Medizinprodukte-Gesetz vergibt Chance zur Stärkung der Patientenrechte
„Mit dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hätte Deutschland den Schutz der Patientinnen und Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten deutlich voranbringen können. Es ist mehr als bedauerlich, dass dieser Gestaltungsspielraum ungenutzt bleibt und sogar bei den ursprünglich geplanten sinnvollen Regelungen auf den letzten Metern eine Rolle rückwärts gemacht wird.
So wurde die noch im Referentenentwurf vorgesehene Stärkung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in großen Teilen wieder zurückgenommen. Dabei wäre es sehr sinnvoll gewesen, dass die Institution, die die Risikobewertung durchführt, auch die Kompetenz bekommt, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten und deren Umsetzung zu kontrollieren. Die Chance bleibt vertan, auch wenn das BfArM bei ‚Gefahr im Verzug‘ weiterhin durchgreifen können soll. Doch durch die konkrete Ausgestaltung wird diese Regelung in der Praxis aller Voraussicht nach ins Leere laufen.
Im Sinne der Patientinnen und Patienten brauchen wir in Deutschland endlich eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Anwender, Betreiber und Hersteller von Medizinprodukten. Wie wichtig sie ist, hat nicht zuletzt der Skandal um schadhafte Brustimplantate gezeigt. Auch die Sicherung der Eigentumsrechte des Patienten an Medizinprodukten und die Einbeziehung der produktspezifischen Angaben in die Abrechnungsdaten der Kassen wären notwendige Schritte hin zu mehr Patientenschutz.
Die AOK wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass diese Themen gesetzlich verankert werden.“
Das Patientenrechte-Positionspapier des AOK-Bundesverbandes finden Sie auf www.aok-bv.de.
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