Hilfen für die Helfer: Rentner können jetzt bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, Saisonarbeiter deutlich länger jobben
Auch die Dauer von kurzfristigen Beschäftigungen wurde für dieses Jahr verlängert: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine solche Beschäftigung aufnimmt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage jobben, ohne dass die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle spielen. Das galt bislang für drei Monate oder 70 Arbeitstage. Arbeitnehmer zahlen in dieser Zeit keine Beiträge zur Rentenversicherung – verzichten aber auch darauf, so ihre künftige Rente zu erhöhen. Wichtig: Diese Beschäftigung – wie sie etwa von Erntehelfern genutzt wird – muss von vornherein vertraglich befristet vereinbart sein.
Hintergrund der neuen Regelungen ist das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“. Weitere Informationen gibt im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
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