Gesundheit & Medizin

Therapieberufe brauchen öffentliche Unterstützung – ohne Rettungsschirm bleibt die Patientenversorgung auf der Strecke. Das kann keiner wollen!

Mit dem Kabinettsbeschluss von gestern hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: alle Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Podologen sind betroffen. Denn: Zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen braucht es jetzt Rückendeckung durch die Politik. Nur mithilfe von angemessenen Ausgleichszahlungen lässt sich der Fortbestand der ambulanten therapeutischen Versorgung erhalten. Kommt der Rettungsschirm jetzt nicht, stehen die Heilmittelpraxen vor dem Aus. Die Folge: eine massive therapeutische Unterversorgung. Besonders betroffen sind Schmerzpatienten, Patienten mit neurologischen Erkrankungen, nach Operationen oder nach Krebsdiagnosen, um nur einige Beispiele für Patienten zu nennen, die auf ein wohnortnahes und flächendeckendes Therapieangebot angewiesen sind.

Zum Hintergrund: Wie Krankenhäuser und Ärzte leiden auch die Therapeuten im Heilmittelbereich unter massiven Umsatzeinbrüchen, die im Ausfall von Patienten infolge der COVID-19- Pandemie begründet sind. Hier muss gegengesteuert werden, sonst bricht die flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und auch Podologie in kürzester Zeit weg.

Am Mittwoch beraten die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das COVID-19-Gesetz. Bis dahin muss jedem Politiker klar sein, was für die Bevölkerung auf dem Spiel steht. Denn schon morgen kann jeder auf die therapeutische Versorgung selbst angewiesen sein.

Über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene im Heilmittelbereich. In den Mitgliedsverbänden des SHV sind mehr als 75.000 Therapeuten organisiert. Aktuell bilden drei physiotherapeutische Verbände (IFK, VPT und ZVK), ein ergotherapeutischer Verband (DVE) und ein podologischer Verband (ZFD) den SHV. Mehr Informationen gibt es unter http://www.shv-heilmittelverbaende.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e.V.
Deutzer Freiheit 72-74
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 981027-28
Telefax: +49 (221) 981027-24
http://www.shv-heilmittelverbaende.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel