Finanzen / Bilanzen

Was ist der Zusatzbeitrag?

Tatsächlich wissen viele Versicherte immer noch nicht, dass der Zusatzbeitrag die Stellschraube ist, die den Krankenkassenbeitrag deutlich senken kann. Es steht Ihnen frei, zu einer Kasse zu wechseln, die günstiger ist.

So setzt sich der Kassenbeitrag zusammen

Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen alle einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen. Diesen Betrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 7,3 Prozent. Zusätzlich kann jede Kasse seit 2015 einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, auch diesen teilen sich  elbstständige und freiwillig versicherte Rentner zahlen den Beitrag komplett alleine. Familienversicherte Mitglieder der GKV müssen keinen Zusatzbeitrag bezahlen.

So hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025

Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, bestimmt jede Kasse selbst. Im Jahr 2025 wird der Zusatzbeitrag aber bei allen Kassen deutlich steigen, denn die Kassen haben ihre finanziellen Reserven aufgebraucht. Im Jahr 2024 lag der Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Im Jahr 2025 steigt er um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Damit steigt der Beitragssatz auf durchschnittlich 17,1 Prozent vom Bruttoeinkommen (14,6 Prozent + 2,5 Prozent).

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aber nur eine statistische Größe. Einzelne Kassen werden sogar noch deutlich über der 2,5-Prozent-Marke liegen, andere darunter. Genau aus dieser Differenz ergibt sich das Sparpotenzial, das in einem Kassenwechsel liegt.

Übersicht

Zusatzbeitrag 2025 im Durchschnitt       2,5 %
Gesamtbeitrag 2025 im Durchschnitt     17,1 %

Rechenbeispiele: So viel kostet Sie der Zusatzbeitrag

Das folgende Rechenbeispiel veranschaulicht, wie viel der durchschnittliche Zusatzbeitrag monatlich ausmacht.

Beispiel I: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat fallen bei einem Beitragssatz von 17,1 Prozent (allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025) 513 Euro an Krankenkassenbeitrag im Monat an. Davon bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte (256,50 Euro), Sie als Versicherter zahlen die andere Hälfte, ebenso 256,50 Euro.

Betrachtet man allein den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent, dann macht der Anteil, den Sie als Arbeitnehmer davon tragen müssen, 37,50 Euro im Monat aus. Im Jahr sind das 450 Euro.

Beispiel II: Bei Versicherten, die deutlich höhere Einkommen haben, sieht die Rechnung schon ganz anders aus. Wer in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (bis zu dieser Einkommensgrenze werden in der GKV Beiträge berechnet; darüberliegende Einkommen werden nicht berücksichtigt) oder mehr verdient, also 5.512,50 Euro im Monat beziehungsweise 66.150 Euro im Jahr, bezahlt einen Zusatzbeitragsanteil von rund 69 Euro im Monat beziehungsweise 828 Euro im Jahr (2,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, davon die Hälfte).

Fazit: Enorme Kostenbelastung durch Zusatzbeitrag

Liegt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Wert von 2,5 Prozent, zahlen Sie jeden Monat noch mehr als in den beiden genannten Beispielen. Noch erheblicher fällt die Belastung für freiwillig versicherte Selbstständige aus, denn sie müssen ihren Beitrag komplett allein bezahlen. Bei beiden Rechenbeispielen kommt so ein Zusatzbeitragsanteil von 900 Euro beziehungsweise 1.656 Euro im Jahr zusammen. Da klingt es durchaus verlockend, zu einer Kasse zu wechseln, die einen Zusatzbeitrag erhebt, der deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt.

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu m Thema Krankenkassenbeiträge 2025 gibt es hier: https://link.biallo.de/z2jlxnd0/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de

Ansprechpartner:
Markus Kambeck
Marketing Manager
E-Mail: kambeck@biallo.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel