Coronavirus. Die Berufsgruppe der Pflegenden und des Hebammenwesens stellt sich der Lage
Es gilt jetzt das richtige Maß für die Lösungen der bevorstehenden Aufgaben zu finden. Es gilt besonnen und situativ angemessen, Sonderregelungen wie z.B. Abweichungen bei Qualitätsanforderungen oder Schutzgesetzen zu ermöglichen. Ein Missbrauch solcher Ausnahmen muss ausgeschlossen werden. Und es kann sich dabei nur um befristete Ausnahmen handeln. Das gilt auch für den Bereich der Pflegeausbildung.
Bisher liegt der Fokus der Bewältigung des Virus mit Blick auf die Pflege stark im Krankenhausbereich. Aber auch in der Langzeitpflege und in der häuslichen Pflege, in der Existenzängste vorliegen, wenn sie keine Leistungen mehr erbringen können, gibt es Vorbereitungs- und Handlungsbedarf. Hier scheint vor allem die Beschaffung von Schutzmaterial das größte Problem zu sein. Doch ohne Schutzmaßnahmen ist eine sichere Versorgung unmöglich. Die Situation in den Pflegeheimen ist durch die sinnvollen Besuchsverbote für viele Bewohnerinnen und Bewohner gleichfalls schwierig und bedeutet auch hier eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeitenden. Vollumfängliche finanzielle Hilfen für die Einrichtungen in der Pflege und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen unbürokratisch bereitgestellt werden.
Kontraproduktiv wäre es, ausländische Pflegende ohne Anerkennung jetzt arbeiten zu lassen. Es gibt keine Veranlassung, berufsrechtliche Anforderungen, die dem Schutz der Menschen mit Pflegebedarf dienen, auszusetzen. Denn wer sollte diese Pflegenden anleiten? Wer soll sicherstellen, dass sie angemessen handeln können und sicher kommunizieren? Das wäre ein falsches Signal, das eher zu zusätzlichen Belastungen der Pflegenden führt.
Die Menschen, die in dieser Krisensituation an vorderster Front arbeiten – viele von ihnen sind Pflegende – und dabei oft die eigene Gesundheit riskieren, haben Anspruch auf die Anerkennung dieser Leistung, materiell und über Materielles hinaus. Gewährleistet werden muss, dass wenn nur ein Elternteil in der direkten Patientenversorgung arbeitet, der Anspruch auf Notbetreuung deren Kinder besteht.
Die Bewältigung der Corona-Krise wird uns vieles lehren. Wir erwarten, dass danach die richtigen Weichenstellungen erfolgen, um im Alltag eine bessere Gesundheitsversorgung und Pflege möglich zu machen und auch besser auf Krisen vorbereitet zu sein. Pflege ist ein systemrelevanter Beruf, dies wird spätestens jetzt allen deutlich. Er hat ein hohes Potenzial sowie tolle und kompetente Menschen. Sie können deutlich mehr Verantwortung übernehmen, nicht zuletzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Solidarität, Kompetenz, Zugewandtheit und Fürsorge zeichnen den Beruf aus – wir appellieren an die Menschen in Deutschland, die Pflegenden zu unterstützen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auf sich und ihre Mitmenschen zu achten. Halten Sie sich an die Vorgaben zur Verzögerung der Ausbreitung des Virus. Beachten Sie die bekannten Hygieneregeln! Bleiben Sie sich im sicheren Abstand zugewandt. Sie schützen damit sich selbst, Ihre Familie und Freunde und alle Menschen um Sie herum.
Wir bitten Pflegefachpersonen, die derzeit nicht in der Patientenversorgung arbeiten, sich in der aktuellen Lage für die Versorgung zur Verfügung zu stellen. Das sollte auch entsprechend gewürdigt werden.
Es ist wichtig, besonnen zu handeln und sich nicht durch falsche Informationen verunsichern zu lassen. Vertrauenswürdige Informationen finden Sie u. a. auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de, des Robert Koch-Instituts www.rki.de und den Websites einiger unserer Mitgliedsverbände."
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de
Vize-Präsident
Telefon: +49 (30) 39877-303
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