„Schutz der Medienvielfalt und medienbezogene Solidaritätspflichten in Corona-Zeiten“
Der Beitrag zeigt auf, dass Solidarität gegenüber und zwischen Medienakteuren, einschließlich der digitalen Medienintermediäre, und Schutzpflichten zu Gunsten eines auch in und nach Krisensituationen funktionsfähigen freien und vielfältigen Medien-Ökosystems Strukturelemente der deutschen wie der Verfassungsordnung der EU sind. Medien brauchen Unterstützung, die über allgemeine Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen kann und muss, was nicht zuletzt aus ihrer verfassungsrechtlich zwingenden Stellung als kritische Infrastrukturen folgt. Das EU-Recht steht solchen Stabilisierungsmaßnahmen nicht entgegen. Nicht zuletzt die Aufsichtsmaßnahmen der EU im Beihilfenbereich sind zwingend auf eine Stabilisierung vorhandener Medienvielfalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene hin anzuwenden und, soweit erforderlich, i.S. rascher Genehmigung von Beihilfen fortzuentwickeln. Dem Solidaritätsprinzip kommt in der aktuellen Krise eine besondere Bedeutung als Leitlinie für Stabilisierungsaktivitäten zu Gunsten von Medienvielfalt sowohl von mitgliedstaatlicher und EU-Seite als auch von privaten Medienakteuren zu.
Der Beitrag ist beigefügt.
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