Hinweise für Studierende zum Umgang mit VBB-Semestertickets
Fünfzig Hochschulen in Berlin und Brandenburg haben einen Semesterticketvertrag für ihre Studierenden mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) abgeschlossen. Die Ausgabe und die jeweilige Validierung der Semestertickets zum neuen Semester erfolgt in der Regel durch die Hochschulen bzw. durch die zuständigen Studierendenschaften. Da viele Verwaltungen bzw. Studierendenvertretungen der staatlichen und privaten Hochschulen in Berlin und Brandenburg aufgrund der aktuellen Situation nur noch not-besetzt oder ganz geschlossen sind, wurden Lösungen für Studierende gefunden, die das Semesterticket für das Sommersemester 2020 nicht rechtzeitig bzw. derzeit gar nicht erhalten.
In Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den Verkehrsunternehmen im VBB wurden daher kurzfristig Kulanz-Regelungen zum Umgang mit VBB-Semestertickets beschlossen:
- VBB-Semestertickets für das Wintersemester 2019/20, die am 31. März 2020 ablaufen, werden zunächst bis einschließlich 30. April 2020 weiter als Fahrausweis zur Nutzung des ÖPNV akzeptiert. Voraussetzung ist, dass eine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original vorgelegt werden kann. Dies gilt auch für das Zusatzticket zum Semesterticket Berlin.
- Für Studienanfänger*innen im Sommersemester 2020, die noch kein Semesterticket haben, wird als Fahrtberechtigung die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 im Original in Verbindung mit dem Personalausweis anerkannt. Dies gilt ebenfalls befristet bis 30. April 2020.
- Dazu werden aktuell von den Hochschulen Muster der Immatrikulationsbescheinigungen abgefragt und dem Servicepersonal der Verkehrsunternehmen zu Kontrollzwecken zur Verfügung gestellt.
- Können VBB-Semestertickets bei Verlust nicht ersetzt werden, muss vor Fahrtantritt ein Ticket gekauft werden. Die generelle Fahrscheinpflicht gilt weiterhin.
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