Verbraucher & Recht

Kurzes Zeitfenster für die Briefwahl

Ab der kommenden Woche werden die Wahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verschickt. In den Unterlagen enthalten sind auch die Anträge für die Briefwahl. Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, müssen bei dieser Wahl schnell sein, damit der Brief pünktlich im Wahlbüro landet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Unterlagen vor der letzten Leerung am Donnerstag vor der Wahl, also am 20. Februar, im Briefkasten sein müssen, um rechtzeitig anzukommen. Wer nicht auf die Wahlunterlagen warten möchte, kann sie bei der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat, beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben per Mail, Brief oder Fax, in dem Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie Postanschrift des Erstwohnsitzes enthalten sind.

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