Betriebsschließungsversicherung: Lösung für das bayerische Gastgewerbe
ie Coronakrise hat viele gastgewerbliche Betriebe an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage gebracht. Für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie jedoch äußerst strittig ist und von weiten Teilen der Versicherungsbranche abgelehnt wird, hat das Bayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft sowie Versicherungsunternehmen einen Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.
Zur Einordnung des Prozentwertes: Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen, zum Beispiel für Materialkosten, der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen in Höhe von ca. 30 Prozent sind einige Versicherer bereit, bis zur Hälfte als freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.
Der Vorschlag wurde bisher vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem DEHOGA Bayern, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Versicherungskammer Bayern, der Allianz sowie der Haftpflichtkasse Darmstadt unterzeichnet. Weitere Versicherungsunternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert.
DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Jeder betroffene Unternehmer muss dieses Angebot selbstverständlich für sich prüfen. Hierbei gilt ohne Zeitdruck abzuwägen, ob es den empfohlenen Vorschlag annehmen oder einen möglicherweise langjährigen Klageweg auf sich nehmen will.“ In diese Überlegungen muss auch miteinbezogen werden, dass von behördlicher Seite für die meisten Betriebe keine vollständigen Schließungen angeordnet sind, da das Außerhausgeschäft und Lieferservice in der Gastronomie bzw. die Unterbringung von Geschäftsreisenden in der Hotellerie nach wie vor möglich sind.
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