 20. Bundestag darf nicht als der Bundestag in die Geschichte unseres Landes eingehen, der das Recht auf Leben aller Menschen relativiert, indem er die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosesten unter ihnen vollständig leugnet. Diejenigen, denen die Menschenrechte ein wichtiges Anliegen sind, werden daher ganz genau hinschauen, wie die Abgeordneten sich bei den entscheidenden Sitzungen zum § 218 positionieren werden und bei den bevorstehenden Wahlen entsprechend reagieren.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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