Finanzen / Bilanzen

Vorzeitige Abwicklung des Metallkaufabkommens für das Tailings-Aufbereitungsprojekt Marikana

Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW – https://www.commodity-tv.com/play/sibanye-stillwater-diversifying-globally-in-metals-and-jurisdictions/) weist darauf hin, dass Western Platinum Proprietary Limited („WPL“), Eastern Platinum Limited („EPL“) und Lonmin Limited (UK) („Lonmin“) (zusammen die „Käufer“), jetzt Tochtergesellschaften von Sibanye-Stillwater und gemeinsam bekannt als die Marikana-Betriebe mit RFW Lonmin Investments Limited („der Verkäufer“) eine Erlass- und Aufhebungsvereinbarung („die Erlassvereinbarung“) über die vorzeitige Abwicklung einer vorherigen Streaming-Vereinbarung zu günstigeren Bedingungen geschlossen haben.

Die wichtigsten Punkte:

  • Sibanye-Stillwater wickelt frühzeitig eine langfristige Streaming-Fazilität in Marikana mit einem aktuellen Barwert von 81 Millionen USD für 50 Millionen USD in bar ab.
  • Die Abwicklung wird durch eine neue kurzfristige Vorauszahlungsfazilität für Platin finanziert, die mit Merrill Lynch International („Merrill Lynch“) abgeschlossen wurde.
  • Die Transaktion wird ein kostenintensives, gesichertes, langfristiges Finanzierungsinstrument ablösen und durch eine wesentlich kostengünstigere, ungesicherte, kurzfristige Fazilität ersetzen, die betriebliche Flexibilität für die Marikana-Betriebe und die Möglichkeit bietet, die jetzt nicht zweckgebundenen Metalle Palladium und Rhodium zur Realisierung optimaler Preisgestaltungsmöglichkeiten sofort zu vermarkten.

Transaktion

Im Mai 2016 schloss Lonmin mit den Verkäufern eine Streaming-Transaktion („Metallkaufabkommen“) ab, wobei die Verkäufer eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Mio. USD an WPL leisteten, damit WPL das Bulk Tailing Treatment Project („BTT“, Projekt zur Wiederaufbereitung von Aufbereitungsrückständen) vollständig finanzieren konnte. Das Projekt umfasst den erneuten Abbau bestimmter Tailings Dams (Bergehalden) der WPL und EPL. Im Gegenzug mussten die Käufer einen Teil der aus dem BTT-Projekt gewonnenen Metalle (Platin, Palladium, Rhodium, Gold, Ruthenium und Iridium) an die Verkäufer liefern. Das an die Verkäufer gelieferte Metallvolumen wurde als Teil des gesamten aus dem BTT-Projekt gewonnenen Metalls mit festgelegten garantierten Mindestliefermengen auf monatlicher Basis zu einem vereinbarten Preis berechnet, der zwischen 16 % und 20 % der Spotpreise variierte. Darüber hinaus wurde den Verkäufern bis zur Lieferung einer Mindestmenge an Metall eine gewisse Sicherheit für die Assets des BTT-Projekts gewährt.

Die Erlassvereinbarung enthält die Bedingungen, zu denen die Käufer den gesamten Anteil des Verkäufers am Metallkaufvertrag für einen Betrag von 50 Mio. USD erworben haben, der in bar zu begleichen ist. Die Erlassvereinbarung unterliegt bestimmten aufschiebenden Bedingungen, die voraussichtlich bis zum 6. März 2020 erfüllt sein werden.

Begründung

Durch die vorzeitige Abwicklung kann Sibanye-Stillwater die gesamte Beteiligung des Verkäufers an dem Metallkaufvertrag für einen Kaufpreis von 50 Mio. USD erwerben, der laut Bewertung unter Verwendung der Spot-PGM-Preise am 27. Februar 2020 einen zurechenbaren Wert von ca. 81 Mio. USD hätte.

