KZBV und BZÄK: Finanzieller Schutzschirm auch für Zahnarztpraxen!
„Zahnärztinnen und Zahnärzte nehmen ihre Aufgabe als Heilberuf auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten verantwortlich wahr und leisten unter schwierigsten Bedingungen alles Erdenkliche, um die zahnärztliche Versorgung trotz der fortschreitenden Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 sicherzustellen. Das Wohl und die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten und unseres Behandlungsteams stehen dabei im Fokus aller Anstrengungen, weshalb in der aktuellen Situation sämtliche Behandlungen auf erforderliche Interventionen beschränkt werden.“
Ebenso wie für Wirtschaft und Krankenhäuser müsse die Bundesregierung auch die Zahnarztpraxen unter einen finanziellen Schutzschirm nehmen und schnell und unbürokratisch dafür Sorge tragen, dass die schon jetzt entstandenen gravierenden wirtschaftlichen Einbußen in den Praxen nicht zunehmend zu Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder sogar zu Insolvenzen führen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Daher haben sich die zahnärztlichen Spitzenorganisationen – ebenso wie der Bundesverband der Freien Berufe – intensiv dafür eingesetzt, dass unter den von der Bundesregierung versprochenen milliardenschweren Schutzschirm auch die Zahnärzte fallen“, ergänzt Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK.
Eßer würdigte ausdrücklich die intensiven Bemühungen von Bundesminister Spahn, Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte mit dringend benötigter Schutzkleidung zu versorgen. „Wir und auch unser Praxispersonal arbeiten im Mund-/Rachenraum, wo sich das Virus einnistet und vermehrt. Wir sind bei unserer Tätigkeit und durch den engen Kontakt mit Patientinnen und Patienten einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt und warten händeringend auf die ersten Lieferungen mit Schutzausrüstung.“
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