Verbraucher & Recht

Emoji als Zustimmung

ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches statt einer Erklärung ein Emoji auslegen musste. Das Gericht entschied, dass das eine Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari nicht bedeutet, dass man damit einverstanden ist (Az.: 19 U 200/24 e).

Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München .

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