Datenschutzbeauftragter beim Turnverein Neckarhausen 1892
Wir möchten den Datenschutz im Verein derart ausbauen, dass er für alle Beteiligten zum Schutz, nicht zur Belastung wird. Hierzu sind kleinere Anpassungen an vorhandenen Dokumentationen und Dokumenten notwendig, aber auch Veränderungen an bestehenden Prozessen.
Mit diesem Mandat wollen wir aufzeigen, dass Datenschutz im Verein weder eine finanzielle Notlage auslöst, noch dazu führt, dass der Sportbetrieb eingestellt oder der Verein aufgelöst werden muss. Gemeinsam mit Vorstand und Turnrat sollen die notwendigen Veränderungen besprochen und umgesetzt werden.
Eine der wichtigsten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ist hier gefordert, nämlich das Vorgehen nach Augenmaß.
Ein Großteil der anstehenden Aufgeaben wird die nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO geforderte Rechenschaftspflicht sein, die eine umfangreiche Dokumentation aller Verarbeitungsvorgänge und Rechtsgrundlagen fordert.
Wir freuen uns auf diese neue Aufgabe, für deren Möglichkeit wir dem Turnverein, den Vorständen und dem Turnrat danken.
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