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Über 2.900 Anträge auf Soforthilfe weitergeleitet

Bei der Handwerkskammer Karlsruhe sind für das Soforthilfeprogramm über 5.000 Anträge eingegangen. In Baden-Württemberg prüfen die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern die Anträge und leiten diese zur Auszahlung an die L-Bank weiter.

Mittwoch 10:00 Uhr sind bei der Kammer insgesamt 5.023 Anträge eingegangen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bereits 2.986 Anträge an die L-Bank weitergeleitet. Die Handwerkskammer hat intern komplett umstrukturiert und verschiedene Teams gebildet, um mit Hochdruck die Anträge schnellstmöglich bearbeiten zu können.

Wichtig, so Hauptgeschäftsführer Gerd Lutz, hinsichtlich von 1.373 Anträgen, die fürs erste aus formalen Gründen zurückgesendet werden mussten, sei es, dass die Anträge vollständig, im richtigen Format und mit Unterschrift ausgefüllt würden.

Bei den Kriterien für die Beantragung der Soforthilfe wurde seitens der Politik insbesondere bei der Berücksichtigung von Privatvermögen nachgebessert. Die Antragssteller müssen nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die Fixkosten des Unternehmens zu decken.

Unter der eigens eingerichteten Corona-Hotline 0721 1600-333 berät die Kammer nicht nur zur Antragstellung, sondern rund um alle betriebsrelevanten Fragen zur Corona-Pandemie. Auf der Homepage www.hwk-karlsruhe.de ist eine ausführliche Sonderrubrik eingerichtet, die bei Fragen zum Arbeitsrecht, Kurzarbeitergeld, Arbeitsstellenregelungen usw. informiert. Dort ist auch ein Kontaktformular hinterlegt, über das eingehende Fragen von den Beratungsteams der Kammer zeitnahbeantwortet werden.

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