DEGEMED drängt auf schnelle Umsetzung der Reha-Schutzschirme
Die neuen Schutzschirme sollen vor allem die negativen wirtschaftlichen Folgen für Reha-Einrichtungen durch die aktuellen Belegungseinbrüche bekämpfen und den Erhalt der Leistungsanbieter sichern. Diese werden in der Corona-Pandemie vor zwei Herausforderungen gestellt: Sie sollen Akutpatienten annehmen, um Krankenhäuser zu entlasten, und sie haben große Belegungsschwankungen, was zu finanziellen Engpässen führt. Hierbei geht es um über eintausend Einrichtungen und 200.000 Mitarbeiter.
„Die aktuellen Gesetze sind eine starke Botschaft zur Sicherung unserer einmaligen Reha-Infrastruktur in Deutschland. Sie war noch nie so wertvoll wie in dieser Krisensituation. Ich appelliere an alle Reha-Einrichtungen, sich mit ihrer medizinischen Kompetenz jetzt einzubringen,“ fordert DEGEMED-Vorsitzende Dr. Constanze Schaal.
„Die Gesetzgebung war in ihrer Geschwindigkeit der aktuellen Situation angemessen. Wir fordern nun eindringlich dasselbe Tempo bei der Umsetzung dieser Gesetze in Form von Antragsformularen und -prozessen“, so Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED. Die Zuschüsse müssten schnell, am besten schon ab der kommenden Woche fließen, um die kurzfristige Liquidität der Reha-Einrichtungen zu sichern, meint Lawall. Ohne eine zügige Umsetzung müssten zahlreiche Anbieter in wenigen Tagen den Betrieb einstellen. Dabei bräuchte das Gesundheitssystem sie in der aktuellen Situation dringend zur Unterstützung der Krankenhäuser und für die Eindämmung der Corona-Pandemie.
Zum Hintergrund
Im Sozialschutzpaket erhalten die gesetzlichen Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen. Dies bedeutet, dass die Reha-Einrichtungen monatliche Zuschüsse erhalten und dadurch wirtschaftlich stabilisiert werden, auch wenn sie im Augenblick infolge der Corona-Pandemie kaum belegt werden. Die Zuschüsse betragen 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Zahlungen der Reha-Träger an die Reha-Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten.
Das Sozialschutzpaket gilt jedoch nicht für die medizinische Reha der Krankenkassen. Diese Lücke wird im COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz geschlossen. Reha-Einrichtungen sollen danach Ausgleichszahlungen beantragen können, wenn Reha-Leistungen der Krankenkassen ausfallen. Die Zuschüsse sind auf 60 Prozent der Erlösausfälle begrenzt.
Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.
DEGEMED – Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V.
Fasanenstraße 5
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 284496-6
Telefax: +49 (30) 284496-70
http://www.degemed.de
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 284496-6
Fax: +49 (30) 284496-70
E-Mail: j.peters@degemed.de