Pflicht, keine Kür: Rauchwarnmeldertausch alle zehn Jahre
Diese Frist von zehn Jahren wurde jetzt in einigen Bundesländern erreicht, sie haben vor einem Jahrzehnt die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum auch in Bestandsbauten eingeführt. Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. In eingeschossigen Wohnungen müssen die Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur über je einen Rauchwarnmelder verfügen. Bei mehreren Etagen, zum Beispiel in Einfamilienhäusern, sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren.
Weitere Informationen und eine Broschüre zum Thema Rauchwarnmelder stehen kostenlos auf der Website der Initiative bereit: www.elektro-plus.com
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