Die vorzeitige Abwicklung wurde über einen PGM-Termingeschäftsvertrag („Vorauszahlung“) mit Merrill Lynch finanziert, bei dem WPL einen Vorauszahlungsbetrag von 50 Mio. USD (ca. ZAR 764 Mio.) als Gegenleistung für die Lieferung von 72.886 Unzen Platin im Zeitraum Juni 2020 bis Dezember 2020 erhält. Die Lieferungen unterliegen einem Mindestpreis von 700 USD pro Unze und einer Preisobergrenze von 1.050 USD pro Unze. WPL wird bei Lieferung von Merrill Lynch die Differenz zwischen Spotpreisen und Mindestpreis erhalten, vorbehaltlich eines Höchstbetrags für die Preisobergrenze. Die Finanzierung wird voraussichtlich nach IFRS als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert. Die Lieferverpflichtung im Rahmen der Vorauszahlung beträgt ca. 10 % von WPLs und 3 % der für 2020 geplanten 4E-Produktion des Konzerns.

Durch die Verwendung der Vorauszahlungsfinanzierung für die vorzeitige Abwicklung des Metallkaufvertrags erlischt die Verpflichtung von WPL, in den nächsten sechs Jahren ungefähr 62.000 6E-Unzen zu einem geschätzten Preis von ungefähr 255 USD pro Unze in den Metallkaufvertrag zu liefern, wodurch Sibanye-Stillwater den kostenintensiven langfristigen Metallkaufvertrag, der mit der Akquisition von Lonmin übernommen wurde, durch eine deutlich kostengünstigere kurzfristige Vorauszahlungsfazilität effektiv ersetzen kann. Die Vorauszahlungsfazilität ist nur an Platinmetall gebunden, wodurch die Flexibilität von WPL bei der Vermarktung und dem Verkauf der Metalle Palladium und Rhodium verbessert wird und damit optimale Preisgestaltungsmöglichkeiten auf dem aktuellen Markt realisiert werden. Darüber hinaus werden die Käufer von allen Sicherheitsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer befreit, ohne dass zusätzliche Sicherheitsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vorauszahlung bestehen.

Finanzierung der Vorauszahlung

Die Vorauszahlungsfinanzierung ist vorrangig unbesichert, wobei eine Gruppe von Garanten die ausstehenden Verpflichtungen garantiert. Die Garanten sind Sibanye Gold Limited, Stillwater Mining Company Limited, Sibanye Rustenburg Platinum Mines Proprietary Limited und Kroondal Operations Proprietary Limited.

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen von Sektion 45 (5) des Companies Act 71 von 2008 („Companies Act“, Aktiengesetz) und gemäß dem auf der Hauptversammlung des Unternehmens am 28. Mai gefassten Sonderbeschluss 2019 (die „Hauptversammlung“) der Board of Directors des Unternehmens (der „Board of Directors“) einen Beschluss gefasst hat, um die Verschuldung anderer Mitglieder des Konzerns im Rahmen der Vorauszahlung zu garantieren, wobei diese Garantie die Vergabe einer direkten und/oder indirekten Finanzhilfe an verbundene und nahe stehende Unternehmen und Körperschaften der Gesellschaft im Sinne der Bestimmungen von Section 45 (2) des Companies Act darstellt.

Nachdem der Board of Directors alle angemessenen finanziellen Umstände des Unternehmens im Sinne und gemäß den Bestimmungen von Sektion 45 in Verbindung mit Sektion 4 des Companies Act berücksichtigt hatte, stellte er fest, dass:

  • Unmittelbar nach Bereitstellung der oben genannten finanziellen Unterstützung würde das Unternehmen den in Sektion 4 des Companies Act vorgesehenen Zahlungsfähigkeits- und Liquiditätstest bestehen.
  • Alle relevanten Bedingungen und Einschränkungen in Bezug auf die Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch das Unternehmen, die in der Gründungsurkunde des Unternehmens enthalten sind, sind erfüllt.
  • Die Bedingungen und Konditionen für die Gewährung solch einer finanziellen Unterstützung sind für das Unternehmen fair und angemessen.

