Die Grunderwerbsteuer in der Kritik – kommt nun bald der Freibetrag?
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten beim Erwerb von Immobilieneigentum. Daher ist jeder, der ein Grundstück, einem Anteil an diesem oder ein Haus kauft, dazu verpflichtet, sie zu bezahlen, um rechtmäßiger Eigentümer zu werden. Bis 2006 war ein genereller Steuersatz von 3,5 % festgelegt. Seitdem wurde dieser von den Bundesländern bereits 27x erhöht. Lediglich in Bayern und Sachsen werden beim Erwerb von Wohneigentum immer noch 3,5 % fällig. Thüringen, Nordrhein-Westfalen oder auch das Saarland erheben Spitzensätze von 6,5 %. Das bedeutet Rekordeinnahmen: Im letzten Jahr wurden dank Grunderwerbsteuer 15,8 Milliarden Euro eingenommen. Das sind 12 % mehr als im Vorjahr. Nun hat auch Mecklemburg-Vorpommern seinen Steuersatz zum 01.01.20 von 5,0 % auf 6,0 % angehoben.
Immobilienwirtschaft kritisiert die Grunderwerbsteuer
Es wird zum wiederholtem Mal Kritik an der Grunderwerbsteuer laut. Vor allem junge Familien mit wenig Eigenkapital würden vor Eigentum aufgrund der Höhe der Grunderwerbsteuer zurückschrecken. Während der Mangel an bezahlbarem Wohnraum immer weiter steigt, treibe die Grunderwerbsteuer die Kosten für ein Haus oder ein Grundstück zusätzlich in die Höhe, kritisiert der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und erhält dabei Zustimmung durch die Immobilienverbände und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW).
Die Mittelschicht befände sich mittlerweile an der Schmerzgrenze. Jede weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer kann bedeuten, dass sich Normalverdiener keine eigene Immobilie mehr leisten können. Im krassen Gegenzug dazu steht aber das Ziel der Bundesregierung Wohneigentum, vor allem bei Familien mit Kindern unter 18 Jahren, zu fördern. Da aber die Grunderwerbsteuer zuerst zu begleichen ist, verlieren Förderungen wie das Baukindergeld an Bedeutung.
Wie reagiert die Politik auf diese Kritik?
Die FDP fordert schon lange einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Kauf von selbstgenutztem Eigentum. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, einen solchen Freibetrag zu prüfen. Bisher scheint der Druck der Immobilienwirtschaft auf die Politik aber noch nicht groß genug zu sein. Eine Einführung des Freibetrags oder gar die Senkung der Steuer scheint in weiter Ferne.
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Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen.
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