Absage der für den 23. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der epidemischen Lage strebt alstria an, die Hauptversammlung im August 2020 durchzuführen und erneut zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 einzuladen.
Die Entscheidung wurde getroffen vor dem Hintergrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der damit im Zusammenhang stehenden Allgemeinverfügung der Hamburger Gesundheitsbehörde vom 15. März 2020 zur Untersagung sämtlicher öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen (unabhängig von ihrer Teilnehmerzahl). Für alstria haben die Gesundheit ihrer Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister oberste Priorität.
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