Kleine Transaktion mit verbundenen Parteien

Im Sinne von Paragraf 10.7 der JSE-Kotierungsanforderungen ("Kotierungsanforderungen") stellt die vorzeitige Abwicklung eine kleine Transaktion mit verbundenen Parteien dar, da der Verkäufer ein Partner (wie in Paragraf 10.1 (b) (vii) der Kotierungsanforderungen definiert) von Sibanye-Stillwaters größtem Aktionär Gold One South Africa SPV (RF) Proprietary Limited („Gold One“) ist, der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Erlassvereinbarung am 24. Januar 2020 16,25 % von Sibanye-Stillwater besaß [und am 2. März 2020 12,26 % von Sibanye-Stillwater besaß]. Der Board of Directors von Sibanye-Stillwater (der Board of Directors") ist daher gemäß Sektion 10.7 (b) der Kotierungsanforderungen verpflichtet, der JSE von einem unabhängigen Fachexperten schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Bedingungen der vorzeitigen Abwicklung fair sind, soweit es die Aktionäre der Sibanye-Stillwater betrifft.

In diesem Zusammenhang wurde BDO Corporate Finance Proprietary Limited ordnungsgemäß zum unabhängigen Fachexperten ernannt und hat dem Board of Directors eine Fairness Opinion in Bezug auf die vorzeitige Abwicklung ("Fairness Opinion") vorgelegt, in der sie dem Board mitgeteilt haben, dass sie der Ansicht sind, dass diese Bedingungen den Aktionären gegenüber fair sind.

Die Fairness Opinion wird am eingetragenen Sitz von Sibanye-Stillwater im Constantia Office Park, Corner 14th Avenue & Hendrik Potgieter Road, Bridgeview House, Ground Floor (Erdgeschoss) (Lakeview Avenue), Weltevreden Park, 1709, Südafrika, ab dem Datum dieser Ankündigung für einen Zeitraum von 28 Tagen zur Einsicht vorliegen.

Kontakt Investor Relations:

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com

James Wellsted

Head of Investor Relations

Tel.: +27 (0) 83 453 4014

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Die Informationen in dieser Mitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem derjenigen, die sich auf die Finanzlage, die Geschäftsstrategien, die Pläne und die Ziele des Managements für zukünftige Geschäftstätigkeiten von Sibanye Gold Limited (Handel als Sibanye-Stillwater) („Sibanye-Stillwater" oder der „Konzern") beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des oberen Managements und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln.

Alle Aussagen, mit Ausnahme der in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen über historische Fakten, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden auch oft Wörter wie „wird", „Prognose", „Potenzial", „Schätzung", „erwarten" und Wörter von ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen naturgemäß Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Hinblick auf verschiedene wichtige Faktoren zu berücksichtigen sind, einschließlich derjenigen, die in diesem Disclaimer und im am 29. März 2019 veröffentlichten integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht des Konzerns sowie im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater am 5. April 2019 bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785) und das von Sibanye Stillwater Limited am 4. Oktober 2019 bei der Securities and Exchange Commission eingereichte Formular F-4 (SEC-Datei Nr. 333-234096) sowie etwaige Änderungen daran. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht unangemessen auf solche Aussagen zu verlassen.

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzlage, unsere Verschuldungssituation und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, unsere geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen im Vereinigten Königreich, Südafrika, Simbabwe und anderswo, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen, unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen, unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente (Hochzinsanleihen und Wandelanleihen) zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralreserven und -ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzsteigerungen und andere Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit früheren, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, eine stabile Produktion im Rahmen des Blitz-Projekts zu erreichen; der Erfolg der Geschäftsstrategie von Sibanye-Stillwater; Explorations- und Entwicklungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises für Gold, PGM und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit unter- und übertägigen Gold-, PGMs- und Uranbergbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen staatlichen Vorschriften, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und der neuen Rechtsvorschriften, die Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich aller Interpretationen davon, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen etwaiger oder anhängiger Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Beschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Lieferkette und Preissteigerungen bei Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stillstände von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Instandhaltung; die Fähigkeit, leitende Angestellte oder ausreichende technisch qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie ihre Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung historisch benachteiligter Südafrikaner in Führungspositionen zu erreichen; Versagen der Informationstechnologie- und Kommunikationssysteme; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes; alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger der Operationen von Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und anderen ansteckenden Krankheiten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).

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