Finanzen / Bilanzen

Versicherungstipp: Verbesserte staatliche Förderung der Altersvorsorge

Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können seit Januar bis zu 29.344 Euro pro Jahr (vorher 27.565 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zu einer privaten Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, erklärt die uniVersa Versicherung. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Wert. Drei Verbesserungen gibt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge: Steuer- und sozialabgabenfrei können in diesem Jahr bis zu 3.864 Euro (2024: 3.624 Euro) vom Bruttolohn umgewandelt werden. Vom Arbeitgeber gibt es hierzu noch einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Der gleiche Betrag kann zusätzlich noch steuerfrei umgewandelt werden. „Damit lassen sich in diesem Jahr bis zu 7.728 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren“, so die uniVersa. Erhöht hat sich auch der Freibetrag, bis zu dem versicherungspflichtige Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente bezahlen müssen. Er stieg auf 187,25 Euro pro Monat (Vorjahr: 176,75 Euro). Damit bleiben Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro (Vorjahr: 21.210 Euro) von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.

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Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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